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Immobilien-Grundsteuer erstmals in der Steuereinschätzung ersichtlich

Immobilien-Grundsteuer erstmals in der Steuereinschätzung ersichtlich

Immobilien-Grundsteuer erstmals in der Steuereinschätzung

Ritzau/nlm
Apenrade/Aabenraa
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Einige Immobilienbewertungen haben sich zuletzt als ungenau erwiesen. Dies hat zu einem turbulenten Verlauf geführt, durch den 100.000 davon korrigiert wurden. Foto: Bo Amstrup/Ritzau Scanpix

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Die Angaben für die vorläufigen Steuereinschätzungen (forskudsopgørelse) werden für 2024 erstmals Informationen zur Grundsteuer enthalten, sodass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Gesamtimmobiliensteuer einsehen können. Im Zuge einer Qualitätsprüfung hat die Bewertungsbehörde zudem etwa 100.000 vorläufige Immobilienbewertungen geändert.

Hausbesitzerinnen und -besitzer werden ab dem 14. November 2023 zum ersten Mal den Gesamtbetrag ihrer Immobiliensteuer über die Internetseite „skat.dk“ einsehen können. Unter den Gesamtbetrag der Immobiliensteuer fällt sowohl die Eigentumssteuer (ejendomsværdiskat) als auch die Grundsteuer (grundskyld). Im Rahmen des neuen Immobiliensteuersystems wurde die Grundsteuer, die bisher zweimal im Jahr erhoben wurde, so in die Abrechnung integriert, dass sie ab dem nächsten Jahr über die Steuervorauszahlung und die Jahresabrechnung erfolgt. Die Berechnung der Immobiliensteuer basiert auf den vorläufigen Immobilienbewertungen, die im Vorfeld der Steuereinschätzungen einer Qualitätssicherung unterzogen wurden.

100.000 Immobilienbewertungen korrigiert

Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Bewertungen am 12. September dieses Jahres gab es Kritik an den Bewertungen, die sich in einigen Fällen als sehr ungenau erwiesen haben. Daher habe die Bewertungsbehörde vor der Steuervorauszahlung eine umfassende Qualitätssicherung für eine erhebliche Anzahl von vorläufigen Bewertungen durchgeführt. Dies teilt der stellvertretende Direktor der Bewertungsbehörde, Claus Houmann, in einer Pressemeldung mit.

Die Qualitätssicherung führte dazu, dass die Bewertungsbehörde etwa 100.000 der vorläufigen Bewertungen, die am 12. September auf dem Bewertungsportal veröffentlicht wurden, geändert hat. Hausbesitzerinnen und -besitzer, deren vorläufige Bewertung in diesem Zusammenhang geändert wurde, erhalten eine direkte Benachrichtigung, so Houmanns Aussage in der Mitteilung.

Neue Immobiliensteuerregeln ab 2024

Die neuen Immobiliensteuerregeln treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies bedeutet unter anderem, dass die Erhebung der Grundsteuer ab dem nächsten Jahr über die Steuervorauszahlung und die Jahresabrechnung erfolgt. Die Zahlung der Grundsteuer soll künftig zudem ein Teil der laufenden Steuerzahlung werden und damit die halbjährliche kommunale Gebührenzahlung ersetzen. 

Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer werden daher erleben, dass ihnen im neuen Jahr bei der ersten Gehaltszahlung ein größerer Betrag abgezogen wird als im Dezember 2023, aber nicht, weil die Steuer gestiegen ist, sondern weil die Grundsteuer jetzt über die Steuervorauszahlung und die Jahresabrechnung erhoben wird. Dennoch versichert Houmann: „Mit den neuen Steuerregeln werden Hausbesitzer auf der Grundlage von einheitlicheren und realistischeren Bewertungen besteuert, und acht von zehn Menschen werden Steuererleichterungen erhalten. Kein Hausbesitzer wird im Jahr 2024 mehr zahlen als nach den alten Regeln.“

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