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Entfernungspauschale: Steuernachzahlung wegen Home-Office vermeiden

Entfernungspauschale: Steuernachzahlung wegen Home-Office vermeiden

Pendler: Steuernachzahlung wegen Home-Office vermeiden

Apenrade/Aabenraa
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Autofahrerin
Wer zur Arbeit weite Strecken zurücklegt, bekommt eine Entfernungspauschale. (Symbolfoto) Foto: Jan Baborák/Unsplash

Wer mehr als 24 Kilometer Arbeitsweg täglich hat, bekommt dafür Steuern gutgeschrieben. Doch wer in der Corona-Zeit zu Hause arbeitet, sollte jetzt seine Steuerkarte anpassen.

Viele Arbeitnehmer pendeln über weite Strecken und, gerade in Nordschleswig, sogar über die Grenze. Für Steuerzahler in Dänemark gibt es dafür ab dem 24. Kilometer (also bei mehr als 12 Kilometern Hinfahrt und Rückfahrt) die Entfernungspauschale (kørselsfradrag/befordringsfradrag) angerechnet – und sie sparen somit Steuern.

Doch wer nicht zur Arbeit fährt, sondern von zu Hause aus arbeitet, der bekommt auch keine Entfernungspauschale angerechnet. Das ist gesetzlich so geregelt – und der Direktor der Steuerbehörde in Aalborg, Jens Christian Obel, hat dies in einem Rundbrief des Wirtschaftsprüfungsunternehmens BDO nun verdeutlicht.

Die Steuerbehörde weiß Bescheid

Dieses Jahr würden deutlich mehr Bürger als gewöhnlich ihre Entfernungspauschale selbst ausrechnen müssen, anstatt schlicht die pauschal von Skat veranschlagten 216 Arbeitstage im Jahr anzugeben, so Obel: „Die Arbeitgeber sind nämlich dazu verpflichtet, der Steuerbehörde Bescheid zu geben, wenn ihre Mitarbeiter über eine Weile von zu Hause aus arbeiten. Und in dieser Zeit wird nicht automatisch auch die Entfernungspauschale berechnet.“

Bei einigen Steuerzahlern kann sich so ein großer Fehlbetrag anhäufen – und somit eine böse Überraschung ergeben, wenn im März 2021 mitgeteilt wird, ob es eine Steuerrückzahlung – oder eine Steuernachzahlung gibt.

Auf der Internetseite skat.dk kann jeder seine Steuerkarte anpassen und auch die für ihn geltende Pauschale berechnen. Achtung: Die Kommunen Apenrade/Aabenraa, Sonderburg/Sønderborg und Tondern/Tønder zählen zu den „Außenkommunen“, für die bei mehr als 120 Kilometern Fahrt ein höherer Satz zugrunde gelegt wird.

 

 

 

 

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