Rechtsstreit

Nachspiel: Kommune unterliegt im Zwist mit Pflegedienst

Teures Nachspiel: Kommune unterliegt im Zwist mit Sundplejen

Nachspiel: Kommune unterliegt im Zwist mit Pflegedienst

Hadersleben/Haderslev
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Die Leitung der Kommunalverwaltung erwägt nächste Schritte. Foto: Ute Levisen

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Die Sozialverwaltung der Kommune Hadersleben ist um eine teuer bezahlte Erfahrung reicher. Im Rechtsstreit mit dem privaten Seniorenpflegedienst „Sundplejen“ unterlag sie. Vorläufig. Hadersleben muss die Prozesskosten tragen und das bei Vertragskündigung einbehaltene Honorar an den Pflegedienst auszahlen. Am Montag entscheidet der Finanzausschuss, ob der Zwist in die nächste Runde geht.

Das Urteil akzeptieren – oder Rechtsmittel einlegen? Mit dieser Frage befasst sich gegenwärtig die Sozial- und Gesundheitsverwaltung der Kommune Hadersleben.
In einem soeben ergangenen Urteil des Gerichts in Sonderburg unterliegt sie im Rechtsstreit mit dem privaten Seniorenpflegedienst „Sundplejen“.

Pflegefirma verklagte Kommune

Die Kommune hatte nach einem entsprechenden Beschluss des Kommunalparlaments im September 2021 den Vertrag mit dem Dienstleister gekündigt und zugleich Anzeige bei der Polizei wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen erstattet. In der Begründung der Verwaltung hieß es, die Firma habe ungerechtfertigte Gebühren in Rechnung gestellt. „Sundplejen“ reagierte und verklagte die Kommune wegen ungerechtfertigter Vertragskündigung ­­– ­ ­ unter anderem.

Polizei ermittelt

Die kommunale Anzeige liege noch bei der Polizei, die in diesem Fall ermittelt, wie die Kommune mitteilt: „Wir haben das Urteil erhalten und werden prüfen, wie wir damit umgehen“, sagt Rolf Dalsgaard Johansen, Direktor der Sozial- und Gesundheitsverwaltung.

Kommune muss zahlen

Das Gericht hat entschieden, dass die Kommune den einbehaltenen Betrag für den Zeitraum, in dem sie einen Vertrag mit dem Pflegedienstleister hatte, bis zu dessen Beendigung am 15. September 2021 zahlen muss.

Die Firma „Sundplejen“ scheiterte ihrerseits vor Gericht mit der Forderung auf Schadenersatzleistung in Höhe von 4,8 Millionen Kronen, nachdem sie auf Entschädigung für den entgangenen Umsatz während der Vertragsdauer geklagt hatte.

Ein geringer Trost

Es ist ein kleines „Trostpflaster“ für die Kommune: Sie muss nicht die Gesamtforderung von „Sundplejen“ zahlen, sondern „nur“ den einbehaltenen Betrag in Höhe von 771.560 Kronen und die Prozesskosten von „Sundplejen" in Höhe von 98.914 Kronen übernehmen. Zugleich scheiterte auch die Kommune mit ihrer Klage auf Schadenersatz.

Beweise reichten nicht aus

In seiner Entscheidung argumentiert das Gericht, dass die Beweislage für die Nichteinhaltung des Vertrags des Dienstleisters mit der Kommune nicht ausgereicht hat, obwohl das Gericht einige von „Sundplejens“ Aufzeichnungen als auffällig bezeichnet habe, verlautet seitens der Kommune.

„Uns lag es am Herzen, dass die Bürgerinnen und Bürger die ihnen zustehende Hilfe erhalten und dass die Kommune verantwortlich dafür ist, dass die Dienstleistungen, für die wir bezahlen, in Ordnung sind. Dies wiederum ist in diesem Fall nicht schlüssig nachgewiesen worden“ kommentiert Rolf Dalsgaard Johansen den Urteilsspruch: „Deshalb überlegen wir uns den nächsten Schritt.“

Das letzte Wort darüber hat der Finanzausschuss auf einer außerordentlichen Sitzung am Montag. Diese findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Sozialausschuss hatte seinerseits auf der Februarsitzung den Urteilsspruch ebenfalls im geschlossenen Teil erörtert.

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