Blaulicht

Über die Grenze mit unangemeldeten Goldmünzen: 115.000 Kronen Strafe

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Wer hohe Bargeldsummen über die Grenze nach Dänemark einführen möchte, sollte es vorher anmelden, sonst kann es teuer werden (Symbollfoto).

Ein polnischer Staatsbürger wurde nach einer Kontrolle am Grenzübergang Fröslee zur Kasse gebeten. Der Mann hatte eine Tüte mit Goldmünzen dabei, deren Einfuhr er aufgrund des Wertes hätte deklarieren müssen. Dieses Vergehen wurde teuer.

Ein 51-jähriger Autofahrer aus Polen ist am Sonntagabend gegen 20.10 Uhr am Grenzübergang Fröslee kontrolliert worden. Im Handschuhfach des Autos fanden Polizeibeamtinnen und -beamte eine Tüte mit Goldmünzen, woraufhin der Zoll hinzugerufen wurde.

Laut einer Mitteilung der Polizei für Südjütland und Nordschleswig handelte es sich um verschiedene Münzgrößen, die insgesamt 603 Gramm auf die Waage brachten. Da der Mann die Einfuhr der Münzen nicht angemeldet hatte, musste er ein Bußgeld in Höhe von 115.000 Kronen bezahlen. 

In der Regel 25 Prozent Strafe

Ab 75.000 Kronen (10.000 EUR) Bargeld oder, wie in diesem Fall der Gegenwert in Gold, muss laut Geldwäschegesetz bei der Einreise deklariert werden. Der Gesamtwert der Münzen liegt beim momentanen Goldpreis bei über 500.000 Kronen und somit weit darüber. Das Bußgeld beträgt in der Regel 25 Prozent von der Summe, die über dem Maximalbetrag von 75.000 Kronen liegt. Dass der Mann Belege für die Münzen vorlegen konnte, half ihm nicht. 

„Wenn wir ein Auto zur Kontrolle anhalten, prüfen wir weit mehr als nur Pässe und Dokumente, die die Einreiseberechtigung der betreffenden Person nach Dänemark belegen. Wir achten auch darauf, ob sich verbotene Gegenstände im Fahrzeug befinden, ob der Fahrer fahrtauglich ist und auf viele weitere Dinge, darunter die Einfuhr von Bargeld und anderen Wertgegenständen“, so Polizeihauptkommissar Karsten Høy in der Mitteilung.