Schengener Abkommen

Tesfaye will Grenzkontrollen bewahren

Tesfaye will Grenzkontrollen bewahren

Tesfaye will Grenzkontrollen bewahren

Kopenhagen/Nordschleswig
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Die Grenzkontrollen sollen nach Auffassung der Regierung zum Schutz Dänemarks bleiben. Foto: Frank Cilius/Ritzau Scanpix

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Der Ausländer- und Integrationsminister will die Schengen-Regeln ändern, sodass die Mitgliedsstaaten größeren Einfluss bekommen. Ein EuGH-Urteil lässt er prüfen.

Wer gehofft hat, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem schnellen Abbau der Kontrollen an den dänischen Grenzen führen wird, dürfte sich geirrt haben. Das ergibt sich aus einer schriftlichen Stellungnahme von Ausländer- und Integrationsminister Mattias Tesfaye (Soz.) auf Fragen des „Nordschleswigers.“

Regierung will Dänemark schützen

Am Dienstag entschied der EuGH, dass Grenzkontrollen nur im Fall einer neuen, ernsten Bedrohung nach sechs Monaten verlängert werden dürfen. Tesfaye meint jedoch, es sei Aufgabe der einzelnen Länder, sich vor Bedrohungen zu schützen.

„Dänemark hat seit 2016 Grenzkontrollen an der dänisch-deutschen Grenze, und wir haben seit November 2019 auch Grenzkontrollen an der dänisch-schwedischen Grenze. Die Regierung hat während der Beratung der Fälle dem Europäischen Gerichtshof verdeutlicht, dass es in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten liegt, sich vor ernsthaften Bedrohungen gegen den Mitgliedsstaat zu schützen, und dass ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit sich nicht von vorneherein zeitlich begrenzen lassen“, heißt es in der Antwort des Ministers, der gemeinsam mit Justizminister Nick Hækkerup (Soz.) für die Kontrollen verantwortlich ist.

Mattias Tesfaye bei einem Besuch beim Tonderner Bürgermeister Jørgen Popp (SP) im März. Foto: Monika Thomsen

EuGH uneinig mit Regierung

Das EuGH vertritt bezüglich der zeitlichen Begrenzung eine andere Auffassung als die dänische Regierung.

„Der Unionsgesetzgeber hat nämlich einen Zeitraum von sechs Monaten für ausreichend gehalten, damit der betreffende Mitgliedsstaat gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten Maßnahmen erlässt, mit denen einer solchen Bedrohung begegnet werden kann; nach Ablauf dieses Zeitraums von sechs Monaten bleibt der freie Personenverkehr gewahrt“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Urteil vom Dienstag.

Forderung zum Abbau

Nach dem Urteil wurde von verschiedener Seite gefordert, die Kontrollen abzubauen.

Der Hauptvorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger, Hinrich Jürgensen, hält die Argumentation der Regierung für nicht stichhaltig. „Alle halbe Jahre gibt es eine neue Begründung für die Verlängerung der Kontrollen.“ Das Geld für die Polizei, die „an der Grenze den Touristen zuwinkt“, könnte anders besser investiert werden, meinte er.

Der Flensburger Europa-Abgeordnete Rasmus Andresen (Die Grünen) fordert, die dänische Regierung solle „die Grenzkontrollen kassieren“.

Minister will Regeln ändern

Im Folketing hat die Justizsprecherin von Radikale Venstre, Samira Nawa, eine Frage an Nick Hækkerup gerichtet, ob er die am 13. April angekündigte Verlängerung der Kontrollen überdenken möchte.

Die Fragen des „Nordschleswigers“

„Der Nordschleswiger“ hat Ausländer- und Integrationsminister Mattias Tesfaye (Soz.) folgende Fragen zum EuGH-Urteil gestellt:

- Wird das Urteil nach Einschätzung des Ministeriums Konsequenzen für Dänemark haben?

- Wenn ja, welche? Oder wann hat das Ministerium einen Überblick hierüber?

- Ist das Urteil Anlass, die angekündigte Verlängerung der temporären Grenzkontrollen nach dem 11. Mai zu überdenken?

- In der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshof heißt es: „Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass der Mitgliedsstaat eine solche Maßnahme selbst unmittelbar nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten erneut anwenden kann, wenn er sich einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit ausgesetzt sieht.“ Ist die Begründung im Schreiben an die Kommission bezüglich der Verlängerung der Kontrollen nach dem 11. Mai nach Einschätzung des Ministeriums in Übereinstimmung mit dieser Anforderung?

Die Antwort Tesfayes ist in vollem Wortlaut im Artikel zitiert.

„Der Nordschleswiger“ hat Tesfaye ebenfalls gefragt, ob das Urteil Anlass ist, die Verlängerung zu überdenken.

„Wir werden jetzt die Schlussfolgerungen des Urteils gemeinsam mit dem Justizministerium genau durchlesen, um zu prüfen, ob sie Bedeutung für die Möglichkeit Dänemarks haben, zukünftig Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einzuführen“, schreibt er in seiner Antwort.

Er lässt jedoch keine Zweifel daran, dass er bis auf Weiteres die Kontrollen bewahren möchte. Um dies zu ermöglichen, will er die Spielregeln ändern.

„Derzeit wird über die Regeln zu Grenzkontrollen innerhalb der EU verhandelt, und hier setzt sich die Regierung dafür ein, dass die Schengen-Regeln geändert werden, sodass die Mitgliedsländer größere Selbstbestimmung über die Grenzkontrollen erhalten“, so Tesfaye.

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