Grenzüberschreitendes

Steuer: Grenzpendelnde müssen auf Fahrtkosten, Minijobs und Homeoffice achten

Steuer: Grenzpendelnde müssen auf Fahrtkosten, Minijobs und Homeoffice achten

Grenzpendelnde müssen auf Minijobs und Homeoffice achten

Schafflund/Skovlund
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Peter Hansen
Peter Hansen vom Regionskontor (Mitte) erklärte im Anschluss an die Veranstaltung geduldig Fragen von Teilnehmenden des Infoabends. Foto: Gerrit Hencke

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Wie viel darf ich im Homeoffice arbeiten? Wie gebe ich die Fahrtkosten an? Und warum ist ein Minijob problematisch? Diese und weitere Fragen wurden bei einem Infoabend für Grenzpendelnde beantwortet. Die Steuererklärung in beiden Ländern hält ein paar Fallstricke bereit, daher ist das Angebot an Videos, Broschüren und telefonischer Beratung stetig gewachsen.

„Als wir 2008, 2009 angefangen haben, hatten wir in vier Wochen rund 600 Leute“, sagt Peter Hansen, Leiter des Regionskontors in Pattburg (Padborg). An diesem Abend im Landgasthof Utspann in Schafflund sind etwa 35 Interessierte verschiedenen Alters dabei. Das eher trockene Thema des Abends: die Steuererklärung für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler in Deutschland und Dänemark, die für knapp 14.000 Menschen von Bedeutung ist.

Expertin gibt Überblick

Neben Experte Hansen ist Conny Karsai von der Steuerbehörde (Skattestyrelsen) anwesend und gibt zu Beginn einen kurzen Überblick zu den Eckdaten der dänischen Steuererklärung, die man kennen sollte. Wann die Steuerbescheide einsehbar sind und welche Felder im Tast-Selv-System jede und jeder bearbeiten kann und sollte – etwa wenn es um Fahrt- und Reisekosten geht. 

„Wir sollten ja schauen, dass wir nicht mehr oder weniger bezahlen, als wir sollen“, sagt Hansen eingangs. Und so geht es im folgenden auch viel darum, Reisekosten und Fahrten richtig anzugeben und Fristen einzuhalten. 

In einigen Zwischenfragen geht es dann auch direkt um die genaue Abrechnung. Eine Teilnehmerin fragt, wie genau man die Tage berechnet und ob die kürzeste Strecke gewählt werden muss. 

Hilfe durch Fahrtkostenrechner 

„Es gibt einen Fahrtkostenrechner auf skat.dk, der einem bei der Berechnung hilft“, sagt Karsai. Und Peter Hansen ergänzt: „Über Feldwege muss niemand fahren, um die kürzeste Strecke zu haben.“

Auch bei den Reisekosten gibt es nachfragen. So geht es auch hier um Details, zum Beispiel, ob man eine zeitweilige Arbeitsstelle hat oder einen befristeten Arbeitsvertrag. „Früher wurden die gesamten Reisekosten übernommen, aber der Staat hat herausgefunden, dass der Freibetrag zu hoch ist“, sagt Karsai. Aus dem Raum sind Lacher zu hören. 

Fristen in Dänemark beachten

Seit dem 15. März ist der vorläufige Steuerbescheid einsehbar. Bis zum 1. Mai gibt es die Gelegenheit, diesen, falls nötig, zu korrigieren. „Es ist besser, vor dem 1. April Korrekturen vorzunehmen als danach“, sagt Karsai. Denn es gehe darum, Zinsen einzusparen und einen zweiten Steuerbescheid zu vermeiden.

Skat.dk größtenteils in deutscher Sprache

Alle Grenzpendelnden sind in Dänemark begrenzt steuerpflichtig. Conny Karsai erklärt, für wen die Grenzgängerregel infrage kommt, für die besondere Bedingungen gelten. Sie wird interessant, sobald 75 Prozent des Welteinkommens (inländisches und ausländisches Einkommen) in Dänemark versteuert werden. 

„Man kann das alles auf unserer Webseite in deutscher Sprache finden“, sagt Karsai. Ihre nach Schafflund mitgereiste Kollegin ergänzt: „Bald“. Denn noch gibt es einige Ausnahmen, die weiterhin nur in dänischer Sprache zu finden sind.

Im Zweifel zum Steuerberater

In der anschließenden Fragerunde zeigt sich, dass viele Teilnehmende spezifische Fragen haben. Peter Hansen weist an diesem Abend mehrfach darauf hin, dass im Zweifel ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden sollte. Er selbst habe auch einen Steuerberater. 

Und einen Tipp hat er auch noch: „Nie bei den Behörden anrufen.“ Der Grund: Man bekomme häufig verschiedene Antworten zu spezifischen Fragen und sei danach nicht schlauer.

Conny Karsai
Conny Karsai von Skattestyrelsen (stehend) beantwortete zahlreiche Fragen zu Reise- und Fahrtkosten, aber auch zu Rentenfragen. Foto: Gerrit Hencke

Telefonische Beratung - Kooperation mit Skat

Hansen empfiehlt die neuen Videos, die gerade erst auf dem Portal pendlerinfo.org veröffentlicht worden sind. Sollte es dann noch Fragen geben, dann könne man im Regionskontor anrufen. „Ihr kommt dann auf die Fanliste von Conny“, sagt Hansen. Momentan gebe es zwar einen kleinen „Run“ auf das Angebot, aber es dauere nicht Monate, bevor man eine Antwort bekommt. „Nächste Woche habe ich aber Ostern“, sagt Karsai und sorgt für ein wenig Erheiterung im Saal. 

Steuererklärung in Deutschland Pflicht

Der Leiter des Regionskontors schließt direkt nach der ersten Fragerunde eine kurze Präsentation an, in der es um die deutsche Steuererklärung geht. Diese sei Pflicht und die dänischen Einkünfte sind in Deutschland in der Steuererklärung anzugeben. „Die Einkünfte unterliegen der Progression“, sagt Hansen. Das erhöht den Steuersatz auf das deutsche Einkommen. Grenzpendelnde sollten daher besonders bei der Steuerklassenwahl für den Ehegatten auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. 

„Es muss alles angegeben werden“, sagt Hansen. Die Frist für die Steuererklärung in Deutschland sei der 2. Oktober. „Sobald man den dänischen Steuerbescheid hat, kann man in Elster loslegen“, sagt er.

Infoabend
Die Steuererklärung funktioniert auf dänischer Seite relativ automatisiert. Nur wenige Angaben müssen Grenzgängerinnen und -gänger selbst vornehmen. Foto: Gerrit Hencke

Homeoffice kann Fallstrick werden

Ein längerer Punkt ist auch das Homeoffice in Deutschland. Das Problem: „Wer mehr als 25 Prozent seiner Arbeitszeit in Deutschland arbeitet, der wird hier sozialversicherungspflichtig“, sagt Hansen. Theoretisch müsste der dänische Arbeitgeber dann Sozialversicherungsabgaben leisten. Das werde er aber wohl nicht tun. 

So müsse man bei der Steuererklärung auch aufteilen, wie viele Stunden man im jeweiligen Land gearbeitet hat. Er selbst führe eine Excel-Liste, sagt Hansen, da er mitunter an einem Tag Termine in Deutschland und Dänemark habe.

Ob das am Ende kontrolliert werde, fragt ein Teilnehmer. „Wo kein Richter, da kein Täter“, sagt Hansen. „Bei einer Kontrolle sieht es dann aber schlecht aus“, sagt er. 

Wer hier rückblickend Fehler gemacht habe, der solle „nach vorne gucken“, sagt Hansen. Denn hier gehe es um die Sozialversicherung, nicht die Steuern.

Eine Ausnahme gebe es für öffentlich Bedienstete. Diese bleiben in Deutschland sozialversichert, egal wo sie ihre Arbeit ausführen.

Probleme durch Minijobs

Für einige Teilnehmende könnte allerdings ihr Minijob in Deutschland zum Problem werden. „Minijobs sind potenziell tödlich“, sagt Hansen. Denn mit ihnen könne man schnell über die 25 Prozent kommen (EG 883/2004 Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 8 VO EG 987/2009). Die Folge: Der deutsche Arbeitgeber müsste seinen Mitarbeitenden in Dänemark sozialversichern. Bei Unfällen während dieser Tätigkeiten werde es dann heikel. 

„Die Lösung ist eine A1-Bescheinigung“, sagt Hansen. Mit ihr ist es möglich, nachzuweisen, in welchem Land man sozialversichert ist. Auch hier der Tipp von Hansen: Steuerberater aufsuchen.

Fragezeichen bleiben

Als die Vorträge enden, sind bei einigen Zuhörenden Fragezeichen auf der Stirn geblieben. „Ich bin jetzt nicht schlauer als vorher“, sagt ein Teilnehmer am Tisch, der nun unsicher wegen seines zusätzlichen Minijobs ist. Viele richten daher am Ende ihre Fragen direkt an Peter Hansen und Conny Karsai. „Es sind die üblichen Fragen“, sagt Hansen und ergänzt mit Blick auf die Zahl der Teilnehmenden: „Unsere Angebote und die Kooperationen sorgen heute dafür, dass sich die Leute mittlerweile gut selbst informieren können.“

Hilfestellung mit Videos und Broschüren

Sowohl die dänische Steuerbehörde als auch das Regionskontor und der Grenzgängerverein, der den Abend im Utspann organisiert hat, bieten Hilfe bei Fragen rund um das Thema Grenzpendeln an. Informationsmaterial und aktuelle Videos zur Steuererklärung gibt es seit März auf den Seiten von grenzpendler.info. 

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