Wiedereröffnung

So soll der Corona-Pass aussehen

So soll der Corona-Pass aussehen

So soll der Corona-Pass aussehen

Kopenhagen/Apenrade
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Der Corona-Pass soll als digitale App für das Smartphone angeboten werden. Foto: Netcompany

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Der Corona-Pass soll als Türöffner zur Teilnahme am öffentlichen Leben dienen. Vergangene Woche ging die Ausschreibung zur Entwicklung der App an zwei Firmen. Bis Ende Mai sollen sie nun mit einer benutzerfreundlichen Lösung kommen. Was soll die App können, und wie steht es um den Datenschutz?

Bei der Präsentation des langfristigen Wiedereröffnungsplans am späten Montagabend betonte Staatsministerin Mette Frederiksen die Bedeutung eines Corona-Passes und nannte als Beispiel den von vielen ersehnten Friseurbesuch, bei dem dieser zum Einsatz kommen soll.

Zunächst soll die App „MinSundhed“ als Behelfslösung funktionieren, doch ab Ende Mai soll dann eine eigens entwickelte App für das Smartphone zum Einsatz kommen.

Zwei Firmen mit Entwicklung beauftragt

Am vergangenen Freitag hat die Digitalisierungsbehörde die beiden Firmen Netcompany und Trifork mit der Entwicklung einer solchen Anwendung beauftragt.

„Wir sind eine Vereinbarung zur Entwicklung des Corona-Passes eingegangen. Die Firmen müssen sicherstellen, dass der Pass Ende Mai fertig ist. Ich habe großes Vertrauen darin, dass der Zeitplan eingehalten wird und ein gutes Produkt dabei herauskommt“, sagt Finanzminister Nicolai Wammen (Soz.) am vergangenen Freitag.

Grün oder rot

Insbesondere die Reisebranche fragt einen solchen Pass schon seit Längerem nach.

„Die Idee ist, dass man auf seinem Smartphone entweder zeigen kann, dass der Pass entweder grün aufleuchtet – dann bekommt man Zugang zu dem, wozu der Pass Zugang ermöglicht – oder rot, dann gibt es keinen Zugang“, erläutert Wammen.

Die Verhandlungen zwischen den politischen Parteien darüber, wie genau der Corona-Pass zum Einsatz kommen soll, sind noch nicht abgeschlossen. Erst danach könne man genau erklären, wozu der Pass verwendet werden kann, so der Minister.

Zweigeteilte Entwicklungsaufgabe

Die Aufgabe zur Entwicklung des digitalen Corona-Passes ist zweigeteilt.

Zunächst geht es darum, die eigentliche App zu entwickeln. Wichtig ist dabei die Benutzerfreundlichkeit, sodass man leicht seinen Impfstatus und sein auf einem PCR- oder einem Schnelltest basierendes Testergebnis oder seine Immunität aufgrund einer überstandenen Corona-Erkrankung nachweisen kann. Diese Aufgabe fällt dem Unternehmen Netcompany zu.

Der andere Teil der Entwicklungsaufgabe besteht darin, die dahinterstehende IT-Infrastruktur so weiterzuentwickeln, hierunter die Internetseite sundhed.dk, dass sie mit der App kommunizieren und somit Daten austauschen kann. Hierfür ist die Firma Trifork verantwortlich.

Veranschlagte Kosten über 50 Millionen Kronen

Der Preis für die Entwicklung des Corona-Passes allein beträgt Nicolai Wammen zufolge 22 Millionen Kronen, insgesamt sind jedoch Ausgaben über etwa 50 Millionen Kronen eingeplant.

Datenschutz

Der Corona-Pass speichert eine Reihe an persönlichen Daten, die jedoch alle auf dem Smartphone des Nutzers bleiben sollen.

Hierzu gehören die Informationen, welcher Impfstoff verwendet und wann man geimpft wurde. Diese Informationen werden auf ihre Echtheit hin zertifiziert und dann in einem QR-Code verschlüsselt angezeigt, den man über die App „Stay Safe“ aufrufen kann.

Auf der anderen Seite kommt die App „Stay Open“ zum Einsatz. Mit ihr wird der QR-Code gescannt und die Echtheit der Informationen bestätigt.

Anwendungsbeispiele

Der Entwickler Netcompany zeigt eine Reihe von Funktionsmöglichkeiten auf. Diese basieren bisher nur auf fiktiven Annahmen, wären technisch aber umsetzbar. Ein Beispiel ist eine Kellnerin, die noch nicht geimpft wurde, sich jedoch regelmäßig testen lässt. Die App ermöglicht es ihr, die Information über ihren Corona-Status mit ihrem Arbeitgeber zu teilen. Dieser kann dann anhand einer Liste über alle seine Angestellten schnell feststellen, wer zur Arbeit kommen kann und wer nicht.

Derartige Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. So könnte auch der Corona-Status beim Check-in mit der Fluggesellschaft geteilt werden, bei der man ein Flugticket gekauft hat. Erst bei einem negativen Testergebnis oder dem Nachweis über eine Impfung wird der Boarding-Pass ausgestellt. Oder die Schülerin, die morgens bei Ankunft in der Schule zunächst ihren aktuellen Corona-Status anhand der App nachweisen muss. In einem weiteren Beispiel geht es um die Möglichkeit, ein Ticket für ein Fußballspiel in einem Stadion zu kaufen oder an der Geburtstagsfeier der Großmutter teilnehmen zu können.

Ob es so weit kommt, dass der Großvater also als Einlasskontolleur zur Geburtstagsfeier der Großmutter fungiert, steht noch nicht fest, da die genaue Ausformung der Funktionsweise noch nicht festgelegt ist. Der Anbieter betont deshalb auch, dass es sich um mögliche Beispiele handelt.

Ausschluss oder Teilhabe?

Kritiker einer solchen Lösung haben bereits zu einem früheren Zeitpunkt betont, dass es fraglich sei, ob ein Corona-Pass einen letztendlich dazu zwingen würde, sich impfen zu lassen, da man ansonsten von der Teilnahme an etlichen Aktivitäten ausgeschlossen werde. Solche Kritikpunkte weist der Finanzminister jedoch zurück.

„Die Idee ist, dass man den Pass auf drei Arten verwendet: Wenn man Corona gehabt hat, wenn man geimpft ist, oder wenn man getestet wurde. Deshalb ist es nicht so, dass man geimpft sein muss, um den Pass nutzen zu können. Doch wie die Anwendungsmöglichkeiten genau aussehen werden, hängt von den Verhandlungen ab“, sagt Nicolai Wammen.

EU-weite Anwendung

Die EU-Kommission setzt ebenfalls darauf, dass jeder Mitgliedsstaat seinen eigenen digitalen Corona-Pass entwickelt, der dann über den QR-Code mit den Systemen der übrigen EU-Staaten kommunizieren kann.

Hier wird der Corona-Pass verlangt

Ab 6. April: Beim Besuch von Servicedienstleistern wie Friseuren und Massagepraxen

Ab 21. April: Café- und Restaurantbesuche im Freien, Museen, Bibliotheken

Ab 6. Mai: Café- und Restaurantbesuche in Innenräumen, Clubs mit Live-Musik, Theater, Kinos sowie Sport in Innenräumen für Personen über 18 Jahre

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