Alter und Tod

Kritik aus Nordschleswig gegen neue Richtlinie zur Wiederbelebung

Kritik aus Nordschleswig gegen neue Richtlinie zur Wiederbelebung

Kritik aus Nordschleswig gegen neue Richtlinie

Apenrade/Aabenraa
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Laut Ældre Sagen haben ältere Menschen seit Einführung einer neuen Richtlinie weniger Möglichkeiten, auf eine Wiederbelebung zu verzichten. Foto: Thomas Vilhelm/Ritzau Scanpix

Eine neue Richtlinie der Behörde für Patientensicherheit gibt vor, dass ältere Menschen weniger Möglichkeiten haben, auf Wiederbelebung zu verzichten. Das stößt auch in Nordschleswig auf Kritik.

Ältere Menschen, die im Falle eines Falles keine Wiederbelebung wünschen, könnten es seit Einführung einer neuen Richtlinie schwerer haben, darauf zu verzichten. Dies berichtet die Zeitung „Kristeligt Dagblad“. Bisher war es möglich, im Vorfeld im Dialog mit einem Arzt „Nein“ zu einer Wiederbelebung zu sagen, wenn eine „deutlich fortschreitende physische Erkrankung oder Schwächung vorliegt“.

Die neue Richtlinie, die seit dem 1. November in Kraft ist, verweist allerdings darauf, dass eine „gewöhnliche Altersschwäche“ einem älteren Bürger nicht das Recht gibt, auf eine Wiederbelebung zu verzichten. Anna Wilroth von der Interessenorganisation Ældre Sagen spricht von einem geschmälerten Recht auf Selbstbestimmung. Diese Meinung teilen auch die Pastorin aus Hadersleben, Christa Hansen, und der Abteilungsleiter des nordschleswigschen Sozialdienstes, Hans Grundt.

 

Die neue Richtlinie ist eine Altersdiskriminierung in der Medizin.

Christa Hansen, Pastorin

„Die neue Richtlinie ist eine Altersdiskriminierung in der Medizin“, findet Christa Hansen. „Es ist schwer, den Begriff ,ältere Bürger‘ überhaupt zu definieren“, fügt sie hinzu. Die Pastorin ist der Meinung, dass die Entscheidung einer Wiederbelebung nicht aufgrund eines Alters gefällt werden könne, sodern in einer Patientenverfügung festgehalten und eingehalten werden müsse. Nur so könne das Recht auf Selbstbestimmung gewahrt werden.

So sieht es auch der Abteilungsleiter des Sozialdienstes Nordschleswig: „Das Recht auf Selbstbestimmung sollte bei einer Wiederbelebung immer gewährleistet werden.“ Dafür sei es wichtig, sich an Absprachen zu halten, die im Vorfeld vereinbart wurden und in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten sind. Wenn es allerdings keine Absprachen gebe, müssten die Ärzte den Patienten natürlich wiederbeleben, sagt Hans Grundt.

Doch die Meinungen zu der neuen Richtlinie gehen auseinander. Oberarzt Ove Gaardboe von der Dänischen Gesellschaft für Patientensicherheit nennt die neue Richtlinie einen Fortschritt.

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