Landgericht Flensburg

Internet-Riese Facebook muss gegen Blogger klein beigeben

Internet-Riese Facebook muss gegen Blogger klein beigeben

Internet-Riese Facebook muss gegen Blogger klein beigeben

Mira Nagar/shz.de
Flensburg
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Amed Sherwan veröffentlichte die Fotomontage mit der wehenden Regenbogenfahne über dem islamischen Heiligtum Kaaba in Mekka, um auf Homophobie in der muslimischen Gesellschaft aufmerksam zu machen. Foto: Screenshot: shz

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Im Streit nach der Sperrung von Profilen des Bloggers Amed Sherwan erleidet Facebook eine Niederlage vor Gericht.

Eigentlich passen sie nicht zusammen, der aus dem Irak stammende Blogger mit dem FCK AfD-Shirt und der Hamburger Anwalt, der sich liberal-konservativ nennt und für Plattformen wie Tichys Einblick schreibt. Dennoch kämpfen sie für eine gemeinsame Sache an diesem Mittwochmorgen beim Flensburger Landgericht. Dafür, bei Facebook und Instagram Inhalte zum Thema Islam und Homosexualität veröffentlichen zu dürfen, ohne dass man Gefahr läuft, gesperrt zu werden.

Denn genau das ist passiert: Mitte Dezember postete der Flensburger Blogger Amed Sherwan eine Fotomontage, in der er vor dem islamischen Heiligtum in Mekka, der Kaaba, einen anderen Mann küsst. Über dem schwarzen Kubus: Die Regenbogenfahne, ein Symbol der homosexuellen Community. Das Bild lud Sherwan unter anderem bei Facebook und Instagram hoch. Die Reaktionen von anderen Nutzern waren heftig – bis hin zu Morddrohungen. Sherwan machte über Hacker-Angriffe auf sein Profil öffentlich. Die Reaktion von Facebook war, den Ex-Moslem zu sperren.

Der Flensburger wehrte sich daraufhin juristisch gegen die Sperrung seiner Profile auf Instagram und Facebook sowie die Löschung eines Posts. Da nach Einreichung der Klage seine Profile wieder online gestellt wurden, ging es nunmehr vor Gericht um die Kostenübernahme des Verfahrens – die Richter entscheiden dann, wer den Fall gewonnen hätte, wenn er sich nicht schon erledigt hätte. Und für Sherwan ging es ums Prinzip und die Frage, wie Facebook diese Löschungen begründet.

Die Rechnung ging auf: Facebook trägt die Kosten des Rechtsstreits – und musste sich für sein Verhalten verantworten.

Facebook in der Defensive

Der Internet-Konzern ließ sich überraschend durch einen Anwalt vor Ort vertreten – die extra aufgestellte Technik für die Video-Übertragung wurde also zur Seite geschoben. Anwalt Stefan Haiplik stellte vor Gericht klar: „Einen Anspruch auf Begründungen gibt es nicht.“

Vor der Verhandlung Amed Sherwan (r.) gegen Facebook am Flensburger Landgericht. Foto: Mira Nagar

Facebook begründet die Sperrung entgegen den Vermutungen nicht mit dem Foto, sondern tischte andere Argumente auf: Zunächst glaubte man, dass es sich um ein nachgeahmtes Profil handele, dann wiederum wurde ein anderer Post angeführt, der auf das Foto folgte. In diesem sprach Sherwan seine „pakistanischen Brüder“ direkt an und teilte mit, dass nicht einmal ihr Allah sein Konto hacken könne. „Der Post lässt sich schon unter dem Gegenstand der Hassrede subsumieren“, argumentierte Haiplik im Verfahren. 

Zitat im Wortlaut

Facebook-Post von Amed Sherwan

„Short message to my Pakastani brothers. I see you trying to hack my account, it is just a waste of time. Many others tried before. My account is pretty secure. Not even your Allah will be able to hack it! (Zwinkersmile) By the way: I won't take the picture down! You need to learn to deal with love in all ist colorful varieties (Regenbogensymbol)“.

Übersetzt heißt das:

„Kurze Nachricht an meine Pakastani-Brüder. Ich sehe, dass ihr versucht, mein Konto zu hacken. Es ist nur Zeitverschwendung. Viele andere haben es schon einmal versucht. Mein Konto ist ziemlich sicher. Nicht einmal euer Allah wird es hacken können! (Zwinkersmile) Übrigens: Ich nehme das Bild nicht runter! Man muss lernen, mit Liebe in allen ihren bunten Variationen umzugehen. (Regenbogensymbol)“

Dieses Argument halten Sherwan und sein Anwalt Joachim Steinhöfel für fadenscheinig. Sie glauben vielmehr: Der Konzern wollte sich nach Massen-Meldungen des kontroversen Themas entledigen. „Wenn Facebook einfach auf Zuruf ein Profil löscht, dann ist das eine Vertragsverletzung“, sagte Steinhöfel vor Gericht.

Sherwans Instagram-Profil wurde gänzlich ohne Angabe von Gründen gesperrt. Genau das war laut Richterin Dr. Mey Bauer auch einer der Knackpunkte.

Einknicken vor Massenmeldungen?

Am Ende geht es finanziell gesehen für den global agierenden Milliarden-Dollar-Konzern quasi um nichts. Die Kostenübernahme für eine vergleichsweise kleine Verhandlung dürfte Facebook Ireland Ltd. kaum kratzen. Gedanken machen könnte sich der Konzern allerdings, wenn damit durch die Unternehmensidee von Gemeinschaft und Kommunikation eine wirtschaftlich begründete Form von Homophobie durchschimmert. Homophobie vielleicht nicht religiös begründet oder aus eigener Menschenfeindlichkeit heraus, sondern vielmehr im Einknicken vor Massenmeldungen.

Sherwans Anwalt Joachim Steinhöfel verweist sowohl in einem Youtube-Video als auch am Rande der Verhandlung auf eine kleine Randnummer von Facebook, Nummer 111 des Schriftsatzes. Dort wird kommuniziert: Sherwan könnte seine Inhalte zum Thema Homosexualität doch auch bei Youtube einstellen. Für Steinhöfel bedeutet das übersetzt soviel wie: „Schert euch weg, macht euren Schwulenkram doch bitte bei Youtube oder Twitter.“

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel diskutiert den Fall auch in seinem Youtube-Kanal. Foto: Screenshot/Youtube
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