Stadtgeschichte

Kastanie an der Nicolaikirche: Fällen – oder nicht?

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Die Nicolaikirche am Kirchenplatz in Apenrade

Seit Jahrzehnten prägt eine alte Kastanie den Kirchenvorplatz – jetzt soll sie gefällt werden. Warum die Entscheidung getroffen wurde und wie der Baum vielleicht weiterlebt.

Die Kastanie vor der Nicolaikirche hat über mindestens 75 Jahre hinweg Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten und Beisetzungen erlebt. Doch seit einigen Wochen ist klar: Der Baum ist stark geschädigt. Ein Fachunternehmen empfiehlt die Fällung, weil von ihm eine akute Umsturzgefahr ausgehe. Das geht aus dem jüngsten Protokoll der Gemeinderatssitzung hervor. 

Der Gemeinderat beschloss daraufhin, der Empfehlung zu folgen. Ein schwerer Beschluss, denn die Ratsmitglieder wissen um den großen Wert des Baums. Das berichtet der Gemeindeleiter Morten Hansen. Doch nun hat sich die Lage unerwartet verändert.

Gutachten bestätigt Gefahr

Eigentlich sollte der Baum nur beschnitten werden. Bei der Untersuchung stellten die Experten jedoch fest, dass die Schäden am Stamm weitreichender sind als angenommen. 

Fachleute betonen allgemein: Rettungsmaßnahmen wie die Kronensicherungen oder starke Einkürzungen funktionieren nur, wenn noch ausreichend gesunde Holzsubstanz vorhanden ist. Bei alten Bäumen mit ausgeprägter Fäule oder geschwächten Wurzeln stoßen jedoch selbst moderne Methoden an ihre Grenzen.

Neuer Fund wirft Fragen auf: Bebauungsplan schützt den Baum

Bei weiteren Recherchen ist jetzt ein Dokument aufgetaucht, das die gesamte Entscheidung neu einordnet: ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1981. In diesem Plan wird der Baum ausdrücklich als „bewahrenswert“ eingestuft.

Damit ist klar: Der Beschluss des Gemeinderats kann nicht ohne Weiteres umgesetzt werden.

Die Kommune muss dem Vorhaben jetzt zustimmen – und tut das derzeit nicht. Die Verwaltung prüft den Fall, bewertet die Lage neu und muss entscheiden, ob die Bewahrungspflicht aus dem Bebauungsplan weiterhin bindend ist oder ob die aktuelle Gefährdungslage eine Ausnahme rechtfertigt.

Für die Gemeinde bedeutet das: Die Fällung ist vorerst gestoppt.

Ein Baum zwischen Sicherheit und Erhalt

Der Fund des Plans zeigt auch, wie komplex der Umgang mit alten Bäumen im öffentlichen Raum sein kann: Auf der einen Seite steht die Verkehrssicherungspflicht. Auf der anderen die Verpflichtung, ein prägendes Element des Ortsbildes zu bewahren.

Die Frage lautet nun: Was wiegt schwerer? Und: Welche Alternativen gibt es zur Fällung?

Die Kommune wird dazu eine eigene Einschätzung abgeben müssen – möglicherweise unter Einbezug eines zweiten Gutachtens oder eines externen Baumstatikers.

Was aus dem Baum werden könnte – und aus dem Platz 

Sollte am Ende doch die Fällung genehmigt werden, denkt die Gemeinde bereits darüber nach, wie der Baum weiterleben könnte: möglich wäre als Bank auf dem Kirchenplatz, als Skulptur oder in Form kleiner Erinnerungsstücke für Gemeindemitglieder. Auch eine Neupflanzung ist denkbar. Solche Beispiele gibt es aus anderen Städten.

Sollte die Fällung hingegen abgelehnt werden, müsste geprüft werden, ob Sicherungsmaßnahmen möglich sind – etwa eine starke Kroneneinkürzung oder temporäre Absperrungen. Vielleicht auch andere Eingriffe in die Baumstatik. Das wird allerdings erst die kommunale Untersuchung zeigen, die sich jetzt anbahnt. 

Wie es weitergeht

Sobald die Einschätzung der Kommune vorliegt, kann der Gemeinderat weiterverfahren – entweder mit einer geänderten Planung oder mit einer erneuten Bewertung der Risiken.

Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt die Kastanie vorerst stehen. Und für viele stellt sich nun nicht nur die Frage, was mit einem alten Baum passiert – sondern auch, wie eine Gemeinde Entscheidungen trifft, wenn Erinnerung, Sicherheit und Gesetz aufeinander treffen.