Glücksspiel im Internet
Land will nun auch Online-Casinos zur Kasse bitten
Land will nun auch Online-Casinos zur Kasse bitten
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Im März stimmte eine Mehrheit im Landtag für den Glücksspielstaatsvertrag. Damit endete ein Sonderweg Schleswig-Holsteins – nun sollen Casinos künftig im Internet Steuern zahlen.
Die Landesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Online-Casinospielen auf den Weg gebracht. Auch diese müssen künftig Steuern zahlen. „Mit dieser Regelung leisten wir einen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Der digitale Raum ist nicht frei von Regeln. Online-Casinobetreiber müssen sich ebenso am Steueraufkommen des Landes beteiligen, wie analoge Unternehmen“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Ungeklärte Fragen
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag, dem eine Mehrheit im Landtag im März zustimmte, seien bereits Online-Glücksspiele wie Poker oder Automatenspiele möglich, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Diese unterfallen einem bundeseinheitlichen Steuersatz auf den Spieleinsatz. Doch nicht alles wurde geregelt: Online-Casinospiele wie Roulette blieben unberührt, ob eine Steuer entrichtet werden muss, liegt in der Entscheidungshoheit der Länder.
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Einnahmen nicht vorhersagbar
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Bruttospielerträge der Online-Anbieter besteuert werden sollen. Vorgesehen ist bei einem monatlichen Spielertrag in Höhe von bis zu 300.000 Euro ein Steuersatz von 34 Prozent. Auf Summen zwischen 300.000 Euro und 750.000 Euro sollen 39 Prozent entrichtet werden. Wenn der Ertrag höher als 750.000 Euro im Monat ist, wird ein Steuersatz von 44 Prozent fällig.
Unter Bruttospielertrag wird die Differenz zwischen Spieleinsatz und Spielgewinn verstanden. Laut Landesregierung soll die Online-Casinosteuer auf die zu zahlende Umsatzsteuer angerechnet werden.
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Wie hoch die Einnahmen für das Land sein werden, steht indes nicht fest. „Die Höhe der daraus zu erwartenden Steuereinnahmen für das Land ist derzeit nicht prognostizierbar“, heißt es von der Landesregierung.