Glaube und Religion

Gesetz soll Rechte der deutschen Minderheit in der Volkskirche stärken

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Piet Schwarzenberger, Konrektor der Deutschen Schule Hadersleben und Vertreter des deutschen Gemeindeteils im Kirchenvorstand Hadersleben, setzt sich für stärkere Mitbestimmung der Minderheit ein (Archivbild).

Die deutsche Minderheit soll künftig dauerhaft in den Kirchenvorständen der dänischen Volkskirche mitreden können. Ein Gesetzentwurf im Folketing schafft dafür neue Regeln. Für Piet Schwarzenberger, Stadtkirchenrepräsentant des deutschen Gemeindeteils in Hadersleben, ist die Reform ein wichtiger Schritt für Mitbestimmung und kulturelle Sichtbarkeit.

Ein aktueller Gesetzesvorschlag sieht vor, die Beteiligung der deutschen Minderheit in den Kirchenvorständen rechtlich abzusichern. Bisher war das nur indirekt über Wahlergebnisse möglich.

„Der Vorschlag betrifft die deutschen Kirchenvertreter in den Stadtgemeinden, in denen es Pfarrstellen der dänischen Volkskirche für die deutsche Minderheit gibt: also in Tondern (Tønder), Apenrade (Aabenraa), Sonderburg (Sønderborg) und Hadersleben (Haderslev)“, erklärt Piet Schwarzenberger, Mitglied des Kirchenrats der Domgemeinde.

Warum ist das nötig?

Hintergrund ist das neue Wahlrecht, das vor fünf Jahren eingeführt wurde: Seitdem werden Kirchenvorstände im ersten Wahlgang ausschließlich per Personenwahl besetzt.

Für die deutsche Minderheit war das bislang kein Nachteil: Viele Gemeindemitglieder stimmten gezielt für deutsche Vertreterinnen und Vertreter, sodass diese häufig Spitzenplätze erreichten. „Wir konnten uns eigentlich nicht beschweren“, sagt Schwarzenberger. „In Tondern lag es daran, dass viele aus der Minderheit zur Wahl gingen. Und auch bei uns in Hadersleben – sowohl in Alt Hadersleben als auch in der Domgemeinde – war es oft der Wunsch, dass ein Vertreter der deutschen Minderheit dabei ist.“

Problematisch wurde es, wenn gewählte Mitglieder vorzeitig ausschieden. Beim Nachrücken gab es keine Garantie, dass eine deutsche Vertreterin oder ein deutscher Vertreter den Platz übernahm. „Durch die Personenwahl rückt im Prinzip derjenige nach, der die nächsthöchste Stimmenzahl hat. Das ist meist jemand aus dem dänischen Gemeindeteil“, so Schwarzenberger.

Es hängt daran, dass die Mitglieder der Volkskirche, die sich der Minderheit zugehörig fühlen, auch weiterhin zur Wahl gehen und sich als Kandidaten aufstellen lassen. Sonst hilft die beste Regelung nichts.

Piet Schwarzenberger

In Apenrade führte das zuletzt sogar zu einer kuriosen Schieflage: Dort rückten mehrfach deutsche Kandidatinnen und Kandidaten nach, wenn dänische Mitglieder ausschieden – das führte zu einer Überrepräsentation. „In Hadersleben hingegen hatten wir zuletzt niemanden mehr auf der Nachrückerliste“, erklärt Schwarzenberger.

Deshalb wurde die Initiative gestartet. „Wir haben als Kirchenvertreter der Stadtgemeinden den Kontakt zur Bischöfin von Hadersleben gesucht. Das, was jetzt umgesetzt wird, war unser Vorschlag.“

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Entwurf enthält drei zentrale Neuerungen:

  1. Persönliche Stellvertreter
    Künftig sollen persönliche Stellvertreter sicherstellen, dass ausscheidende deutsche Mitglieder durch deutsche Nachrücker ersetzt werden. „So können wir vermeiden, dass wir plötzlich draußen sind, sofern wir tatsächlich auch Nachrücker haben“, betont Schwarzenberger.
  2. Mitglied ohne Stimmrecht
    Auch ohne Mandat kann künftig ein Mitglied der deutschen Minderheit mit beratender Stimme im Kirchenvorstand sitzen. „Ich denke, die meisten Gemeinderäte hören auch dann zu, wenn es um die Belange des deutschen Gemeindeteils geht“, so Schwarzenberger.
  3. Neues Stimmrecht bei Pfarrstellenbesetzung
    Soll die Stelle eines deutschen Pastors oder einer deutschen Pastorin neu besetzt werden, erhält selbst ein Mandat ohne Stimmrecht in diesem Fall ein Stimmrecht. „Das ist natürlich besonders wichtig und wertvoll“, betont Schwarzenberger.

Wichtige Symbolkraft

Für Schwarzenberger hat der Vorschlag große Bedeutung. Im Jahr des 70. Jubiläums der Bonn-Kopenhagener Erklärungen sei das Gesetz ein wichtiger Beitrag für die Rechte der Minderheit. „Man hätte sich vielleicht eine noch stärkere Regelung wünschen können, sodass immer jemand mit Stimmrecht dabei ist. Aber Minderheitenschutz ist immer auch eine Abwägung mit den Rechten der Mehrheit. Ich denke, damit können wir erst einmal wirklich gut leben.“

Verantwortung der Gemeinde

Trotz der rechtlichen Absicherung bleibt das Engagement der Gemeinde entscheidend. „Das neue Wahlverfahren hat uns gestärkt, weil viele Mitglieder uns gezielt ihre Stimmen gegeben haben. Ich glaube, wir sind jetzt gut gerüstet für die nächsten 20 Jahre“, so Schwarzenberger.

Doch: „Es hängt daran, dass die Mitglieder der Volkskirche, die sich der Minderheit zugehörig fühlen, auch weiterhin zur Wahl gehen und sich als Kandidaten aufstellen lassen. Sonst hilft die beste Regelung nichts.“

Besonders freut sich Schwarzenberger, dass es der Nordschleswigschen Gemeinde – mit der man eng zusammenarbeitet – gelungen ist, einen frisch gebackenen Abiturienten für die Gemeinderatsarbeit zu gewinnen. „Das würde ich mir auch für unsere Stadtgemeinden wünschen: dass wir mehr junge Leute ansprechen können. Das täte der gesamten Gemeinde gut – auch dem dänischen Teil, denn dort fehlen ebenfalls die jungen Stimmen.“

Breite Unterstützung und schnelles Verfahren erwartet

Nach den Sommerferien soll das Gesetz im Parlament eingebracht werden, damit es rechtzeitig vor der nächsten Kirchenvorstandswahl in drei Jahren in Kraft treten kann. „Ich habe den Eindruck, dass auf allen Ebenen viel Wohlwollen herrscht und gehe davon aus, dass das Gesetz relativ zügig beschlossen wird“, so Schwarzenberger.

Die deutsche Minderheit in der Volkskirche

Betroffene Gemeinden:
• Tondern
• Apenrade
• Sonderburg
• Hadersleben

Wichtige Punkte des Gesetzentwurfs:
• Persönliche Stellvertreter aus der Minderheit als Nachrücker
• Garantiertes Mandat ohne Stimmenmehrheit (beratend)
• Stimmberechtigung bei Pfarrstellenneubesetzung

Hintergrund:
• Neues Wahlrecht seit fünf Jahren (reine Personenwahl)
• Minderheit soll kulturelle und kirchliche Sichtbarkeit behalten