Diese Woche in Kopenhagen

„Ein gefährlicher Vorschlag für die Pressefreiheit“

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Eine Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, einen staatlich ernannten Medienombudsmann einzusetzen, die oder der Gerichtsverfahren gegen Medien anstrengen kann. Hauptstadtkorrespondent Walter Turnowsky hält das für keine sonderlich gute Idee.

Journalistinnen und Journalisten lieben eines besonders: über Medien zu berichten. Schließlich sind wir – zumindest wenn man uns fragt – ungeheuer wichtig, um uns dreht sich der Kosmos unserer Gesellschaft. Eigenartigerweise sehen unsere Leserinnen und Leser das nicht ganz so.

In dieser Woche gab es in Kopenhagen jedoch eine Medien-Nachricht, die über unseren journalistischen Bauchnabel hinausreicht und auch dich als Bürgerin und Bürger dieses Landes betrifft. Ein Ausschuss mit dem mundgerechten Namen „Medieansvarsudvalget“ hat im Kulturministerium seinen Bericht abgegeben.

Der Presserat

Ein zentraler wie umstrittener Vorschlag des Ausschusses ist die Einrichtung eines staatlich ernannten Medienombudsmannes (ein Posten, der selbstverständlich auch mit einer Frau besetzt werden kann). Das klingt erst einmal knochentrocken, doch letztendlich geht es um das Gleichgewicht zwischen Pressefreiheit und Schutz vor Verleumdungen und Falschmeldungen. Ich werde darauf zurückkommen, warum der Vorschlag umstritten ist.

Zunächst möchte ich jedoch woanders anfangen, und zwar ganz unten auf unserer Seite des „Nordschleswigers“. Wenn du dort hinunterscrollst, findest du folgendes Logo:

Und dann steht da noch der Satz: „Wir übernehmen Verantwortung für unsere Inhalte und sind Mitglied des dänischen Presserates (Pressenævnet)“. Nun wirst du vielleicht – berechtigterweise – fragen, was das eigentlich bedeutet.

In der ganz kurzen Fassung heißt es, dass wir korrekte Informationen bringen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen prüfen. Sollte uns doch ein Fehler unterlaufen, haben wir uns verpflichtet, ihn so schnell wie möglich und für die Leserschaft nachvollziehbar zu korrigieren.

Das Gütesiegel

Wir haben uns mit der Mitgliedschaft im Presserat verpflichtet, die presse-ethischen Regeln zu befolgen und sind damit auch gesetzlich daran gebunden. Folgen wir ihnen nicht, kann uns der unabhängige Presserat eine Rüge erteilen und zu einer Gegendarstellung (genmæle) verpflichten. Allerdings kommt das nicht häufig vor. „Der Nordschleswiger“ hat seit 1999 eine Rüge erhalten – und das ist mittlerweile 19 Jahre her (ein wenig Eigenlob darf auch mal sein).

Sämtliche dänischen Massenmedien (und ja, in diesem Zusammenhang zählt auch „Der Nordschleswiger“ dazu) haben sich dem Presserat angeschlossen und finanzieren ihn. Der erste und zweite Vorsitz wird vom Obersten Gerichtshof bestimmt, die übrigen Mitglieder von Medien und Organisationen.

Das Logo des Presserates ist also so etwas wie ein Gütesiegel für soliden Journalismus. Was nicht heißen will, dass wir und unsere Kolleginnen und Kollegen nicht auch mal Mist bauen, aber es gibt eben ein System, an das man sich in so einem Fall wenden kann. Im Fall einer Verleumdung kann man sich natürlich auch an die Gerichte wenden.

Gegen Medien prozessieren

Und somit wären wir auch wieder bei dem Medienombudsmann angekommen. Die offene Frage ist, wozu wir so einen brauchen, wenn es doch ein funktionierendes System gibt. Vertreterinnen und Vertreter der Medien – und hier zähle ich auch mich dazu – stoßen sich daran, dass sie oder er staatlich ernannt werden soll. Und vor allem daran, dass der Ombudsmann Gerichtsverfahren gegen Medien anstrengen kann.

Nur um es noch einmal zu verdeutlichen: Ein solches System würde bedeuten, dass der Staat, vertreten durch den Ombudsmann, Prozesse gegen Medien führen könnte. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Grundgedanken einer freien Presse, die ja gerade den Staat kontrollieren sollte.

Eine Frage der Pressefreiheit

Der Chefredakteur von „Berlingske“, Tom Jensen, warnt in einem Leitartikel davor, dass politische Mehrheiten dem neuen Organ weitere Befugnisse erteilen können: „Es besteht das Risiko, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit von Medien Gegenstand willkürlicher politischer Eingriffe werden.“

Nun kann es ja sein, dass Jensen zu schwarz sieht, dass die neue Instanz ihre Befugnisse mit Umsicht verwaltet, die Politik ihre Finger davon lässt. Aber „kann sein“ ist nun einmal nicht gut genug, wenn es um Grundwerte wie Meinungs- und Pressefreiheit geht.

Informationen ohne Beeinflussung

Gewiss gibt es Herausforderungen in einer digitalen Medienlandschaft, in der auch immer mehr Akteure mitmischen, die nicht an die presse-ethischen Regeln gebunden sind. Auch kann es Einzelpersonen schwerfallen, den Weg über den Presserat zu gehen.

Daher kann ein Medienombudsmann durchaus eine sinnvolle Ergänzung zum Presserat sein. Aber bitte schön, ohne staatliche Ernennung und ohne Recht, vor Gericht zu ziehen.

Zum Schluss möchte ich noch eine zentrale Passage aus den presse-ethischen Regeln zitieren: „Zur guten Presseethik gehört, dass die Medien die Veröffentlichung von Informationen von wesentlicher Bedeutung für die Öffentlichkeit nicht behindern oder sich von Forderungen beeinflussen lassen dürfen, die Zweifel an ihrer freien und unabhängigen Position aufkommen lassen könnten.“

Auch dazu haben wir uns beim „Nordschleswiger“ verpflichtet, und das gilt übrigens auch und gerade, wenn es um die Minderheit und den Bund Deutscher Nordschleswiger geht.