SCHOCK FÜR DEN GRENZHANDEL

EU-Gericht kippt Beschluss zu Dosenpfand-Ausnahmen

EU-Gericht kippt Beschluss zu Dosenpfand-Ausnahmen

EU-Gericht kippt Beschluss zu Dosenpfand-Ausnahmen

Götz Bonsen/Gerrit Hencke/shz.de
Flensburg/Luxemburg
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Ein Däne steht mit einem Einkaufswagen voller pfandfreier Getränkedosen auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt in Flensburg an der deutsch-dänischen-Grenze. Foto: Carsten Rehder/dpa

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Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission zu Ausnahmen beim Dosenpfand in Geschäften an der Grenze zu Dänemark gekippt.

Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des EU-Gerichts haben die Wettbewerbshüter der Behörde nicht ordnungsgemäß geprüft, ob die Sonderregelungen eine illegale staatliche Beihilfe darstellen. Sie müssen sich nun erneut mit dem Fall befassen oder können gegen das Urteil Einspruch einlegen.

Die EU-Kommission hatte die Ausnahmeregelungen zum Dosenpfand nach einer Beschwerde des dänischen Berufsverbandes Dansk Erhverv untersucht, war aber zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen EU-Recht verstoßen. Gegen diesen Beschluss hatte dann wiederum Dansk Erhverv vor dem EU-Gericht geklagt.

Der Interessensverband dänischer Unternehmen ist der Ansicht, dass die Befreiung von der Pfanderhebung auf Einweggetränkeverpackungen eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe für eine Gruppe von Einzelhandelsunternehmen im Norden Deutschlands sei.

Verschiedene Auffassungen in SH und Dänemark

Grund für den Ärger von Dansk Erhverv ist, dass viele Menschen aus Dänemark für Getränkeeinkäufe über die Grenze nach Deutschland fahren, weil sie dort nach Ausfüllen einer Exportbescheinigung weder deutsches noch dänisches Dosenpfand bezahlen müssen. Eine geplante Regelung, die diese Möglichkeit eigentlich bereits 2018 beenden sollte, ist bis heute nicht umgesetzt.

Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vertraten nach Gerichtsangaben in dem Streit die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Erhebung des Pfands auf Geschäfte im Grenzgebiet nicht anwendbar sei, wenn die Getränke ausschließlich an in Dänemark ansässige Kunden verkauft würden – und wenn diese sich schriftlich verpflichteten, diese Getränke außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu konsumieren und deren Verpackungen zu entsorgen.

Umwelthilfe sieht pfandfreien Verkauf noch stärker unter Druck

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht den pfandfreien Verkauf von Getränkedosen im Grenzhandel jetzt von zwei Seiten unter Druck. Mit dem neuen Urteil des EU-Gerichts stehe fest, dass die Nichterhebung des Pfandes eine unzulässige Beihilfe darstellt, sagte Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft. Er sei überzeugt, dass dagegen nun auch die EU-Kommission einschreiten werde.

Fischer weist zudem auf die Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zum Vollzug der Einwegpfandpflicht nach dem Verpackungsgesetz hin, die die DUH im April eingereicht hatte. Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein sollte die illegalen Zustände des pfandfreien Dosenverkaufs von selbst schnell beenden, sagte er.

Für die DUH steht eigenen Angaben zufolge der Umweltschaden des pfandfreien Dosenvertriebs im Vordergrund: Es fehle der Anreiz zur Rückgabe im Handel, weshalb viele der Dosen in der Umwelt landeten.

Der Grüne Europaabgeordnete Rasmus Andresen sprach in einer ersten Reaktion von einem Weckruf. Das Problem Dosenpfand sei seit Jahren bekannt. „Die Dosen des Grenzhandels landen viel zu oft in der Natur und eine Lösung lässt schon viel zu lange auf sich warten. Seit 2015 gibt es sogar eine Vereinbarung zwischen den Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel. Statt für ein ausreichenden Netz an Rücknahmestationen und die Einführung des schon lange notwendigen Pfandsystems zu sorgen, ist die dänische Regierung allerdings in einen Dornröschenschlaf gefallen.“ Die Regierung in Dänemark müsse nun liefern.

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