Kommunalpolitik

Heimunterricht: So will die Kommune Sonderburg die Aufsicht verstärken

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Aktuell unterrichten in der Kommune Sonderburg knapp 100 Eltern ihre Kinder zu Hause (Symbolbild).

Die Verwaltung der Kommune Sonderburg hat dem Kinder- und Bildungsausschuss vier konkrete Empfehlungen für die zukünftige Kontrolle von häuslichem Unterricht vorgelegt. Womit heimunterrichtende Familien in Zukunft rechnen müssen.

Die Kommune Sonderburg will die Kontrollen von Kindern im Heimunterricht ausbauen. Die Verwaltung spricht aktuell konkrete Empfehlungen zum künftigen Umgang mit heimunterrichtenden Familien aus.

Der Hintergrund: Die Zahl der zu Hause unterrichteten Schülerinnen und Schüler ist seit 2019 von 10 auf 97 im Februar 2025 gestiegen. Die Kommune reagierte auf diese Zunahme bereits vor einem Jahr und gab eine umfassende Evaluierung bei der Verwaltung in Auftrag. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt jetzt vor.

Die Verwaltung empfiehlt, das bestehende Kontrollsystem grundlegend zu verändern und legt dem Kinder- und Bildungsausschuss vier konkrete Vorschläge zur Diskussion vor:

  • Zukünftig sollen mindestens zwei Besuche pro Jahr direkt im häuslichen Umfeld der unterrichteten Kinder und Jugendlichen stattfinden.
  • Familien, die sich neu für den häuslichen Unterricht entscheiden, sollen innerhalb von drei Monaten ein verpflichtendes Einführungsgespräch („opstartsmøde“) mit Mitarbeitenden der Kommune erhalten.
  • Ein Test soll erarbeitet werden, um die Entwicklung der Kinder besser zu erheben.
  • Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung, dass alle Kinder und Jugendlichen zum Start sowie bei aufkommenden Fragen zum Spracherwerb eine Sprachstandserhebung („sprogvurdering“) durchlaufen.

Entscheidung des Ausschusses steht noch aus

Wir sind besorgt über die schnelle Zunahme von Kindern und Jugendlichen, die häuslichen Unterricht erhalten.

Jesper Smalling

Stadtratspolitiker Jesper Smalling (Sozialdemokratie) ist Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Kinder und Bildung. Er erläutert das weitere Vorgehen und die Umsetzung.

„Wir haben uns mit den Empfehlungen beschäftigt und führen jetzt eine Diskussion darüber, wie es konkret weitergeht. Die Verwaltung nimmt die Rückmeldungen der Ausschussmitglieder auf und arbeitet anschließend mit den gesammelten Anmerkungen weiter“, erklärt er. Daraus folgt in der Regel eine Beschlussvorlage, über die der Stadtrat entscheidet.

Der Ausschussvorsitzende erwartet, dass diese Vorlage im August oder September auf der Tagesordnung des Ausschusses steht. Prinzipiell habe der Ausschuss der Verwaltung signalisiert, einige der Empfehlungen in der Praxis zu testen – beispielsweise eine stärkere Kontrolle und die Erhöhung der Anzahl der Überprüfungen bei Kindern und Jugendlichen, die zu Hause unterrichtet werden.

Smalling betont: „Wir sind besorgt über die schnelle Zunahme von Kindern und Jugendlichen, die häuslichen Unterricht erhalten. Die Verwaltung soll daher konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aufsicht erproben.“

Zur Frage, wie die sprachliche Einschätzung beim Start des Heimunterrichts ablaufen soll, verweist Smalling auf die Praxis der Schulen, bei Schulbeginn eine Sprachstandsfeststellung durchzuführen. „Damit es ein Werkzeug gibt, um die Entwicklung beobachten zu können.“ Ob dies auf Deutsch oder Dänisch geschieht, könne man noch nicht sagen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Kommune ihrer Verantwortung für eine Kontrolle gemäß den gesetzlichen Vorgaben besser nachkommen kann (Symbolbild).

Neu wäre zudem ein verpflichtendes Startgespräch innerhalb der ersten drei Monate. „Die Verwaltung erarbeitet hierfür eine Testmöglichkeit, die eine bessere Einschätzung im Rahmen der Aufsicht gewährleisten soll.“

Die 20 Minuten pro Kind und Jahr reichen meist nicht aus

Für die erweiterte Aufsicht seien zunächst keine zusätzlichen finanziellen Mittel notwendig, da der Ausschuss das Budget bereits erhöht hat. Sollten die Mittel dennoch nicht ausreichen, wird die Verwaltung den politischen Ausschüssen eine entsprechende Rückmeldung geben.

Die Verwaltung begründet ihre Empfehlungen mit Erkenntnissen aus quantitativen Daten und aus Gesprächen mit zuständigen Prüferinnen und Prüfern. In der bestehenden Praxis reichen die derzeit vorgesehenen 20 Minuten pro Kind und Jahr meist nicht aus, um das Leistungsniveau angemessen einzuschätzen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Kommune ihrer Verantwortung für eine Kontrolle gemäß den gesetzlichen Vorgaben besser nachkommen kann.

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