Künstliche Intelligenz

Schummeln mit KI: Am DGN reicht der Verdacht fürs Durchfallen

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Jens Mittag bezweifelt, dass es im Hinblick auf KI überhaupt eine optimale Lösung gibt (Archivbild).

Am deutschen Gymnasium reicht schon der Anschein einer Täuschung – wer den Vorwurf nicht überzeugend ausräumen kann, kassiert eine -3. Schulleiter Jens Mittag erklärt, warum er die Konsequenz für richtig hält.

„Das Gesetz zum Täuschungsversuch besagt, dass es keine belegbaren Beweise braucht. Starke Indizien, die auf einen Täuschungsversuch hindeuten, reichen aus, um entsprechende Konsequenzen zu ziehen“, erklärt Jens Mittag, Schulleiter am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig, die vom Bildungsministerium festgelegten Regelungen.

Fliegt ein Betrugsversuch auf, kann das für die Schülerin oder den Schüler bitter werden – ob Künstliche Intelligenz (KI) im Spiel war oder auf eine andere Weise geschummelt wurde, spielt dabei keine Rolle.

Wurde eine Person erwischt, gibt es nach offiziellen Bestimmungen zwei Möglichkeiten, wie verfahren werden kann: Entweder muss die beschuldigte Schülerin oder der beschuldigte Schüler ein weiteres Mal geprüft werden oder die Leistung wird mit einer -3 bewertet.

Das Optimum ist, wenn man es hinbekommt, den Schüler davon zu überzeugen, dass es so einfach keinen Sinn macht.

Jens Mittag

-3 und die Prüfung ist vorbei

Am DGN hat man sich für Letzteres entschieden. „Wir bevorzugen die -3. Mein Argument dafür ist, dass diese Note dann dauerhaft im Zeugnis steht. Bei einer neuen Bewertung sähe es dann so aus, als hätte es den Betrugsversuch nicht gegeben“, erklärt Mittag den Standpunkt.

Er selbst bewertet die Sache noch einmal anders: „Meine persönliche Haltung ist, dass nicht alles über Noten geklärt werden sollte. Das Optimum ist, wenn man es hinbekommt, den Schüler davon zu überzeugen, dass es so einfach keinen Sinn macht.“

Mittag weiß genau, was der Aufmerksamkeit der Lehrkräfte bei der Bewertung nicht entgeht: „Auffallend ist erst einmal, wenn es in einer Arbeit diese typischen KI-Anzeichen gibt. Also wenn die Quellenangaben fehlen oder die Rechtschreibung fehlerfrei ist.“ Auch wenn der Schreibstil nicht zu der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler passt und wenn nicht erklärt werden kann, woher die Zitate stammen, seien das starke Indizien, erklärt der Schulleiter.

Entsteht also der Verdacht, dass sich unerlaubte Hilfsmittel zu eigen gemacht wurden, werde zunächst immer erst einmal die beschuldigte Person angehört. Und für diese gilt dann: den Verdacht möglichst entkräften. Gelingt das nicht, wird die Leistung mit ungenügend bewertet.

Im Prinzip schafft KI eigentlich ein bisschen mehr Gleichheit.

Jens Mittag

Digitale Kontrolle über digitalen Betrug

Die Betrugsmöglichkeiten werden diverser, und die Kontrolle muss mithalten. Seit diesem Jahr wird das, was während der Prüfungen auf den Bildschirmen der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vor sich geht, von einem sogenannten Monitoring-Programm überwacht.

Eine weitere Maßnahme vom Ministerium ist, dass ab dem kommenden Schuljahr die Prüfungen in den Fremdsprachen wieder handschriftlich stattfinden. Es werde außerdem an weiteren Modellen gearbeitet, weiß Mittag.

Aber wie wohl jeder weiß, der es mal mit der Schule probiert hat: Betrugsversuche sind keine Neuheit. Noch vor wenigen Jahren haben Schülerinnen und Schüler ihre Hausarbeiten von Studierenden schreiben lassen, statt von KI. Im Grunde sei es dasselbe, merkt Mittag an.

„Ich bezweifle, ob es überhaupt eine optimale Lösung geben kann. Es hat immer Kinder gegeben, die beispielsweise Professoren-Eltern hatten, die zu Hause bei Aufgaben und Abgaben helfen konnten. Das ist im Prinzip nicht viel anders. Wenn man den Gedanken weiterführt, schafft KI eigentlich ein bisschen mehr Gleichheit. Denn nun haben alle die gleichen Möglichkeiten“, lautet Mittags Fazit.

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