Deutsche Minderheit

Änderung: Schulvorstands-Mitglieder automatisch auch im Freundeskreis

Änderung: Schulvorstands-Mitglieder automatisch auch im Freundeskreis

Schulvorstands-Mitglieder automatisch auch im Freundeskreis

Sonderburg/Sønderborg
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Der Freundeskreis der DSS lädt ein zur außerordentlichen Generalversammlung.
Deutsche Schule Sonderburg Foto: Sara Wasmund

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Bei einer außerordentlichen Generalversammlung am 22. April in der Deutschen Schule Sonderburg steht eine Satzungsänderung auf dem Programm. Die Schulleiterin erläutert den Grund.

Der Freundeskreis der Deutschen Schule Sonderburg (DSS) besteht aus ehemaligen Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften, die der Schule und deren Kindern und Jugendlichen finanziell und persönlich helfen. So beschreibt die DSS die Aufgabe des Freundeskreises.

In den vergangenen Jahren hatte der Freundeskreis aber immer wieder Schwierigkeiten, einen kompletten Vorstand zu stellen. Dieses Problem soll nun mit einer Satzungsänderung gelöst werden: So soll der Schulvorstand künftig auch in den Vorstand des Freundeskreises einfließen. „So, wie viele der anderen nordschleswigschen Schulen es auch schon machen“, erläutert Schulleiterin Henriette Tvede Andersen. 

Änderung im Paragraf 5

Der Text in Paragraf 5 soll künftig folgendermaßen aussehen:

5.1 Der Vorstand besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern. Dies sind der/die Vorsitzende des Schulvorstandes, ein weiteres Mitglied des Schulvorstandes (wird vom Schulvorstand entschieden) und der Schulleiter/in der Deutsche Schule Sonderburg. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig, wenn zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

5.2 Die Vorstandsmitglieder führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus, können jedoch bei grober Fahrlässigkeit nach normalem dänischem Recht zur Verantwortung gezogen werden.

5.3 Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Förderverein für die Deutsche Schule Sonderburg in allen Belangen. Zeichnungsberechtigt ist der/die Vorsitzende zusammen mit einem weiteren stimmberechtigten Mitglied. Der Vorstand erkennt die Geschäftsordnung des Fördervereins an.

Anmeldungen bis 18. April

Um diese Änderung beschließen zu können, lädt der Freundeskreis am Montag, 22. April, ab 18 Uhr zu einer außerordentlichen Generalversammlung in die DSS ein. 

Diesbezügliche Anmeldungen nimmt die Schule bis spätestens 18. April unter E-Mail info@ds.sonderburg.dk entgegen. 

Schulleiterin Henriette Tvede Andersen hofft auf eine rege Beteiligung: „Wir freuen uns auf eure Unterstützung, auf die wir angewiesen sind.“

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