Demokratie

Bundestagswahl 2025: Wichtige Hinweise für Deutsche in Nordschleswig

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Wahlberechtigte, die im Ausland leben, bekommen nach positiv beschiedenem Antrag automatisch ihre Briefwahlunterlagen zugeschickt. Ein extra Antrag auf Briefwahl ist also nicht nötig.

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland statt. Auch Nordschleswigerinnen und Nordschleswiger mit deutscher Staatsbürgerschaft können wahlberechtigt sein – selbst dann, wenn sie nie in der Bundesrepublik gelebt haben. Oliver Hillebrand von der Stadt Flensburg gibt ein paar Tipps und Hinweise.

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Nordschleswig bzw. im Ausland wohnen, dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Aber das geht nicht automatisch – sie müssen sich vorher kümmern.

Da die nächste Bundestagswahl nicht wie geplant im September 2025 abgehalten wird, sondern bereits am 23. Februar, sollten im Ausland lebende Wahlberechtigte bald aktiv werden, wenn sie ihre Stimme abgeben wollen.

Denn um das zu tun, müssen sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Und zwar an jenem Wohnort in Deutschland, an dem sie zuletzt gemeldet waren. (Wer nie in der Bundesrepublik gemeldet war, überspringt den nächsten Punkt.)

Wer ist überhaupt wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Auslandsdeutsche (also im Ausland lebende Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft),

  • die mindestens 18 Jahre alt sind.
  • die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in der Bundesrepublik gelebt haben.
  • deren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt.
  • die nicht mehr für eine Wohnung in der Bundesrepublik gemeldet sind.*

*Hierbei gibt es eine Besonderheit: Nur, wer bereits vor dem 42. Tag vor der Wahl ins Ausland gezogen ist, muss eine Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Wer danach ausgewandert ist, wird automatisch mit ins Verzeichnis aufgenommen. Wer also erst nach dem 12. Januar 2025 auswandert, muss den Antrag nicht ausfüllen.

Das Antragsformular (als PDF) gibt es hier auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Was ist mit Personen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber noch nie in der Bundesrepublik gelebt haben?

Auch sie können wahlberechtigt sein und ebenfalls einen Antrag auf Eintragung ins Wahlregister stellen. Für sie gilt ein anderer Antrag, den es hier gibt. Sie sind dann wahlberechtigt, wenn sie aus anderen Gründen unmittelbar von der Politik in Deutschland betroffen sind.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn man die Institutionen der Minderheit besucht oder in einer arbeitet. Da diese auch durch Gelder aus Berlin und Kiel finanziert werden, sind sie auch von politischen Entscheidungen in der Bundesrepublik abhängig.

Es kann aber auch andere sehr individuelle Gründe geben, warum jemand meint, direkt von den politischen Geschehnissen in Deutschland betroffen zu sein. In jedem Fall gilt: Die Begründung muss dem Antrag schriftlich beigefügt werden.

Antrag stellen: per Post oder per Mail?

Während der Antrag im Fall 1 – also Auslandsdeutsche, die den Antrag dort stellen, wo sie zuletzt gemeldet waren – auch elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden kann, muss der Antrag für Auslandsdeutsche, die nie oder vor zu langer Zeit in Deutschland gelebt haben, postalisch bei der Behörde eingehen.

Welche Behörde ist zuständig für Deutsche, die nie in Deutschland gewohnt haben?

Diese Personen wählen eine Behörde, die ihrem Ermessen nach sinnvoll erscheint – zum Beispiel die Stadt Flensburg, weil sie für Personen aus Nordschleswig leicht zu erreichen ist.

Welche Frist muss ich beachten?

Der Antrag soll gerne so früh wie möglich, spätestens aber am 21. Tag vor der Wahl bei der Behörde eingegangen sein. Im Fall der Bundestagswahl 2025 ist das Sonntag, der 2. Februar. In der Praxis sollte der Antrag also am besten am letzten Werktag davor – also am Freitag, 31. Januar – bei der zuständigen Behörde eingehen.

Muss ich den Antrag auch stellen, wenn ich schon an anderen Wahlen teilgenommen habe?

Ja. Der Antrag gilt immer nur für eine Wahl.

Wichtige Tipps von Oliver Hillebrand von der Stadt Flensburg

Aufgrund ihrer Nähe zur Grenze gehen in Flensburg viele Anträge aus Dänemark ein. Auf Nachfrage gibt Oliver Hillebrand von der Stadt noch ein paar wichtige Tipps und Hinweise:

  • Der Antrag darf gerne frühzeitig gestellt werden, „Das hilft uns sehr, und wir bearbeiten ihn umgehend.“ Aber nicht wundern:
  • Die Wahlunterlagen kommen erst Ende Januar oder Anfang Februar, denn: Es gibt noch keine Stimmzettel. „Frühestens am 24. Januar steht überhaupt fest, welche Kandidaten zur Wahl zugelassen sind. Vorher können auch keine Stimmzettel gedruckt werden.“
  • Es gibt keine Bestätigung für einen positiven Bescheid. „Sobald wir die Wahlscheine haben, versenden wir die Wahlunterlagen an die Antragsteller.“
  • „Ist der Bescheid negativ oder es gibt Rückfragen, melden wir uns natürlich bei der betroffenen Person.“
  • Ein extra Antrag auf Briefwahl ist nicht nötig: „Der Antrag ist auch gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahl. Die Antragsteller bekommen ihre Wahlunterlagen also einfach per Post zugeschickt.“ Für sie gilt aber, wie für alle Briefwählerinnen und -wähler, dass sie ihre Stimme auch schon vor der Wahl persönlich im Rathaus abgeben können.
  • Grenzüberschreitender Briefversand dauert manchmal länger: „Wer in Grenznähe wohnt und ab und zu in Flensburg ist, ist vielleicht gut beraten, seine Briefwahlunterlagen einfach bei uns oder in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuschmeißen, als sie postalisch zurückzuschicken.“
  • Frankierung: In der Regel ist der Versand von Wahlunterlagen portofrei. „Das gilt jedoch nur innerhalb Deutschlands.“

Laut Hillebrand kommen etwa die Hälfte aller Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis aus Dänemark. „Bislang gingen hier etwa zwischen 50 und 80 Anträge ein“, sagt er am Freitag. „Aber bis zur Wahl ist es ja noch ein bisschen hin.“