Corona-Krise

Neue Reiseregeln: Portugal und Teile Schwedens bleiben tabu

Veröffentlicht Geändert
Außenminister Jeppe Kofod (Soz.) stellte am Donnerstagnachmittag die neuen Reiseregeln vor. Reisen in die meisten Länder Europas sind ab Sonnabend möglich.

In der vergangenen Woche kündigte die dänische Regierung an, die Reiseregeln nach objektiven Regeln zu ordnen. Nun steht fest, in welche europäischen Länder Bürger Dänemarks reisen dürfen – und in welche nicht. Die gute Nachricht: Die Positivliste ist deutlich länger als die Negativliste.

Das Außenministerium hat am Donnerstagnachmittag eine Liste der Länder veröffentlicht, in die eine Reise ab Sonnabend, 27. Juni zulässig ist. Gleichzeitig werden „Quarantäneländer“ ausgewiesen.

Vor einer Woche hatte die Regierung angekündigt, dass ab 27. Juni objektive Kriterien die Reisebestimmungen gegenüber EU-Ländern und Großbritannien leiten sollen.

Ein Kriterium besagt, dass ein Land als „offen“ gilt, wenn es weniger als 20 Infizierte auf 100.000 Personen pro Woche gibt.

Reisen sind möglich nach:

  • Island
  • Norwegen
  • Finnland
  • Litauen, Lettland, Estland
  • Polen
  • Tschechien
  • Slovakei
  • Ungarn
  • Österreich
  • Slovenien
  • Kroatien
  • Schweiz
  • Deutschland
  • Spanien
  • Italien
  • Griechenland
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Frankreich
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg

Nicht offen sind:

  • Portugal
  • Großbritannien
  • Rumänien
  • Schweden (teilweise)
  • Irland
  • Malta

Quelle: DR,TV2

Bürger aus den „offenen" Ländern dürfen ebenfalls wieder nach Dänemark einreisen. Hier gilt jedoch weiterhin, dass Reisende sechs Übernachtungen in Dänemark nachweisen müssen.

Die Liste der offenen beziehungsweise geschlossenen Länder wird wöchentlich auf Grundlage der aktuellen Zahlen aktualisiert. Sollte in einem bislang offenen Land die Anzahl der Infizierten auf 30 pro 100.000 pro Woche ansteigen, wird es wieder geschlossen.

Freie Einreise ohne Einschränkungen gilt nur für Bürger aus Schleswig-Holstein und ab Sonnabend auch für die südschwedischen Regionen Skåne (Schonen), Halland und Blekinge und für Personen die einen triftigen Grund (anerkendelsesværdigt formål) nachweisen können.

Hier sind die Reisebestimmungen

Quelle: Außenministerium