Ermittlungserfolg

Handy-Hehler nach Festnahme in Deutschland verurteilt

Handy-Hehler nach Festnahme in Deutschland verurteilt

Handy-Hehler nach Festnahme in Deutschland verurteilt

Kjeld Thomsen
Sonderburg/Sønderborg
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Ein 58-Jähriger musste sich am Gericht in Sonderburg wegen Hehlerei verantworten. Foto: Karin Riggelsen (Archivfoto)

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Ein 58-jähriger Marokkaner muss wegen Hehlerei besonders schwerer Art für fünf Monate hinter Gitter. Das Urteil in Sonderburg umfasst auch ein sechs Jahre geltendes Einreiseverbot. Der Mann führte bei einer Kontrolle in Deutschland unter anderem Mobiltelefone mit sich, die im Kopenhagener Raum gestohlen worden waren.

Er war in einem spanischen Wagen unterwegs, wurde bei einer Kontrolle bei Münster als mutmaßlicher Hehler von Diebesgut aus Kopenhagen überführt. Ermittelt hat in der Sache die Grenzpolizeieinheit „Udlændinge Kontrolafdeling Vest“ (UKS Vest) mit Sitz in Pattburg:  Der grenzüberschreitende Fall von Hehlerei ist am Gericht in Sonderburg verhandelt worden.

Das Gericht verurteilte einen 58-jährigen Marokkaner zu fünf Monaten Gefängnis. Er darf zudem die kommenden sechs Jahre nicht nach  Dänemark einreisen.

Auf deutschem Rastplatz entlarvt

Nach Angaben der Polizei für Süddänemark und Nordschleswig waren der Mann und sein Fahrzeug mit spanischer Zulassung im August vergangenen Jahres von der deutschen Polizei auf einem Rastplatz bei Münster kontrolliert worden.

Im Wagen befanden sich eine größere Menge iPhones, Navigeräte, drei Fahrräder, eine Spielekonsole sowie Armbanduhren.

Die deutsche Polizei konnte unmittelbar nicht beweisen, dass die über 40 Smartphones gestohlen worden waren, beschlagnahmte die Geräte aber.

Als sich herausstellte, dass die Mobiltelefone 2020 im Raum Kopenhagen gestohlen worden waren, übergaben die deutschen Behörden den Fall an UKA Vest.

Zur Strafverfolgung überstellt

Im März wurde der Marokkaner von Spanien nach Dänemark   überstellt, um dort vor Gericht gestellt werden zu können.

Der 58-Jährige erklärte bei der Verhandlung, er habe nicht gewusst, dass es sich um gestohlene Gegenstände handelt. Er nahm das Urteil aber an, so die Polizei.

Die rechtmäßigen Besitzer haben ihre Geräte inzwischen wiederbekommen.  

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