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Diese Gesetze sind im Januar in Kraft getreten und betreffen die Menschen in Nordschleswig

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Die Gesetze, die das Folketing verabschiedet hat, betreffen sehr unterschiedliche Lebensbereiche. Von Psychiatrie über Fitness bis Digitalisierung ist alles dabei.

Es gelten eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Regeln. „Der Nordschleswiger“ bringt einen Überblick über einige der wichtigsten.

Am 1. Januar sind eine Reihe von neuen Gesetzen und Regeln in Kraft getreten. „Der Nordschleswiger“ hat eine Auswahl gesammelt, die für die Menschen in der Region Bedeutung haben.

Schnellere Behandlung für Kinder und Jugendliche in der Psychiatrie

Menschen, die in die Kinder- und Jugendpsychiatrie überwiesen werden, erhalten das Recht auf Diagnose innerhalb eines Monats und Behandlung innerhalb von zwei Monaten. Kann die Region eine der Fristen nicht einhalten, muss sie eine private Alternative anbieten. 

Abgaben fallen weg

Die Stromabgabe wird für 2026 und 2027 auf das EU-Minimum gesenkt. Eine Arbeiterfamilie mit zwei Kindern bekommt dadurch ungefähr 4.000 Kronen mehr pro Jahr.

Die Punktabgaben auf Schokolade und Kaffee fallen weg. 

Neue Regeln für die Lohnsteuer

Statt bislang zwei gibt es jetzt vier Lohnsteuersätze.  Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 32.000 Kronen haben 2.080 Kronen extra pro Jahr. Wer 80.000 Kronen verdient, bekommt 22.792 Kronen mehr. 

Neue Elternzeitregeln bei erkrankten Kindern

Das Recht auf Beurlaubung wird für Eltern von Säuglingen, die im Krankenhaus eingewiesen sind, verlängert. Bislang konnten sie gemeinsam drei Monate lang freinehmen und Elternzeitgeld (barselsdagpenge) empfangen. Künftig bekommt jeder Elternteil das Anrecht auf zwölf Monate. 

Privater Import von Medizin

Privatpersonen dürfen Medizin aus sämtlichen Ländern einführen, sofern sie in dem jeweiligen Land zugelassen ist. Bislang galt das nur für Medizin aus EU/EWR-Staaten. Ausgenommen sind Antibiotika, Dopingmittel und Medizin mit euphorisierenden Inhaltsstoffen. 

Höhere Seniorenprämien

Seniorinnen und Senioren erhalten eine steuerfreie Prämie, wenn sie über das Rentenalter (folkepensionsalderen) hinaus mindestens 30 Stunden arbeiten. Im ersten Jahr nach dem Rentenalter steigt die Prämie um 5.600 Kronen auf 56.327 Kronen und im zweiten Jahr sind es 3.300 Kronen auf 33.517 Kronen.

Mehrwertsteuer auf Fitness

Auf Gruppen- und Privatunterricht werden 25 Prozent Mehrwertsteuern erhoben. Urteile des Europäischen Gerichtshofes haben die Steuerbehörde dazu veranlasst. Als Ausgleich wird es möglich, diese Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

Digitale Buchhaltung für Vereine und Einzelunternehmen

Einzelunternehmen (privat ejede virksomheder) und Vereine mit einem Umsatz von mehr als 300.000 Kronen pro Jahr müssen ein digitales Buchhaltungssystem einführen. Für andere Unternehmen gilt diese Forderung bereits seit 2024.