Justiz

Strafbar oder Menschenrecht? Bettel-Fall aus Dänemark vor EU-Gericht

Strafbar oder Menschenrecht? Bettel-Fall aus Dänemark vor EU-Gericht

Strafbar oder Menschenrecht? Bettel-Fall vor EU-Gericht

Ritzau/hm
Kopenhagen/Straßburg
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der dänische Staat muss Fragen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beantworten. Foto: dpa

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Verstößt die Verurteilung eines Bettlers gegen Menschenrechte? Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beantworten. Anlass ist das Urteil eines dänischen Gerichtes, das einen Rumänen wegen aufdringlichen Bettelns verurteilt hat.

Ist Betteln strafbar oder ein Menschenrecht? Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat diese Frage zu beantworten. Anlass ist ein Fall aus Dänemark.

Das Östliche Landgericht hatte im November 2021 einen 65-jährigen Rumänen zu 20 Tagen Haft verurteilt, weil er Passantinnen und Passanten in der Einkaufsstraße Strøget in Kopenhagen einen Pappbecher entgegengehalten hatte, um Geld zu erbetteln.

Nach Ansicht des Gerichts ein aufdringliches und strafbares Verhalten. Außerdem war der Mann bereits schon einmal für das gleiche Verhalten verurteilt worden.

Grundlage ist der Paragraf 197 im dänischen Strafgesetz, der das Betteln verbietet. Eine vorherige Verwarnung der Polizei kann entfallen, wenn beispielsweise in Fußgängerzonen gebettelt wird. Das Strafmaß liegt bei bis zu sechs Monaten Haft.

Der Anwalt des Bettlers wollte gegen das Urteil vor dem dänischen Höchstgericht klagen – doch das wollte sich nicht mit dem Fall befassen. Nun liegt die Sache in Straßburg. Das dortige Gericht sieht das Recht auf Privatleben und das Recht auf Familienleben berührt.

Das dänische Höchstgericht lehnte den Fall ab

Im Vorfeld hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Stellung zu einem Fall von Bettelei einer rumänischen Frau in Genf bezogen.

Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass das Bußgeld und die Haftstrafe, die gegen sie verhängt worden war, gegen ihre Menschenrechte verstoßen hätten.

Das Östliche Landgericht ging auf den Fall ein und meinte nicht, dass beide Fälle vergleichbar seien. Das dänische Gericht meinte, der Bettler sei im Besitz von 1.000 Kronen gewesen und habe somit andere Möglichkeiten gehabt als in Dänemark zu betteln.

Der Anwalt des Bettlers sieht die beiden Fälle hingegen als vergleichbar an. Wann es eine Entscheidung geben wird, steht noch nicht fest.

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