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Wichtige Infos vom Anwalt: Vollmacht und Testament

Wichtige Infos vom Anwalt: Vollmacht und Testament

Wichtige Infos vom Anwalt: Vollmacht und Testament

Tingleff/Tinglev
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Für den Fall, dass man sich nicht mehr selbst kümmern kann, sollte man sich rechtzeitig mit einer Vollmacht befassen. Foto: DN

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Bei einer Veranstaltung des Sozialdienstes Tingleff und des Seniorenkreises Bau informiert ein Jurist über Vollmachten, Nachlass und Testament. Man sollte diese Dinge nicht auf die lange Bank schieben, sagt eine Familienberaterin.

Wie verfasse ich ein Testament? Was ist dabei wichtig? Wie ist der Nachlass zu regeln? Worauf ist beim Ausstellen einer Vollmacht zu achten, und wann mache ich es am besten?

Diese und ähnliche Fragen stehen am Mittwoch, 9. November, in der Cafeteria der deutschen Sporthalle Tingleff im Mittelpunkt einer Infoveranstaltung. Der Sozialdienst Tingleff und der Seniorenkreis Bau (Bov) laden dazu ein. Beginn ist um 14.30 Uhr.

Informationen liefert Rechtsanwalt Thorbjørn Philippsen aus Sonderburg (Sønderborg).

Die Teilnahme einschließlich Kaffee und Kuchen kostet 40 Kronen. Anmeldungen nehmen Dorte Schultz vom Sozialdienst Tingleff (Tel. 21 45 38 49) und Helmut Thomßen vom Seniorenkreis (Tel. 20 74 37 89 oder E-Mail an seniorenkreis_bau@Yahoo.de) entgegen.

Rechtzeitig regeln

Man sei gut beraten, sich rechtzeitig um diese persönlichen Dinge zu kümmern, sagt Karin Hansen Osmanoglu, Familienberaterin des Sozialdienstes im Raum Tingleff.

In ihrer Tätigkeit habe sie es immer wieder mit Fragen und vor allem mit Problemen im Hinblick auf Testament, Nachlass und Vollmachten zu tun.

„Bei Erbschaftsangelegenheiten verweisen wir oft an den LHN (Landwirtschaftlicher Hauptverein für Nordschleswig, red. Anm.), der sich damit auskennt. Das betrifft vor allem Immobilien- und Vermögenswerte, die über 100.000 Kronen liegen“, so Hansen.

Bei geringen Vermögenswerten könne die Familienberatung selbst helfen, Nachlassfragen zu klären, wenn kein Testament vorliegt.

Familienberaterin Karin Hansen Osmanoglu Foto: Karin Riggelsen

„Ich habe auch schon ältere Klientinnen und Klienten betreut, die über verhältnismäßig viel Geld verfügten. In solchen Fällen verweisen wir an einen Anwalt, der darauf spezialisiert ist“, ergänzt die Familienberaterin.

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch eine Vollmacht, mit der Angehörige oder Vertrauenspersonen wichtige Dinge regeln oder kontrollieren können, wenn der Betroffene es selbst nicht mehr kann oder nicht mehr möchte.

Komplikationen aus dem Weg gehen

Ohne solch eine Vollmacht kann es kompliziert und für die Angehörigen belastend werden.

„Sich über dieses Thema informieren zu lassen, ist daher sehr sinnvoll“, so Karin Hansen zur Infoveranstaltung in der Sporthalle.

„Es geht ja alle an. Menschen beschäftigen sich oft wenig und ungern mit dem Gedanken, dass sie mal nicht mehr da sind. Man verdrängt es. Für sich selbst und auch für die Angehörigen sollte man es aber rechtzeitig angehen, sonst kann es schwierig und unangenehm werden“, so der Rat der Familienberaterin.

„Ältere Menschen sind oft froh, wenn sie diese Dinge geregelt wissen. Vor dem Ableben empfinden es viele als Erleichterung“, weiß Karin Hansen aus eigener Erfahrung.

Beruflich werden ihr selbst auch Vollmachten ausgestellt, damit sie sich um behördliche Dinge kümmern kann, wenn keine Angehörigen zur Stelle sind.

Menschen beschäftigen sich oft wenig und ungern mit dem Gedanken, dass sie mal nicht mehr da sind. Man verdrängt es.

Karin Hansen Osmanoglu

Auch als Zeuge bei Behörden, etwa wenn Zuzüglerinnen und Zuzügler aus Deutschland bei der Registrierung einen Leumund benötigen, springt Karin Hansen ein.

„Es ist nicht im Namen des Sozialdienstes möglich. Als Familienberaterin muss ich meine CPR-Nummer angeben. Mit den privaten Daten im System vermerkt zu sein, ist nicht gerade angenehm“, sagt die Familienberaterin.

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