Lockerungen ab 9. Februar

Diese Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein gelockert

Diese Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein gelockert

Diese Corona-Regeln werden in Schleswig-Holstein gelockert

SHZ
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Neben dem Wegfall der Sperrstunde gibt es keine weiteren Corona-Lockerungen für die Gastronomie in SH. Foto: Guido Kirchner/shz.de

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Welche Corona-Regeln ab kommenden Mittwoch im Einzelhandel und der Gastronomie gelten und wie groß die Lockerungen in Schleswig-Holstein sind. Lesen Sie hier.

Schleswig-Holsteins Landesregierung will ab dem 9. Februar die Corona-Regeln lockern. Was sich ändert, sehen Sie hier im Überblick:

Einzelhandel

Die 2G-Regel im Einzelhandel entfällt. Die Maskenpflicht jedoch bleibt erhalten.

Gastronomie

Die Sperrstunde für die Gastronomie wird aufgehoben. Weitere Corona-Lockerungen in der Gastronomie sind aktuell nicht geplant. Es gilt weiter die 2G-plus-Regel.

Die 2G-plus-Regel bedeutet, dass der Zutritt zu Restaurants und Cafés zukünftig auch für doppelt Geimpfte und Genesene nur noch mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest möglich ist.

Gelockerte Corona-Regeln für Chöre und Orchester

Chöre können wieder ohne Masken singen und auch Blasorchester wieder proben. Hier gilt die 2G-Plus-Regel.

Geplant: Veranstaltungen und im Stadion

Daniel Günther hat Änderungen bei Veranstaltungen angekündigt, das Land SH werde aber einen geplanten bundeseinheitlichen Beschluss abwarten. Dieser werde voraussichtlich bei größeren Veranstaltungen im Freien – wie beispielsweise im Fußballstadion – künftig bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Belegung von maximal 30 Prozent der Plätze beinhalten. Drinnen seien bis zu 4000 Besucher in der Diskussion bei maximal halber Kapazität. Dies würde auch für Handballspiele gelten.

Mehr lesen