Hamburg (dpa/lno) -
Totschlag verjährt nach 20 Jahren, Mord nie. Unaufgeklärte Fälle beunruhigen die Hinterbliebenen des Opfers und die Öffentlichkeit. Die Hamburger Polizei bemüht sich darum, die Täter auch nach vielen Jahren zu finden - allerdings mit eher geringem Erfolg.