Deutsche Minderheit

Sprogvurdering umgehen: Minderheit distanziert sich von Zugezogenen

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Im deutschen Kindergarten Jürgensgaard in Apenrade ist die dänische Sprache Teil des Alltags der Kinder und Erwachsenen.

Es gibt deutsche Familien, die sich gegenüber der Kommune auf eine Gesetzesausnahme für Angehörige der deutschen Minderheit berufen, um sich einer Beurteilung der Dänischkenntnisse ihrer Kinder zu entziehen. Hinrich Jürgensen lehnt dieses Verhalten entschieden ab und stellt sich mit einem Brief an die Bürgermeister der Kommunen schützend vor die Minderheit.

„Wir hören immer wieder, dass sich zugezogene Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen, der Sprogvurdering (der sprachlichen Beurteilung, red. Anm.) entziehen wollen“, sagt Hinrich Jürgensen, Vorsitzender des Dachverbandes der deutschen Minderheit, dem Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN).

Die Kommunen sind dafür zuständig, die sprachliche Entwicklung und Dänischkenntnisse von Kindern im Blick zu haben. Dafür gibt es die sogenannte Sprogvurdering, die in der Regel in den Einrichtungen durchgeführt wird, in denen die Kinder betreut werden.

Werden Kinder zu Hause betreut, ist die Kommune dafür zuständig, die Familien zu besuchen, um auch diese Kinder zu beurteilen.

Dass aus Deutschland eingewanderte Familien sich dieser Sprachbeurteilung entziehen, könnte Hinrich Jürgensen eigentlich egal sein. „Aber sie behaupten, sie hätten ein Recht, die Sprachbeurteilung für ihre Kinder abzulehnen, und berufen sich dabei auf ihre angebliche Minderheitenzugehörigkeit“, erklärt Jürgensen das Problem.

Es ist nicht in unserem Interesse, dass diese Familien sich als Teil der deutschen Minderheit ausgeben, um von der Sprachüberprüfung ausgenommen zu sein.

Hinrich Jürgensen

Ausnahme für die deutsche Minderheit

Denn im Gesetz, das die Tagesbetreuung von Kindern regelt, dem Dagtilbudslov, gibt es im Abschnitt, in dem es um die sprachliche Beurteilung geht, eine Ausnahme für Kinder der deutschen Minderheit:

Eltern von Kindern in der deutschen Minderheit können eine eventuelle Sprachbeurteilung nach Abs. 1 und 2 abwählen“, heißt es in dem Gesetzestext (Dagtilbudsloven 11, Abs. 3).

In einem Brief an die Bürgermeister der vier Kommunen Nordschleswigs distanziert sich Hinrich Jürgensen im Namen der Minderheit von deutschen Zuzüglerinnen und Zuzüglern, die diese Ausnahmeregelung für sich beanspruchen.

Als Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger betont Hinrich Jürgensen die deutsche und dänische Identität der Minderheitenkinder.

„Es ist nicht in unserem Interesse, dass diese Familien sich als Teil der deutschen Minderheit ausgeben, um von der Sprachüberprüfung ausgenommen zu sein“, schreibt Jürgensen in dem Brief. Und weiter: „Wir sind der Auffassung, dass die Ausnahmeregelung nur für Familien gilt, deren Kinder einen Kindergarten oder eine Schule der Minderheit besuchen.“

Sieben Fälle in der Kommune Sonderburg

Auf Nachfrage bei den Kommunen konnte nur die Leiterin der Familienabteilung der Kommune Sonderburg (Sønderborg) mitteilen, dass sie solche Vorfälle dokumentiert hat. „Wir haben sieben Kinder registriert, bei denen die Eltern keine sprachliche Beurteilung wünschen und sich auf die Ausnahme für die deutsche Minderheit im Gesetz berufen“, schreibt Ditte Randal-Lund in einer Mail an die Redaktion.

Als Leiter des Sekretariats der deutschen Minderheit in Kopenhagen und BDN-Kommunikationschef befasst sich Harro Hallmann viel mit gesetzlichen Sonderregelungen für die Minderheit. Er sagt, „Ausnahmen für die deutsche Minderheit sind wichtig für ihren Schutz und Fortbestand“. Sprache spielt dabei eine wichtige Rolle. „Die Ausnahme von der kommunalen sprachlichen Beurteilung hat keineswegs etwas damit zu tun, dass wir uns dem Dänischen entziehen wollen.“

Während die Geschichte beginnt, wächst im Kopf die Fantasie: Vorlesen ist Gehirnjogging für Kinder (Archivbild).

Kinder der Minderheit sind zweisprachig

Das betont auch Hinrich Jürgensen: „Unsere Kinder wachsen deutsch und dänisch auf.“ Um diese Zweisprachigkeit berücksichtigen zu können, gebe es die Ausnahmeregelung. „Sie ermöglicht, dass wir die Sprogvurdering selbst in unseren Schulen und Kindergärten durchführen können.“ Und zwar für beide Sprachen: „Für uns ist ja nicht nur wichtig, dass die Kinder adäquat Dänisch lernen, sondern auch über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen.“

Es sei nie Sinn der Sache gewesen, dass diese Ausnahme dazu missbraucht wird, sich einer Sprogvurdering zu entziehen, ergänzt Hallmann.

Wenn Harro Hallmann keine persönlichen Termine hat, steht Büroarbeit auf dem Programm.

In dieser Angelegenheit relevant ist auch der Grundsatz, dass das Bekenntnis zur deutschen Minderheit frei ist – nach dem Motto: Minderheit ist, wer will. Dieser steht in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen, die für die Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland so etwas wie das Grundgesetz sind. „Dieser Grundsatz gilt.“ Aber von den Kommunen zu hören, dass deutsche Zugezogene sich nach den Worten Hallmanns „hinter der Minderheit verstecken“, um sich einer sprachlichen Beurteilung gänzlich zu entziehen, sei ärgerlich und nicht im Interesse der deutschen Minderheit.

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