Deutsche Minderheit

Sozialdienst: Vorsitzende Elke Lorenzen tritt zurück

Sozialdienst: Vorsitzende Elke Lorenzen tritt zurück

Sozialdienst: Vorsitzende Elke Lorenzen tritt zurück

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Apenrade/Aabenraa
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Elke Lorenzen löste im August 2020 Gösta Toft als Vorsitzenden des Sozialdienstes Nordschleswig ab. Foto: Karin Riggelsen

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Die Vorsitzende des Sozialdienstes Nordschleswig, Elke Lorenzen, legt ihr Amt aus persönlichen Gründen nieder. Bis zur Generalversammlung 2023 übernimmt Söncke Christiansen den Vorsitz kommissarisch.

Auf der Vorstandssitzung des Sozialdienstes Nordschleswig am 12. September ist die Vorsitzende Elke Lorenzen aus persönlichen Gründen von ihrem Amt zurückgetreten. Das teilte Abteilungsleiterin Ursula Petersen am Mittwochmorgen mit. „Das ist sehr schade“, bedauert Petersen. „Ich hoffe und denke, dass sie uns ehrenamtlich erhalten bleibt.“

Der Vorstand habe beschlossen, dass Söncke Christiansen den Vorsitz bis zur Generalversammlung 2023 kommissarisch übernimmt. Er ist seit 2002 im Vorstand des Sozialdienstes und Vorsitzender des Ausschusses Vermarktung.

Mein Herz hängt weiterhin am Miteinander in der Minderheit und insbesondere am Sozialdienst.

Elke Lorenzen

Elke Lorenzen unterstreicht, dass sie den Posten als 1. Vorsitzende aus persönlichen Gründen niederlegt und damit auch aus dem Vorstand ausscheidet. „Ich möchte betonen, dass ich dem Sozialdienst weiterhin eng verbunden bleiben werde“, so Lorenzen. Die Entscheidung zum Rücktritt sei ihr nicht leichtgefallen, sie hoffe jedoch auf das Verständnis der Mitglieder. „Mein Herz hängt weiterhin am Miteinander in der Minderheit und insbesondere am Sozialdienst“, ergänzt sie.

Elke Lorenzen wurde bei der Generalversammlung 2020 zur Vorsitzenden gewählt und löste damals Gösta Toft ab.

Strategische Entwicklung des Sozialdienstes

Neben der Wahl von Söncke Christiansen zum kommissarischen Vorsitzenden hat der Vorstand einstimmig entschieden, dass der Sozialdienst eine Steuerungsgruppe einsetzt, die sich mit der strategischen Entwicklung des Sozialdienstes befassen wird.

Die Steuerungsgruppe soll die Ziele des Sozialdienstes beschreiben, und die dafür nötigen Grundlagen erarbeiten, um diese zu erreichen. Die Arbeitsgruppe soll aus folgenden Mitgliedern bestehen: der Abteilungsleiterin, zwei bis drei Mitgliedern des Vorstandes, einer Familienberaterin oder einem Familienberater und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter aus dem Haus Quickborn und/oder der Geschäftsstelle.

 

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