Deutschland

Bundestagswahl: So gelingt die Briefwahl aus Nordschleswig noch

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Viele Auslandsdeutsche in Nordschleswig konnten sich in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen und ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Deutschland wählt am Sonntag seinen neuen Bundestag. In Nordschleswig leben viele Menschen, die an der Wahl teilnehmen dürfen. Aber was tun, wenn die Briefwahlunterlagen gerade erst im Briefkasten gelandet sind? Da hilft nur eine rechtzeitige Fahrt über die Grenze.

Die schlechte Nachricht vorweg: Auslandsdeutsche, die in Nordschleswig leben und bislang keinen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt haben, können nicht mehr an der Bundestagswahl teilnehmen.

Aber alle, die den Antrag rechtzeitig gestellt haben und ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollten weiterlesen.

Die Unterlagen konnten erst Anfang Februar versendet werden, und der Blick in den Briefkasten wurde von vielen Wählerinnen und Wählern in Nordschleswig von Tag zu Tag kritischer.

Denn selbst wenn die Briefwahlunterlagen noch vor der Wahl, die am Sonntag stattfindet, angekommen sind: Es ist vermutlich zu spät, um sie noch postalisch zurückzuschicken.

Auf Nummer sicher gehen

Wer ganz sicher sein möchte, dass ihre oder seine Stimme noch zählt, hat in Nordschleswig zwei Möglichkeiten:

  1. Der Wahlbrief samt Wahlschein muss es irgendwie über die Grenze schaffen, um dort bis zur letzten Leerung des Briefkastens am Donnerstag, 20. Februar, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen zu werden. In dem Fall muss keine Briefmarke auf den Wahlbrief geklebt werden.
  2. Wer die Möglichkeit hat, bis Sonntag oder am Sonntag selbst persönlich in seinem oder ihrem Wahlkreis zu erscheinen, kann die Stimme vor Ort abgeben: zur Öffnungszeit im Rathaus oder dem Amt, oder am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis. Achtung: Der Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen muss unbedingt mitgenommen werden.

Wer bis zuletzt vergeblich auf die Briefwahlunterlagen wartet, kann nicht an der Wahl teilnehmen. Dies gilt selbst dann, wenn man bereits in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. „Man muss auf die Unterlagen warten, weil der Wahlschein unbedingt erforderlich ist“, sagt Clemens Teschendorf, Pressesprecher der Stadt Flensburg dazu auf Nachfrage.