Gesundheit

Ab Juni sind alle automatisch Organspendende

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Gesundheitsministerin Sophie Løhde möchte die Anzahl der Organspenderinnen und -spender erhöhen (Archivfoto).

Alle Personen ab 18 Jahren in Dänemark sollen im Organspende-Register aufgenommen werden. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag wird das Folketing erwartungsgemäß kurz vor Weihnachten zustimmen.

Ab Juni werden alle Personen mit festem Wohnsitz in Dänemark als Organspenderin oder Organspender registriert, wenn sie 18 Jahre oder älter sind. Das sieht eine Gesetzesvorlage vor, die das Folketing am 19. Dezember endgültig beraten und voraussichtlich beschließen wird, da eine Mehrheit bereits feststeht.

„28 Personen verloren im vergangenen Jahr ihr Leben, während sie auf ein neues, lebensrettendes Organ warteten, und mehr als 400 Schwerkranke stehen momentan auf der Warteliste“, sagte Gesundheitsministerin Sophie Løhde (Venstre), als sie im Mai die Beschlussvorlage vorstellte.

Zustimmung weiterhin erforderlich

Ganz automatisch wird man jedoch nicht Organspenderin oder -spender. Man muss die Registrierung anschließend bestätigen. Nach den geltenden Regeln kann man ab dem 18. Lebensjahr im Organregister angeben, ob man spenden möchte oder nicht. Nur 28 Prozent der Bevölkerung haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Sofern man keine Angabe im Register gemacht hat, müssen die Angehörigen gegebenenfalls Stellung dazu beziehen, ob die Organe entnommen werden dürfen.

Bürgervorschlag

Die Gesetzesinitiative geht auf einen Bürgervorschlag aus dem vergangenen Jahr zurück. Hier hatten mehr als 50.000 Personen unterschrieben, dass man automatisch und bis auf Widerruf als Spenderin oder Spender im Register aufgenommen wird.

Für diesen weitergehenden Vorschlag gab es jedoch keine Mehrheit im Folketing, und der Kompromiss wurde dann die beschriebene Mischform.

„Jede Person soll selbst entscheiden, ob man eines oder mehrere Organe spenden möchte, falls einem ein Unglück widerfährt und das Leben nicht gerettet werden kann“, so Løhde.

Ausnahme Deutschland

Da das neue Gesetz für alle Personen mit festem Wohnsitz gelten wird, betrifft es zum Beispiel auch Menschen mit deutschem Pass, die in Nordschleswig leben.

Dänemark folgt mit dem Gesetz so gut wie allen übrigen EU-Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt, entweder in ihrer reinen Form, wie im Bürgervorschlag, oder in der dänischen Mischform. Einzige Ausnahmen ist Deutschland, wo die verstorbene Person im Vorfeld zugestimmt haben muss.

„Die höchsten Spendenraten in der EU sehen wir in den Ländern, in denen man die Donation aktiv abwählen muss“, sagte Løhde bei der Vorstellung des Gesetzesvorschlages.

Aufforderung zur Stellungnahme

In dieser Woche schreibt das Gesundheitsministerium an alle volljährigen Personen in Dänemark und fordert sie dazu auf, bereits jetzt dazu Stellung zu beziehen, ob man bereit ist seine Organe zu spenden.