Nach Freispruch

Beschlagnahmte Tiere: Schlechte Chancen auf Entschädigung

Beschlagnahmte Tiere: Schlechte Chancen auf Entschädigung

Beschlagnahmte Tiere: Schlechte Chancen auf Entschädigung

Eckhard Gehm/shz.de
Kiel
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Der Kieler Staatsanwältin (2.v.r.) wurde im August wurde sie freigesprochen. Foto: Picture Alliance/Frank Molter/dpa

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Nach dem Freispruch für eine Staatsanwältin vom Vorwurf der Rechtsbeugung hat das Land bislang nur 30.000 Euro für notverkaufte Tiere gezahlt.

Von der Dogge bis zum Elefanten hatte die Kieler Staatsanwältin Tiere beschlagnahmt und notveräußert, ohne den Haltern rechtliches Gehör zu gewähren, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das zweifelhafte Vorgehen der Tierschutzdezernentin Maya S. (45) hat bundesweit Schlagzeilen gemacht. Seit Mitte August ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen, der Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in zehn Fällen rechtskräftig.

Aber: Wenn ein Beamter einem Bürger einen Schaden zufügt, haftet der Staat dafür. Als die Anklage gegen Maya S. öffentlich wurde, meldeten sich zahlreiche Geschädigte zu Wort, große Summen standen im Raum. Ein Pferdezüchter aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde verlangte eine Million Euro für 88 abgeholte Tiere, der Zirkus „Las Vegas“ wollte für den Verlust von vier Raubkatzen 408.000 Euro. Die Spekulationen über mögliche Schäden wurden zusätzlich angeheizt, als 2018 im Haushalt des Landes die „pauschale Veranschlagung für verschiedene Amtshaftungsansprüche“ um fünf Millionen Euro aufgestockt wurde.

Erst drei Betroffene haben Zahlungen erhalten

Wie viel Geld wurde aber nun wirklich an Geschädigte gezahlt? Aus dem Kieler Justizministerium heißt es: Bislang wurden an insgesamt drei Personen Zahlungen geleistet: Einmal 4500 Euro, einmal gut gut 22.500 Euro und einmal 950 Euro. Rechtliche Grundlage sei unter anderem ein Schadensersatz wegen Pflichtverletzung sowie die Haftung bei Amtspflichtverletzungen gewesen.

Insgesamt hatten Geschädigte 17 Verfahren angestrengt. Wolf Gehrmann, Sprecher im Kieler Justizministerium: „Davon sind zehn Verfahren abgeschlossen. Sieben waren aus Sicht der Kläger erfolglos. In den anderen drei Fällen war das Verfahren erfolgreich, ein geltend gemachter Anspruch wurde aber ganz überwiegend zurückgewiesen und es wurde ein Vergleich geschlossen.“

Bedeutet im Klartext: Die ausgezahlten Summen entsprachen nicht den ursprünglichen Forderungen der Geschädigten.

Zirkus „Las Vegas“ das prominenteste Opfer

Das wohl prominenteste Beschlagnahme-Beispiel war der Zirkus „Las Vegas“. Polizisten umstellten ihn am 8. Mai 2013 in Norderstedt, nahmen zwei Löwen, zwei Tiger und die Elefantendame Gitana mit. Die Raubtiere gingen in einen Zoo nach Belgien, zwei wurden verschenkt, die beiden anderen für 200 Euro verkauft. Auch Gitana kam nach Belgien.

Das Verfahren gegen Raubkatzen-Dompteur Giuliano Köllner wegen vorsätzlicher Tierquälerei wurde drei Jahre später eingestellt. Die Gebrüder Weisheit, Dompteure der Elefantendame, wurden 2017 freigesprochen. Auch hier wurde keine Tierquälerei festgestellt. Sie erhielten die 15.000 Euro aus der Notveräußerung von Gitana zurück. Eine Klage auf Rückgabe des Elefanten wies das Kieler Landgericht allerdings im Juli 2020 ab, die Notveräußerung damals sei rechtens gewesen.

Albträume und Zweifel an Justiz bei Tierbesitzern

Anruf bei Liane Köllner-Weisheit. Die Chefin der Familie sagt: „Das alles schmerzt bis heute, mich plagen noch immer Albträume.“ Zu der für die Raubkatzen geforderten Entschädigung sagt Köllner-Weisheit: „Bis jetzt haben wir kein Geld gesehen.“

Auch Ulrike Ehlers aus Rodenäs (Kreis Nordfriesland) wartet noch auf eine Gerichtsentscheidung. Auf ihrem „Hof Rickelsbüll“ wurden 16 Pferde beschlagnahmt, die einmal Turnierpferde werden sollten. Vor zwei Jahren wurde sie vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen, doch zehn der notveräußerten Pferde bekam sie nie zurück. Ehlers fordert 90.000 Euro, sagt: „Ich glaube aber nicht mehr an die Gerechtigkeit.“

Welche Folgen hat der Freispruch von Maya S. auf noch laufende Verfahren zum Schadensersatz? Der Sprecher des Justizministeriums sagt: „Soweit Verfahren ausgesetzt oder ruhend gestellt waren, können sie nun fortgesetzt werden. Im Einzelnen sind etwaige Auswirkungen für das jeweilige Verfahren durch das zuständige Gericht zu prüfen.“

Bereits vor dem Freispruch waren die Chancen auf Entschädigung mäßig: Obwohl Staatsanwältin Maya S. Tierhalter hätte anhören müssen, kann die Notveräußerung als Hoheitsakt trotz Verfahrensfehlern als wirksam bewertet werden, wie das Beispiel von Elefantendame Gitana, die angekettet in Einzelhaltung vorgefunden wurde, belegt.

Neben der geschlossenen Front geschädigter Tierhalter gibt es im Norden allerdings auch Stimmen, die die Beschlagnahmen durch die Staatsanwältin für richtig hielten. Petra Teegen von der Pferdeklappe in Norderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg) sagt: „Frau S. hat viel für das Tierwohl in Schleswig-Holstein getan. Wo andere Akteure wie das Ordnungsamt oder das Veterinäramt zögerten, hat sie beherzt eingegriffen, weiteres Leiden der Tiere schnell unterbunden.“ Wegen der entstandenen Protestbewegung trauten sich nun aber nur noch wenige, Tiere zu beschlagnahmen, auch wenn eigentlich es nötig sei.

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