Kommunalwahl 2025

Kommunalwahl 2025: Was Wählerinnen und Wähler wissen sollten

Veröffentlicht Geändert
Bei der Kommunalwahl im nächsten Jahr dürfen wieder die Stimmzettel in die Wahlurnen geworfen werden. (Archivfoto)

In ziemlich genau einem Jahr ist es wieder so weit: Millionen Wahlberechtigte dürfen bei den Kommunal- und Regionalwahlen in Dänemark ihre Kreuzchen setzen. Aber wer darf eigentlich wählen? Wann öffnen die Wahllokale und wann ist meine Stimme auf jeden Fall gültig? Wir haben die Fakten zu den Wahlen gesammelt.

Wann finden die Wahlen statt und wann öffnen die Wahllokale?

Die Kommunalwahl und Regionalwahl finden am Dienstag, 18. November, statt, beginnen um 8 Uhr morgens und enden um 20 Uhr. Sollten allerdings nach 20 Uhr Wählerinnen und Wähler noch in der Schlange stehen, werden diese nicht weggeschickt.

Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung zugeschickt?

Alle Menschen, die für die Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sind – die Eintragung erfolgt in der Regel automatisch – erhalten ungefähr fünf Tage vor dem Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung (Valgkort) per Post. Wer wahlberechtigt ist, aber fünf Tage vor der Wahl keine oder eine fehlerhafte Benachrichtigung erhalten hat, sollte so schnell wie möglich Kontakt mit der zuständigen Kommune aufnehmen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Menschen, die zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre oder älter sind, und ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark haben.

Wer keine Staatsbürgerschaft Dänemarks, eines anderen EU-Staates, Islands oder Norwegens besitzt, muss vier Jahre am Stück seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark gehabt haben.

EU-Bürger, die sich in Dänemark aufhalten, aber bisher nicht als Einwohner registriert sind, können in bestimmten Fällen beantragen, trotzdem zur Wahl zugelassen zu werden.

Wer darf für ein Amt kandidieren?

Wer wahlberechtigt ist, darf sich auch zur Wahl stellen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, oder denen die Erlaubnis zur Führung eines Kraftfahrzeuges entzogen wurde, werden nicht als Kandidaten zugelassen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme für die Kommunalwahl und eine Stimme für die Regionalwahl. Dabei kann man sich aussuchen, ob man nur für die Parteiliste oder für einen bestimmten Kandidaten oder eine Kandidatin stimmt.

Wann und wo werden wichtige Informationen veröffentlicht?

Spätestens am Dienstag, 13 Wochen vor der Wahl, müssen auf der Website der entsprechenden Kommune und Region sowie in lokalen Medien Informationen zur Wahl veröffentlicht werden, wie zum Beispiel das Datum der Wahl und wer das Recht hat, sich als Kandidat aufstellen zu lassen.

Unterstützung beim Wählen

Für Menschen, die aufgrund von Behinderungen, schlechtem Gesundheitszustand oder ähnlichen Problemen nicht ohne Hilfe ihre Stimme abgeben können, kann Unterstützung beantragt werden.

In diesem Fall wird die wählende Person von zwei Wahlhelferinnen oder -helfern unterstützt. Alternativ kann auch nach einem persönlichen Wahlhelfenden verlangt werden.

Wählen am Wahltag

Für das Wählen am Wahltag werden die zugeschickten Wahlunterlagen und im Zweifelsfall ein Ausweisdokument benötigt. Nach dem Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung wird nach dem Geburtsdatum und eventuell nach dem Namen und der Adresse gefragt und im Anschluss werden die beiden Wahlzettel für die Kommunal- und Regionalwahl ausgehändigt.

Hat man seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen, kann man trotzdem abstimmen. In diesem Fall wird jedoch zwingend ein Ausweisdokument benötigt.

In der Wahlkabine kann dann das Kreuz gesetzt werden. Falls man sich verschreibt oder den Wahlzettel in irgendeiner Weise beschädigt, kann ein neuer verlangt werden. Vorausgesetzt, der Wahlzettel wurde noch nicht in die Wahlurne eingeworfen. So kann im Zweifel verhindert werden, dass die Stimme ungewollt ungültig wird.

Wann ist meine Stimme ungültig?

Eine abgegebene Stimme ist nur dann gültig, wenn ein Kreuz entweder bei einer Partei oder aber bei einem Kandidaten/einer Kandidatin gesetzt wurde. Alles andere, wie zum Beispiel Zeichnungen oder Schrift auf dem Wahlzettel, sorgt dafür, dass die Stimme nicht gezählt wird.

Was, wenn ich am Wahltag keine Zeit habe?

Für alle Wählenden, denen es nicht möglich ist, am Wahltag zu wählen, besteht die Möglichkeit, im Voraus ihre Stimme abzugeben. Dies kann in den Bürgerservicezentren der jeweiligen Kommune durchgeführt werden. Ab Dienstag, sechs Wochen vor der Wahl, kann die vorzeitige Wahl bis zum letzten Freitag vor der Wahl durchgeführt werden. Ein Ausweisdokument wird dafür zwingend benötigt.

In besonderen Fällen kann die Wahl im Voraus auch an anderen Orten durchgeführt werden, wie zum Beispiel bei Krankheit im Krankenhaus oder aber im Gefängnis. Allerdings erst drei Wochen vor dem Wahltag.

In Auslandsvertretungen, wie Botschaften und Konsulaten, kann bereits drei Monate im Voraus abgestimmt werden.

Wenn man im Voraus abgestimmt hat, kann man seine Entscheidung innerhalb der oben genannten Frist noch ändern und neu abstimmen. Am Wahltag selbst darf jedoch nicht abgestimmt werden.

Wie viele Wahllokale gibt es?

Bereits am Wahlabend werden alle Stimmen ausgezählt worden sein. (Archivfoto)

So viele Wahllokale gab es bei den letzten Wahlen:

Hadersleben (Haderslev): 34

Tondern (Tønder): 22

Apenrade (Aabenraa): 18

Sonderburg (Sønderborg): 17

Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

Erste Ergebnisse gibt es bereits am Wahlabend auf der Seite: kmdvalg.dk. Auch die lokalen Medien berichten aktuell, und um Mitternacht herum sind die meisten Stimmen ausgezählt.

Wann nehmen die neu gewählten Politikerinnen und Politiker ihre Arbeit auf?

Welche Politikerinnen und Politiker gewählt worden sind, wird erst am Tag nach der Wahl – typisch am Spätnachmittag/Abend – bekannt gegeben. Im Normalfall beginnt die Amtszeit am 1. Januar nach der Wahl.

Mehr zum Thema „Ein Jahr vor der Kommunalwahl“:

Alle Artikel aus der Reihe und weitere spannende Schwerpunktthemen gibt es auf unserer Themen-Seite.