Neue Bauprojekte

Niebüll: Darum muss der beliebte Wohnmobilplatz in der Innenstadt deutlich verkleinert werden

Niebüll: Darum muss der beliebte Wohnmobilplatz in der Innenstadt deutlich verkleinert werden

Niebüll: Darum muss der beliebte Wohnmobilplatz in der Innenstadt deutlich verkleinert werden

SHZ
Niebüll
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Selbst in dieser Zeit ist der Wohnmobilplatz in der Niebüller Innenstadt gut besucht. Foto: Arndt Prenzel Foto: 90037

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Vor allem wegen seiner Stadt nahen Lage ist der Wohnmobilplatz in Niebüll beliebt. Doch nun sollen ein Drittel der Plätze gestrichen werden. Dadurch wird Platz für den Bau einer neuen Sporthalle geschaffen.

Neubauten wie die große Südtondern-Halle am Marktplatz werfen ihre Schatten voraus: Der vorgelagerte Wohnmobil-Stellplatz wird dafür verkleinert. Der Niebüller Bauausschuss war sich einig: Für die Repräsentation des neuen, einmaligen Bauwerks kann man durchaus auf ein paar Stellplätze für Wohnmobile verzichten.

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Gleichzeitig soll durch eine Überplanung der Stellplatzanlage viel für die Sicherheit der Bürger getan werden. Die künftigen Besucher der neuen Sport- und Veranstaltungshalle wie zum Beispiel die FPS-Schüler werden über eine extra angelegte Zuwegung zum Gebäude geleitet.

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Planer Guntram Blank zeigte in seinem Vortrag, wie die Wohnmobil-Anlage samt Vorplatz der neuen Halle künftig aussehen kann. Gleichzeitig wies er auf zahlreiche Auflagen hin, die derzeit nicht immer befolgt würden. Fest steht jetzt schon, dass durch die Drehung der Südtondern-Halle die sanitäre Versorgungsstation des Stellplatzes entfernt werden muss.


Um den Vorplatz des parallel zur Lorenz Jansen Straße aufgestellten Neubaus ansehnlich zu gestalten, werden die dortigen Busabstellplätze entfallen. Für die Busse anreisender Mannschaften soll eine Alternative gefunden werden.

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Spannend wurde es bei der Frage der Zuwegung. Schnell waren sich alle Bauausschuss-Mitglieder einig, dass man nichts dem Zufall überlassen wolle. „Es geht nicht, dass die Schüler von der FPS kommend willkürlich über den großen Wohnmobil-Stellplatz laufen“, meinte Bürgermeister Wilfried Bockholt.

So sieht das auch Udo Schmäschke. Dieser schlug sogar einen Umzäunung vor. Planer Guntram Blank hatte in seinen Plänen lediglich eine Begrünung vorgesehen. Entlang einer Baumreihe würde nun ein befestigter Weg von der Böhmestraße Richtung Norden führen, ehe er nach links Richtung Halle abknickt.


Durch diese in der Debatte entstandene Idee muss ein kleinerer Teil der Abstellanlage entfallen. „Wir hätten dann Platz für 20 statt für bisher 30 Wohnmobile“, so Guntram Blank, selbst ein überzeugter Camper. Angesichts der neu entstehenden Wohnmobilanlagen in Dagebüll mit über 140 Plätzen sowie in Ladelund und Klanxbüll als weitere Anbieter könnte das ausreichen, war die Meinung der Kommunalpolitiker.

Der Bürgermeister hob hingegen die innenstadtnahe Lage hervor und die starke Frequenz der Besucher im Sommer. Vielleicht gibt es aber auch Zuwachs: Der Ausschussvorsitzende Holger Jessen konnte sich wie andere Diskutanten sogar einen weiteren Platz auf der „Butterfenne“ an der Jugendherberge vorstellen.

Idee für einen zweiten Wohnmobilplatz

Wilfried Bockholt brachte eine andere Idee ins Spiel: Er schlug vor, den aktuellen Wohnmobilplatz entlang der Böhmestraße Richtung Innenstadt zu erweitern, um so verlorene Plätze auszugleichen. Guntram Blank wird diese Anregungen nun sorgsam einarbeiten. Es sind allerdings auch noch etliche Hausaufgaben zu machen.

Eine Festsetzung als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ steht ebenso aus wie die Anerkennung als amtlicher Wohnmobilstellplatz. Dazu bedarf es der Erfüllung von Sicherheits- und Brandschutzauflagen. So muss der Abstand zwischen den Wohmobilen jeweils einen Meter betragen, die Länge ist mit maximal 13,50 Metern und fünf Meter Breite ebenso festgelegt wie die Gesamtgröße von 50 Quadratmetern.

Ausreichende Erschließung

Der Platz muss durch innere Fahrwege ausreichend erschlossen werden, die Fahrwege müssen mindestens 5,50 Meter breit sein. Guntram Blank hatte zuvor in die neue Verordnung des Landes geschaut: „Für Plätze mit bis zu 50 Stand- oder bis zu 50 Aufstellplätzen kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen zulassen, wenn die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.“

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