Identität

Regierung will Geschlechtsänderung ab dem 1. Lebensjahr ermöglichen

Regierung will Geschlechtsänderung ab dem 1. Lebensjahr ermöglichen

Regierung: Geschlechtsänderung ab 1. Lebensjahr ermöglichen

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Der von der Regierung vorgelegte LGBT+-Plan enthält einen Vorschlag, die untere Altersgrenze für eine Änderung des juristischen Geschlechts abzuschaffen (Archivfoto). Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

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Nach dem Willen der Regierung soll es künftig für Kinder bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich sein, ihr juristisches Geschlecht zu ändern.

Die Regierung will die untere Altersgrenze für eine juristische Geschlechtsänderung abschaffen.

Das geht aus dem am Montag veröffentlichten neuen LGBT+-Plan der Regierung hervor, wie „Jyllands-Posten“ schreibt.

Dem Nachrichtenmedium zufolge kann der Vorschlag dazu führen, dass die dänischen Regeln auf dem Gebiet zu den am weitestgehenden in Europa zählen würden.

Änderung im Personenregister

Eine juristische Geschlechtsänderung bedeutet, dass die betroffene Person ihr Geschlecht im CPR-Register ändert. Der Vorschlag der Regierung würde eine solche Änderung bereits ab dem 1. Lebensjahr ermöglichen. Allerdings benötigen Kinder unter 15 Jahren die Zustimmung ihrer Eltern.

Die sozialdemokratische Regierung hatte bereits vor zwei Jahren einen identischen Vorschlag eingebracht. Die Stützparteien der Regierung sprachen seinerzeit teilweise ihre Rückendeckung für den Vorschlag aus, allerdings waren nicht alle gewillt, so weit zu gehen.

Ethischer Rat empfiehlt zehn bis zwölf Jahre als Altersgrenze

In der Zwischenzeit ist der Ethische Rat, mit dem sich das Folketing berät, zu der Empfehlung gelangt, die Altersgrenze auf zehn bis zwölf Jahre herabzusetzen.

„Es muss angezweifelt werden, ob Kinder vor ihrer Pubertät die grundsätzlichen Ursachen für eine mögliche Änderung des juristischen Geschlechts und die daraus erwachsenen Konsequenzen überblicken können. Eine solche Stellungnahme erfordert einen gewissen Grad an Reife und Bewusstsein. Es ist anzunehmen, dass kein Vorschulkind in der Lage ist, selbst einen Wunsch bezüglich einer Änderung des juristischen Geschlechts vorzunehmen“, so die Einschätzung des Ethischen Rates.

18 Jahre als derzeitige Altersgrenze

Derzeit beträgt die Altersgrenze 18 Jahre.

Vor dem Hintergrund der Empfehlung des Ethischen Rates zogen die Sozialdemokraten ihren Vorschlag teilweise zurück und forderten, dass mehrere Elemente erneut geprüft werden sollten.

Doch jetzt hat die Regierung eine 180-Grad-Wende hingelegt und schlägt eine erneute Abschaffung der unteren Altersgrenze vor.

Die Regierung plant, ihren Vorschlag im Oktober ins Folketing einzubringen.

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