Justiz

Tragischer Verkehrsunfall mit Todesfolge vor Gericht aufgerollt

Tragischer Verkehrsunfall mit Todesfolge vor Gericht aufgerollt

Verkehrsunfall mit Todesfolge vor Gericht aufgerollt

Tondern/Sonderburg
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Der Prozess gegen den Unfallverursacher fand im Gericht in Sonderburg statt. Foto: Karin Riggelsen

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Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt. Bei der Kollision mit einem Lastwagen war ein 20-jähriger Mann gestorben.

Ein Jahr nachdem ein 20-Jähriger auf dem Dravedvej in Drawitt (Draved) bei einem tragischen Verkehrsunfall starb, kam es vor dem Gericht in Sonderburg (Sønderborg) zu einem Urteilsspruch, wie „JydskeVestkysten“ schreibt.

Der junge Autofahrer rammte an dem schicksalhaften Januarabend 2023 gegen 19.30 Uhr mit seinem Pkw einen Milchtankwagen mit Anhänger. Der Lkw-Fahrer hatte rückwärts von der Straße in eine Einfahrt zurückgesetzt, als es zu dem schweren Verkehrsunfall kam.

Das Gericht verurteilte den 30-jährigen Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu zehn Tagessätzen von 400 Kronen. Zudem wurde ihm der Führerschein auf Bewährung aberkannt, so „JydskeVestkysten“.

Angeklagter erläuterte Unfallhergang

Der 30-Jährige erklärte zum Unfallhergang vor Gericht, dass er die Arbeitsbeleuchtung und die Positionslichter an seinem Gefährt angeschaltet hatte. Nachdem er sich davon überzeugt hatte, dass in seiner Fahrtrichtung kein Auto kam und es auch keinen Gegenverkehr gab, zog er mit seinem Fahrzeug auf die Mitte der Straße, um rückwärts in die Einfahrt zu fahren.

Nachdem er das Manöver eingeleitet hatte, entdeckte er die Scheinwerfer des sich schnell nähernden Fahrzeuges, das keine Anzeichen machte, das Tempo zu drosseln. Als der Mercedes die Kabine des Lastwagens passierte, bevor er den Anhänger rammte, habe der Pkw-Fahrer unaufmerksam gewirkt. „Er schaute aufs Lenkrad“, so der Angeklagte laut „JydskeVestkysten“.

Geschwindigkeit des Pkws wurde erörtert

Im Gerichtssaal wurde die Geschwindigkeit des Pkws diskutiert. Ein Kfz-Inspektor sagte im Zeugenstand aus, dass der Mercedes den Berechnungen zufolge beim Zusammenstoß 71 km/h plus minus 10 km/h gefahren sei. Die Bremsen seien aktiviert worden, es gab aber keine Bremsspuren auf der nassen Fahrbahn. Der angeklagte Berufsfahrer schätzte das Tempo auf 100 km/h.

Eine Blutprobe hatte ergeben, dass das Unfallopfer einen Alkoholwert von 0,75 Promille hatte. Erlaubt sind 0,50 Promille. Richter Thomas Verner Jørgensen und die zwei Schöffen berieten sich knapp eine Stunde.

Urteil laut Anklageschrift

Der 30-Jährige wurde gemäß der Anklageschrift verurteilt. Der Richter meinte, dass der Unfall wahrscheinlich nicht passiert – oder der Ausgang nicht so tragisch gewesen – wäre, wenn der Verurteilte die Warnblinkanlage seines Fahrzeuges angeschaltet hätte. „Dann hätte der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen können“, so der Richter.

Der Verteidiger des Verurteilten bat sich Bedenkzeit aus, inwieweit sein Mandant und er in die Revision gehen wollen.

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