Soziales

Wenn die Miete zur Last wird: Hadersleben bekommt Hilfe

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Hadersleben ist neben Sonderburg eine von insgesamt 38 Kommunen, die auf der Liste stehen. Gleichzeitig kündigt das Sozialministerium weitere Maßnahmen an, um mehr günstige Wohnungen zu schaffen.

Wer in Hadersleben oder Sonderburg kurz davorsteht, seine Wohnung zu verlieren, soll künftig Hilfe vom Staat bekommen: Das Sozialministerium unterstützt die beiden nordschleswigschen Kommunen gezielt – mit einem neuen Zuschuss für Menschen, bei denen die Miete zum monatlichen Kraftakt wird.

15 Millionen Kronen stellt das Sozialministerium im kommenden Jahr für einen befristeten Mietzuschuss bereit. Das Geld geht an 38 besonders belastete Kommunen – darunter an Hadersleben und Sonderburg (Sønderborg). Profitieren werden Menschen, die wegen finanzieller Not ihre Wohnung zu verlieren drohen oder ohne Hilfe keine Mietwohnung finden würden.

Hadersleben und Sonderburg sind dabei

Der Zuschuss des Sozialministeriums geht nur an Kommunen mit mindestens 40 wohnungslosen Menschen laut der letzten Zählung vom „Dänischen Zentrum für Sozialwissenschaftliche Forschung“ (VIVE). Die Höhe des Zuschusses legt die jeweilige Kommune fest.

In Hadersleben ist eine Zielgruppe das Fürsorgeheim „Dalhoffsminde“ bei Marstrup, das 48 Plätze für wohnungslose Menschen hat. Davon sind 16 Plätze flexibel, also für Leute gedacht, die nur vorübergehend oder in besonderen Situationen dort wohnen müssen.

Das Sozial- und Wohnungsministerium wird das neue Gesetz am 10.Dezember ins Parlament einbringen. Gibt das Folketing grünes Licht, könnten die ersten Zuschüsse bereits Mitte Februar ausgezahlt werden.

Die Nachricht kommt für die Domstadtkommune überraschend: „Ich weiß davon noch nichts – und unsere Verwaltung hat die Nachricht auch erst am heutigen Dienstag erhalten“, sagt Lene Bitsch Bierbaum. 

Keine Kürzung anderer Leistungen

Wichtig für Betroffene: Der Zuschuss ist steuerfrei und hat keinen Einfluss auf bestehende Transferleistungen, auch nicht auf die Wohnbeihilfe oder auf Unterhaltszahlungen.