Recht & Justiz

LAS-Lehrer zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

LAS-Lehrer zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

LAS-Lehrer zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Tondern/Sonderburg
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Im Gericht in Sonderburg wird am Donnerstag das Urteil gegen den angeklagten Lehrer erwartet. Foto: Volker Heesch

Das Urteil im Prozess gegen den Lehrer der Ludwig-Andresen-Schule ist gefallen. Das Schöffengericht in Sonderburg hat den 40-Jährigen wegen des Vorwurfs der Gewalttätigkeit gegen Schüler schuldig gesprochen. Der Lehrer muss für ein Jahr ins Gefängnis. Er akzeptiert das Urteil nicht.

 „Das Schöffengericht hat einstimmig das Urteil gefällt. Ein Jahr Gefängnis und Aberkennung des Rechtes, sich beruflich mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu beschäftigen oder sich an Freizeitaktivitäten zu beteiligen.“ So lautete am Donnerstag im Gericht in Sonderburg der von Richter Søren Rune Schrøder verkündete Urteilsspruch zum Abschluss des viertägigen Verfahrens gegen einen 40-jährigen Lehrer der Ludwig-Andresen-Schule Tondern. Dieser war wegen des Vorwurfes der Gewaltanwendung gegen Schüler der 1. und 2. Klasse angeklagt worden.

Verurteilter legt Berufung ein

Nach der Urteilsverkündung und Verlesung der Begründung teilte der Anwalt des Angeklagten, Niels Erik Nielsen, mit, dass sein Mandant  das Urteil nicht akzeptiere.  „Mein Mandant lässt mitteilen, dass er Berufung gegen das Urteil einlegt“, so Nielsen. Bis zu einer Verhandlung vor dem Landesgericht bleibt der 40-Jährige, der in Deutschland  wohnt, auf freiem Fuß.

Teil des Urteils, so Richter Søren Rune Schrøder,    ist die Anordnung, dass der Verurteilte nach Verbüßung der Haft aus Dänemark ausgewiesen wird und in den folgenden sechs Jahren nicht ins Land einreisen darf.

In der Urteilsbegründung, die Schrøder verlas, hieß es, dass  eine Haftstrafe  ausgesprochen worden sei, weil  es sich um Gewalttaten besonderer Schwere gehandelt habe. Bewährung oder Ableistung gemeinnützigen Dienstes komme nicht infrage. „Es waren ihm sechs bis neun Jahre alte Kinder in Obhut gegeben worden“, so der Richter und verwies auf die Aberkennung des Rechtes, mit Kindern zu arbeiten als Konsequenz des Umstandes, dass es um Kriminalität ging, die er sich bei seiner Tätigkeit als Lehrer habe zuschulden  kommen lassen.

Das Gericht folgte  Ankläger

Das Gericht folgte  weitgehend Ankläger Jens Lang Rask, der in seinem Plädoyer auf die belastenden Aussagen der 13 verhörten Kinder verwiesen hatte, die unabhängig voneinander über Halsgriffe des Lehrers berichtet hatten. Auch habe es Bestätigung dafür in Aussagen von Kollegen gegeben. Dagegen forderte der Verteidiger Niels Erik Nielsen Freispruch. Er hatte in seinem Plädoyer die Glaubwürdigkeit von Zeugen in Zweifel gezogen, insbesondere der Kinder, deren Aussagen aus Videoverhören im Gericht vorgespielt wurden. Nielsen betonte, dass es keine echten Beweise wie Dokumentation von Würgemalen gegeben habe.

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