Leitartikel

„Heimunterricht und Sprogvurdering: Die deutsche Minderheit wird instrumentalisiert“

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Journalistin Marle Liebelt findet kritische Worte über deutsche Zugezogene, die sich auf besondere Ausnahmeregelungen für die deutsche Minderheit berufen, um nicht auf ihre Dänischkenntnisse hin beurteilt zu werden. Sie verhalten sich der deutschen Minderheit gegenüber respektlos und instrumentalisieren hart erarbeitete Minderheitenrechte, schreibt sie.

Die deutsche Minderheit hat sich in einem Brief an die Bürgermeister der Kommunen in Nordschleswig von deutschen Zugezogenen distanziert. Nicht von allen, sondern von jenen, die ihre Kinder zu Hause betreuen und sich der sprachlichen Beurteilung der Dänischkenntnisse durch die Kommune entziehen wollen.

Das ist sehr schade. Nicht, weil die Minderheit sich von Zugezogenen distanziert. Es ist schade, dass es einzelne Menschen gibt, deren Verhalten die deutsche Minderheit dazu bewegt, sich distanzieren zu müssen, um ihre Rechte zu schützen.

Ansehen der Minderheit leidet

Dieses Verhalten schadet nicht nur dem Ansehen der deutschen Minderheit, die sich über die vergangenen Jahrzehnte ein enges Miteinander mit der dänischen Mehrheitsbevölkerung erarbeitet hat.

Dieses Verhalten ist respektlos gegenüber allen Minderheiten in Europa und ihrem Kampf für Schutz und Rechte. Denn was passiert da eigentlich? Offensichtlich gibt es einige deutsche Familien, die sich zweier Informationen bewusst sind:

Erstens:

Im Dagtilbudslov – also dem Gesetz über die Tagesbetreuung von Kindern – ist geregelt, dass die Kommunen dafür verantwortlich sind, die sprachliche Beurteilung der Dänischkenntnisse von Kindern in Tageseinrichtungen und von Kindern, die zu Hause betreut werden, durchzuführen. Dort ist eine Ausnahmeregelung für Kinder der deutschen Minderheit formuliert:

„Eltern von Kindern in der deutschen Minderheit können eine eventuelle Sprachbeurteilung nach Abs. 1 und 2 abwählen.“ (Dagtilbudsloven 11, Abs. 3).

Wer Minderheit ist, und wer nicht, darf die Kommune nicht hinterfragen, womit wir bei Zweitens wären:

Das regelt die Bekenntnisfreiheit zur Minderheit, die 1955 in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen – inoffiziell auch oft als Grundgesetz der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland bezeichnet – festgehalten wurde: „Das Bekenntnis zur deutschen Nationalität und deutschen Kultur ist frei und darf seitens der Behörden nicht bestritten oder überprüft werden.“

Gutes Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit kommt nicht von ungefähr

Dass einzelne Zugezogene sich „hinter der Minderheit verstecken“, wie es Harro Hallmann vom BDN gegenüber dem „Nordschleswiger“ gesagt hat, um Ausnahmen zum Schutz der Minderheit für ihre Vorteile zu nutzen, ist schlichtweg nicht in Ordnung.

Der Schutz europäischer Minderheiten ist nicht selbstverständlich. Sie haben sich jedes Recht auf Sonderbehandlung zu ihrem Schutz erkämpft und sind nach wie vor bedroht. Auch das deutsch-dänische Grenzland hat eine konfliktreiche Geschichte durchlebt, um heute ein enges und freundschaftliches Verhältnis zwischen Minderheiten- und Mehrheitsbevölkerung zu pflegen.

Minderheitenrechte sind genau solche Ausnahmen, wie wir sie in dem Dagtilbudslov finden. Und Minderheitenrechte sind Menschenrechte. Wer diese Errungenschaften zu eigenen Zwecken instrumentalisiert, tritt die Geschichte und den Kampf von Minderheiten mit Füßen.

Hinrich Jürgensen hat sich als Hauptvorsitzender des Dachverbandes der deutschen Minderheit mit einem Brief an die Bürgermeister der Kommunen in Nordschleswig schützend vor seine Minderheit gestellt.

Brief ist ein smarter Schachzug von Hinrich Jürgensen

Er hat geschrieben, dass er die Ausnahmeregelung im Dagtilbudslov so auffasst, dass sie für Kinder in den Kindergärten und Schulen der deutschen Minderheit gilt. Und er hat geschrieben, dass es nicht im Interesse der Minderheit ist, dass sich diese Zugezogenen als Teil der Minderheit ausgeben.

Das ist smart, denn: Wenn die Kommunen wollten, könnten sie aus Jürgensens Brief auch lesen, dass die Minderheit wohl nichts dagegen hätte, wenn die Ausnahme im Dagtilbudslov konkretisiert wird. Aus „Eltern von Kindern in der Minderheit“ ließe sich schließlich „Eltern von Kindern in einem Kindergarten oder einer Schule der deutschen Minderheit“ machen.

Auch das Problem, dass eine Kommune gemäß Bonn-Kopenhagener Erklärungen einfach hinnehmen muss, wenn Zugezogene sich als Teil der deutschen Minderheit ausgeben, ließe sich nun lösen. Denn die Kommunen dürfen die Minderheitenzugehörigkeit nicht überprüfen – die Minderheit selbst aber schon. Wenn Jürgensen schreibt, die Minderheit habe kein Interesse daran, dass diese Personen sich als Teil der Minderheit ausgeben, hat die Kommune zumindest eine Grundlage, um gegen dieses Verhalten vorzugehen.

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