Sonderburger Gericht

Ehepaar kaufte Neugeborenes für 5.500 Kronen in Polen

Ehepaar kaufte Neugeborenes für 5.500 Kronen in Polen

Ehepaar kaufte Neugeborenes für 5.500 Kronen in Polen

dodo/Ritzau
Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Das Sonderburger Gericht. Foto: Archivbild: DN

Weil die leibliche Mutter den Verkauf der polnischen Polizei gestand, flog der Fall auf. Vor dem Sonderburger Gericht gab das Ehepaar nun zu, die Behörden belogen zu haben, um eine Personennummer für das Kind zu bekommen. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Ein Ehepaar hat am Mittwoch bei einer Gerichtsverhandlung in Sonderburg zugegeben, einen neugeborenen Jungen in Polen gekauft zu haben – ohne dabei eine Adoptionsagentur miteinzubeziehen.

Das kinderlose Paar hatte den Jungen 2014 für 750 Euro (5.500 Kronen) gekauft.

Die Frau erklärte vor Gericht, dass sie im Internet eine Anzeige nach einer Frau aufgegeben habe, die sich nicht imstande fühle ihr Neugeborenes aufzuziehen und deshalb bereit sei, es abzugeben.

Eine schwangere polnische Frau antwortete auf die Anzeige. Sie forderte 100.000 Kronen für das Kind. Dies wollte das dänische Paar nicht bezahlen, beide Seiten einigten sich schließlich auf den Betrag von 750 Euro.

Niederländische und dänische Behörden belogen

Nach der Geburt des Kindes fuhr das nach Polen Ehepaar, um es abzuholen. Um eine Personennummer für den Jungen in Dänemark zu bekommen, belogen sie die Behörden in Dänemark und in den Niederlanden – wo der Mann Verwandte hat.

Das Ehepaar erzählte den niederländischen Behörden, dass ihr Kind während eines Besuchs der Angehörigen dort geboren wurde. So bekam das Kind von den dortigen Behörden eine Geburtsurkunde ausgestellt, mit der es schließlich auch in Dänemark eine Personennummer erhielt.

Leibliche Mutter gesteht

Weil die leibliche Mutter des Kindes nun gegenüber der polnischen Polizei gestand, den Jungen an das dänische Ehepaar verkauft zu haben, kam die Polizei von Südjütland und Nordschleswig dem Ehepaar schließlich durch einen Hinweis der polnischen Behörden auf die Spur.

Der Junge ist heute drei Jahre alt und lebt bei dem dänischen Ehepaar, dass mittlerweile nach Nordjütland gezogen ist.

Beide gestanden gegenüber dem Gericht, die Behörden belogen zu haben, um eine Personennummer für das Kind zu bekommen. Der Richter verurteilte das Ehepaar zu 20 Tagen Haft auf Bewährung und 40 Stunden Sozialarbeit. Beide Verurteilten nahmen das Urteil an.

Mehr lesen