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Hamburger Senat beschließt neues eigenes Grundsteuermodell

Hamburger Senat beschließt neues eigenes Grundsteuermodell

Hamburger Senat beschließt neues eigenes Grundsteuermodell

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) spricht. Foto: Ulrich Perrey/dpa

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Ab 2025 wird in Hamburg die Grundsteuer neu berechnet. Die Alte war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Wer künftig wie viel zahlen muss, steht noch nicht fest - es gibt noch offene Variablen. Aber den Rechenweg hat der Senat nun festgelegt.

Der rot-grüne Hamburger Senat hat am Dienstag den Gesetzentwurf für eine neue Hamburger Grundsteuer beschlossen. Die Stadt weicht damit von der Vorlage des Bundesfinanzministers und früheren Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) ab und setzt auf ein eigenes Modell. «Das Bundesmodell passt nicht zu einer wachsenden Metropole wie Hamburg», sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). «Unser geplantes Wohnlagemodell wird den spezifischen Bedingungen einer Großstadt mit einem dynamischen und angespannten Wohnungsmarkt am besten gerecht.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bislang geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte eine neues Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht.

Anders als beim Flächenmodell von Scholz würden in die Berechnung der künftigen Hamburger Grundsteuer auch Nutzungsart und Wohnlage einbezogen. Dennoch sei sie einfach zu administrieren, sagte Dressel. Es gehe darum, Verwerfungen am Hamburger Wohnungsmarkt zu vermeiden, der Segregation der Stadt entgegenzuwirken und erhebliche Mehrbelastungen für Steuerpflichtige zu vermeiden.

Das Gesetz, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, sei auf Hamburgs großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zugeschnitten, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD). «Die neue Grundsteuer begünstigt das Wohnen deutlich und unterscheidet bei der Bemessungsgrundlage nach Flächengrößen und Wohnlagen, nicht nach reinen Bodenrichtwerten.»

Eine «teurere» Grundsteuer C soll für leerstehende baureife Grundstücke gelten, die mit Blick auf die Preisentwicklung unbebaut bleiben. «Diese Grundstücksspekulation soll durch die Grundsteuer C unattraktiver werden, damit sie vor allem dem dringend benötigten Wohnungsbau nicht mehr im Weg steht», sagte sie.

Die Steuer soll ab 2025 gelten. Im kommenden Jahr sollen Grundstücksbesitzer eine neue Feststellungserklärung abgeben, in der neben Name und Steuer-ID nur die sogenannte Belegenheit, also die Nutzung, die Grundfläche sowie die Wohn- und Nutzfläche der Gebäude anzugeben sind. Anhand der Daten wird dann der hamburgweite Hebesatz ermittelt und 2024 bestimmt, der dann über die tatsächliche Höhe der Steuer entscheidet, auf die es wiederum Rabatte gibt - besonders hohe für Sozialwohnungen und Denkmäler beispielsweise.

Insgesamt soll die Grundsteuer aber sowohl im Gewerbe- wie im Wohnbereich aufkommensneutral bleiben, betonte Dressel. Einnahmenseitig werde sie in der Steuerschätzung wie bisher mit rund 500 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. «Wir wollen nicht mehr einnehmen, aber auch nicht weniger.»

Während Wohnungswirtschaft, Handwerkskammer und die CDU-Opposition das Hamburger Wohnlagenmodell begrüßten, kam heftige Kritik von den Immobilien- und Grundeigentümerverbänden, dem Steuerzahlerbund und der FDP - vor allem wegen der Privilegien für geförderten Wohnraum.

In einer gemeinsamen Stellungnahme sprachen der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), der Grundeigentümer-Verband Hamburg sowie der Immobilienverband IVD Nord von einer «inakzeptablen Angebotsverzerrung». Es sei nicht nachvollziehbar, dass insbesondere Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen einen Abschlag von 25 Prozent erhalten. Die FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein sieht in dem Entwurf eine «verkappte SPD-Vermögenssteuer».

Der Senat betrachte ausschließlich das Interesse der Stadt, monierte Jürgen Nielsen, stellvertretender Landesvorsitzender vom Bund der Steuerzahler. «Oberste Maxime des Senats ist, genauso viel einzunehmen wie vorher. Das ist der falsche Weg in einer Stadt, in der sich das Wohnen so stark verteuert wie in Hamburg.»

Lob kam vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. Der Hamburger Weg sei «klug, einfach, überzeugend und transparent», sagte Direktor Andreas Breitner. Schon seit Jahren gelte die Stadt beim Bau bezahlbarer Wohnungen als Vorbild. «Diesem Ruf wird die Hansestadt auch bei der Reform der Grundsteuer gerecht.»

Mit dem vorliegende Entwurf gelinge es, «die Grundsteuer von auch künftig wahrscheinlich noch weiter steigenden Immobilien-Verkehrswerten zu entkoppeln», sagte Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann. Bei der Umsetzung werde man aber genau darauf achten, dass es bei der versprochenen Aufkommensneutralität bleibe und es zu keiner Verschiebung der Steuerlast von Wohnen auf Gewerbe kommen wird.

«Ein einfaches und transparentes Modell bei der Grundsteuer auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen findet unsere Unterstützung», sagte der Finanzexperte der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Tilo Kleibauer. «Eine spezielle Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke sehen wir allerdings weiter sehr skeptisch.»

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