Wer ist zuständig?

Fehmarnbeltquerung: Streit um Ausweitung der Ortsgrenze für Brandschutz im Tunnelbereich

Fehmarnbeltquerung: Streit um Ausweitung der Ortsgrenze für Brandschutz im Tunnelbereich

Fehmarnbeltquerung: Streit um Ausweitung der Ortsgrenze für Brandschutz im Tunnelbereich

Hennig Baethge/shz.de
Fehmarn/Kiel
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Skizze der Tunneleinfahrt Foto: dpa

Durch das Ausdehnen der Ortsgrenze auf die Ostsee will das Land die Insel zum Brandschutz im Belt-Tunnel verpflichten. Die Stadt Fehmarn protestiert.

Erst 15 Jahre ist es her, dass sich die vier Orte auf der Insel Fehmarn zu einer einzigen Stadt gleichen Namens zusammengeschlossen haben – nun droht die nächste Gebietsreform: Schleswig-Holsteins Jamaika-Koalition will die Grenzen der Inselstadt Fehmarn noch ausdehnen und auf einen Teil der Ostsee erweitern.

Genauer gesagt soll sich das Stadtgebiet bald auch auf den „im deutschen Küstenmeer befindlichen Bereich der festen Fehmarnbeltquerung“ erstrecken und sogar auf den dahinter liegenden Teil in der deutschen „ausschließlichen Wirtschaftszone“. So steht es in einem Entwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, den Verkehrsminister Bernd Buchholz erarbeitet hat.

Zuständigkeiten für Rettungskräfte schaffen

Mit der Änderung will FDP-Mann Buchholz „unbeabsichtigte Regelungslücken“ schließen, wie er in der Begründung schreibt. Denn weil die Stadtgrenze Fehmarns bislang am Ufer endet und schon das Küstenmeer „gemeindefreies Gebiet“ ist, bestünden für das Areal, auf dem der deutsch-dänische Tunnel geplant ist, „bisher keine Zuständigkeiten örtlicher Behörden oder Kreisbehörden“, bemängelt Buchholz.

Das soll sich ändern. Und zwar nach Buchholz’ Willen bereits mit Beginn des Tunnelbaus ab 2020 – weil schon dann „ein Tätigwerden“ von „Rettungskräften“ nötig werden könnte, also von Feuerwehren oder Notärzten. Für erstere ist die Stadt zuständig, für letztere der Kreis Ostholstein. Dennoch entstehe „grundsätzlich kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand“ für Stadt und Kreis, so Buchholz.

Fehmarn lehnt Erweiterungspläne ab

Bei der Stadt Fehmarn sieht man das allerdings ganz anders. „Natürlich würde uns das zusätzlich Geld kosten“, kritisiert Fehmarns zuständiger Regionalmanager Jürgen Zuch. Zudem seien die Feuerwehren der Insel gar nicht in der Lage, den Brandschutz im Tunnel zu gewährleisten: „Wir haben schon jetzt zu wenig Leute.“ Daher hat Zuch kein Verständnis für den Vorstoß des Landes: „Wir lehnen die Pläne ab.“ Stattdessen müsse der dänische Tunnelbetreiber Femern AS den Brandschutz übernehmen. Und auch der Kreis Ostholstein hält wenig von der Initiative aus Kiel.

Im Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbelt-Querung fürchtet man sogar, dass noch weitergehende Pflichten auf die Stadt lauern. So lasse die vage Gesetzesformulierung von einer Ausweitung des Stadtgebiets auf den „Bereich der Querung“ befürchten, dass Fehmarn nicht nur im Tunnel Rettungseinsätze leisten müsse, sondern auch im Meer darüber, etwa bei Schiffshavarien, kritisiert Bündnissprecher Hendrick Kerlen. Beides sei „völlig unzumutbar“. Kerlen moniert zudem „die Nacht- und Nebelaktion“, mit der Kiel die Neuregelung durchsetzen wolle.

Die Elbgemeinde Kollmar bei Glückstadt geht in einem ähnlichen Fall sogar juristisch gegen das Land vor: Weil ihre Feuerwehr den Brandschutz im geplanten A-20-Elbtunnel leisten soll und das Land nur eine sehr vage Kostenbeteiligung zugesichert hat, läuft eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

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