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Bricht Dänemark bald die Menschenrechte? Ministerium schlägt Alarm

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Regierungschefin Mette Frederiksen (Soz.) hielt am Donnerstag in Marienborg eine Neujahrsansprache, in der sie unter anderem ankündigte, dass die Regierung eine „umfassende Abschiebungsreform“ durchführen werde.

Die Regierung will schneller abschieben – doch interne Warnungen zeichnen ein anderes Bild. Das Justizministerium zweifelt an der Rechtssicherheit der Reform. Im schlimmsten Fall droht eine Verurteilung in Straßburg.

Die dänische Regierung setzt darauf, dass die Gerichte ihre Praxis ändern und künftig mehr Menschen abgeschoben werden können. Im Justizministerium überwiegt jedoch die Skepsis. Denn der Erfolg der geplanten Abschiebungsreform hängt maßgeblich davon ab, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine bisherige Rechtsprechung anpasst.

Die Regierung rechnet damit – und nimmt damit bewusst ein rechtliches „Prozessrisiko“ in Kauf. Intern fällt die Einschätzung allerdings deutlich zurückhaltender aus.

Sorge vor dem EGMR

In einem vom Justizministerium erstellten Faktenblatt heißt es, es bestehe „erhebliche Unsicherheit“, ob der EGMR seine Praxis tatsächlich ändern werde. Der Vorschlag berge daher ein „erhebliches Risiko“, dass Dänemark in einem Beschwerdeverfahren wegen eines Verstoßes gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt werden könnte. Artikel 8 schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und spielt in Abschiebungsfällen eine zentrale Rolle.

Regierungschefin Mette Frederiksen (Soz.) hatte in ihrer Neujahrsansprache eine „umfassende Abschiebungsreform“ angekündigt. Künftig sollen Ausländer abgeschoben werden, wenn sie schwere Straftaten begehen und zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden – unabhängig davon, wie lange sie bereits in Dänemark leben. Genau dieser Punkt stellt die Neuerung des Vorschlags dar.

Regierung will möglichen Rechtsänderungen zuvorkommen

Nach Einschätzung des Justizministeriums steht die Reform jedoch „nicht vollständig im Einklang mit der bisherigen Praxis der dänischen Gerichte und des EGMR“. Dennoch hält die Regierung an ihrem Kurs fest. Frederiksen verweist darauf, dass Dänemark kurz vor Weihnachten die Unterstützung von 27 Staaten für eine neue Auslegung der Menschenrechtskonvention gewonnen habe.

„Anstatt mehrere Jahre zu warten, bis sich das in der Rechtsprechung niederschlägt, gehen wir voran und verabschieden die Gesetzgebung bereits vor dem Sommer“, sagte Frederiksen.

Der Minister für Ausländer- und Integrationsfragen sprach am Freitag davon, man greife einer Praxisänderung „ein Stück weit vor, die noch nicht stattgefunden hat, von der wir aber erwarten, dass sie stattfinden wird“.

Juristinnen und Juristen sind skeptisch

Diese Erwartung teilen jedoch weder die Juristinnen und Juristen im Justizministerium noch mehrere Rechtsexpertinnen und -experten. Der Kopenhagener Verfassungsrechtler Jens Elo Rytter betonte gegenüber der Nachrichtenagentur „Ritzau“, der EGMR könne zwar von der Erklärung beeinflusst werden, sei daran aber „in keiner Weise gebunden“.

Auch der emeritierte Professor Jens Vedsted-Hansen von der Universität Aarhus äußerte Zweifel. Seiner Ansicht nach „überverkauft“ Mette Frederiksen die Erklärung, da es sich nicht um „eine Vereinbarung über eine geänderte Auslegung und Anwendung der Konvention“ handele.