Wildschweinzaun
Pontonbarriere für Ruttebüller See
Pontonbarriere für Ruttebüller See
Pontonbarriere für Ruttebüller See
„Miljøstyrelsen“ hat Wildschweinzaun auf mögliche Konflikte mit Naturschutzauflagen im Grenzgebiet durchleuchtet.
Nördlich der deutsch-dänischen Grenze sind ausgedehnte Bereiche teilweise seit Jahrzehnten als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die staatliche Umweltbehörde Miljøstyrelsen hat deshalb im Zuge der Planung des von der dänischen Regierung vorgesehenen Baus eines 1,50 Meter hohen Wildschweinzauns entlang der Grenze zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest das Projekt auf mögliche Konflikte mit dem dänischen Naturschutzgesetz, See- und Strandschutzlinien oder dem Sondergesetz zum Schutz der „Äußeren Köge der Tonderner Marsch“ durchleuchtet.
Wie berichtet sieht die Umweltbehörde naturschutzrechtlich keine Hindernisse für den Bau des Grenzzauns, der auch unterirdisch 50 Zentimeter tief seine Fortsetzung finden soll, damit sich Wildschweine nicht unter dem Sperrgitter hindurchwühlen können.
In den Unterlagen zur vorgeschlagenen Genehmigung des Zauns – der Plan ist bis zum 18. Juli in der Anhörung – ist ersichtlich, dass die Behörde sich durch Stapel von Naturschutzauflagen gerade im Grenzbereich entlang der Köge und Wasserläufe gearbeitet hat. Und es musste – auf Hinweis der Kommune Tondern – berücksichtigt werden, dass der Zaun nicht zu nah an Gewässern aufgestellt werden darf, denn diese müssen zur Entkrautung zugänglich bleiben.
Abstand von zwei Metern
Es heißt in den Unterlagen, dass zum Schutz der Ufer der berührten Gewässer ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden soll – und wohl Stahlplatten in die Erde versenkt werden müssten, um eine Unterwühlung zu verhindern. Es müsse darauf geachtet werden, dass der Zaun den Wasserfluss nicht behindere, wenn er Wasserläufe und Gräben kreuzt.
Interessant wird die „Abzäunung“ auch im Bereich des Seedeiches westlich von Sieltoft bei Hoyer. „Der Wildschweinzaun stoppt ca. 100 Meter westlich des Fußes des vorgeschobenen Deiches. „Soweit Bedarf für eine Barriere für Wildschweine westlich des Abschlusses des Zauns besteht, wird eine Faschine hinaus ins Wattenmeer errichtet, da ein Zaun, so die Einschätzung, nicht den Wellen des Wattenmeeres und dem Sedimenttransport widerstehen kann“, heißt es in den Unterlagen.
An Wegen und Straßen soll laut Vorgabe der Zaun 2,50 Meter neben den Verkehrswegen enden. Bei einer Maschenweite von fünf Zentimetern des Zauns sollen 20 mal 20 Zentimeter große „Schlupflöcher“ für Kleintiere alle 50 bis 100 Meter geschaffen werden.
Zum Ruttebüller See heißt es in den Unterlagen, dass der Zaun hier nicht der Grenze, sondern dem Deichfuß folgen solle. Das gelte auch für den Bereich des Magisterkooges. Im Gespräch ist eine schwimmende Ponton-Barriere im Bereich des Sees.