Deutsche Minderheit

Fragerunde: Was du schon immer über die Minderheit wissen wolltest

Fragerunde: Was du schon immer über die Minderheit wissen wolltest

Was du schon immer über die Minderheit wissen wolltest

Nordschleswig
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Volles Haus in der Deutschen Nachschule Tingleff bei der BDN-Delegiertenversammlung 2023 Foto: Gwyn Nissen

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Bei der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger gab es wieder die Möglichkeit, anonym Fragen an die Minderheiten-Spitze zu stellen.

Wie sieht es bei der Nachfolge für den Vorsitz der Schleswigschen Partei aus? Und wie passen offene Grenzen und eine Wohnsitzpflicht für Mitarbeitende in der Minderheit zusammen?

Das waren nur einige der Themen, die angesprochen wurden, als es bei der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), der Dachorganisation der deutschen Minderheit in Nordschleswig, am Donnerstagabend in der Deutschen Nachschule Tingleff wieder eine Fragerunde gab.

Vor einigen Jahren gab es erstmals diese Fragerunde, bei der die Teilnehmenden anonym Fragen an die Führungsetage der Minderheit stellen können.

Gute Gespräche bei der BDN-Delegiertenversammlung in Tingleff Foto: Gwyn Nissen

Neues zum SP-Vorsitz

Gibt es etwas positiv Neues zum Vorsitz in der Schleswigschen Partei?

Rainer Naujeck, seit April 2022 kommissarischer Vorsitzender der Schleswigschen Partei: Nein. Wir haben zwei mögliche Optionen, und diese werden wir im Ausschuss unter der Leitung von Arno Knöpfli weiterhin verfolgen. Wenn wir einen Kandidaten haben, werden wir zu einer außerordentlichen Generalversammlung im Herbst einberufen – wobei der Begriff Herbst dehnbar ist.

Mehr Mitglieder beim BDN

Wenn die Zuschüsse aus Deutschland direkt von der Anzahl der Mitglieder in der Minderheit abhängig sind, warum gibt es dann keine Mitgliedschaftspflicht in den Ortsvereinen für Eltern, die Kinder in den deutschen Einrichtungen haben?

Hinrich Jürgensen, Hauptvorsitzender des Bundes Deutscher Nordschleswiger: Zurzeit haben wir keine Basismitgliedschaft – oder Zwangsmitgliedschaft, wie es einige in Leserbriefen beschreiben. Der Hauptvorstand des BDN wird in einem Seminar darüber diskutieren, aber momentan ist es keine Pflicht, BDN-Mitglied zu werden, wenn man die Angebote in der Minderheit nutzt.

Wir können nur dazu auffordern, denn natürlich schaut Berlin auf die Mitgliedszahlen und fragt sich, warum die nicht steigen, wenn unsere Schulen gerade wachsen. Das ist ein Problem, denn der BDN, das ist nicht nur die Fahrt ins Hansaland oder eine Veranstaltung, sondern es ist wichtig zu zeigen, dass man Teil der Minderheit ist. Ohne die Verhandlungen und das Geld aus Berlin keine Schulen, Kindergärten, keine Bücherei – keine Minderheit. Deshalb ist es wichtig, dass so viele wie möglich Teil des BDN werden. Wir werden auch mit anderen deutschen Minderheiten verglichen. In Polen gibt es zum Beispiel 230.000 Deutsche, die sich zur deutschen Volksgruppe bekannt haben. Wir sind 15.000 bis 20.000 Deutsche in Nordschleswig, erhalten aber 50 Prozent des deutschen Gesamthaushalts für deutsche Minderheiten. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass die Leute bei uns nicht nur unter den Angeboten shoppen, sondern Verantwortung übernehmen. Steh dazu.

Die Gedanken sind frei – mit dem traditionellen Lied wird jedes Jahr die BDN-Delegiertenversammlung eingeleitet. Foto: Gwyn Nissen

Wohnsitzpflicht in Nordschleswig I

Wenn eine Wohnsitznahme für Beschäftigte der Minderheit in Nordschleswig gefordert wird, warum leben dennoch so viele Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland?

Uwe Jessen, Generalsekretär des Bundes Deutscher Nordschleswiger: Ich habe vorhin bewusst gesagt, dass die Wohnpflicht nur für den Jugendverband und den BDN gilt – in anderen Verbänden (noch) nicht.

Uwe Jessen hatte in seinem Bericht mit diesen Worten zum Thema Wohnpflicht für Mitarbeitende des BDN Stellung bezogen: Es gibt natürlich einige, die das nicht gut finden. Aber ich will euch hier nur mal berichten, wie wir das im Jugendverband und im Bund Deutscher Nordschleswiger machen, und welche Erfolge wir damit meines Erachtens haben. Wenn wir eine Stelle ausschreiben, steht in der Anzeige auch, dass eine der Voraussetzungen für den Job neben den fachlichen, sprachlichen und anderen Anforderungen auch ein Wohnsitz oder eine Wohnsitznahme in Nordschleswig ist. Hierdurch ist also ein Wohnsitz nördlich oder südlich von Nordschleswig keine Option. Natürlich sind wir da flexibel, was den Zeitpunkt angeht, denn natürlich soll eine Familie erst ihr Haus verkaufen und ein neues finden können. Und natürlich soll das Kind einer Familie erst einmal seinen Kindergarten oder sein Abi am jetzigen Wohnort fertig machen und so weiter. Da kann es auch schon mal zwei Jahre dauern, bis der Wohnort in Nordschleswig ist – aber es ist eben festgehalten, auch im Anstellungsvertrag.

Und was haben wir davon? Beim BDN sind heute 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest angestellt. Von diesen sind 6 nach Nordschleswig gezogen oder ziehen in Kürze nach Nordschleswig, weil sie eine Wohnpflicht im Vertrag haben. Sie leben nun oder in Kürze mit ihren Familien hier, haben gegebenenfalls ihre Kinder in unseren Einrichtungen, die Familien sind in unseren Vereinen aktiv, sie können für die SP stimmen. Und vor allem haben sie Nordschleswig und die Minderheit als Arbeitsplatz auch für längere Zeit gewählt. Einige meinen, dass eine Wohnpflicht Bewerberinnen und Bewerber abschreckt – wir erleben jedoch genau das Gegenteil.

Famile Kley bei der BDN-Delegiertenversammlung: Katharina (l.), Henriette und Hans Iver Foto: Gwyn Nissen

Wohnsitzpflicht in Nordschleswig II

Wie passen offene Grenzen und die Wohnsitzpflicht zusammen?

Uwe Jessen, BDN-Generalsekretär: Das passt gut zusammen – Wohnpflicht und Grenzen haben nichts miteinander zu tun. Du kannst wohnen, wo du willst, wenn du bei uns arbeitest – Hauptsache in Nordschleswig. Wir sind eine Interessenvertretung und eine Gemeinschaft, die etwas fordert. Ich finde, der Erfolg im BDN und Jugendverband gibt uns recht – sechs Familien ziehen jetzt nach Nordschleswig.

Zweisprachigkeit und Gehälter

Wenn ihr mehr zweisprachiges Personal wollt, wird dann der Lohn den dänischen Löhnen angepasst? 

Uwe Jessen, Generalsekretär des BDN: Da wo wir Tarifverträge haben (zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, „Der Nordschleswiger“, Anm. d. Red.) ist es ein dänischer Lohn. Das gilt für 80 bis 90 Prozent der Minderheit. Bei den anderen lehnen wir uns an andere Tarifverträge an. Wir sind nicht lohnführend, aber die Leute laufen uns wegen des Lohns auch nicht weg. Die Löhne sind okay. Und die Zweisprachigkeit ist eine Voraussetzung, wenn man bei uns arbeiten will.

Kurt Andresen (stehend), Nolde, im Gespräch mit Hans Christian Bock aus Apenrade Foto: Gwyn Nissen

Spenden für teure Energie

Warum wird kein Energiefonds gegründet, in den Leute spenden können, zum Beispiel Erbschaften, Spenden statt Geschenke zum runden Geburtstag, oder statt Blumen bei der Beerdigung?

Bernd Søndergaard, Hauptgeschäftsführer des Bundes Deutscher Nordschleswiger: Der Gedanke ist nett, aber Administration und Aufwand würden wir nicht hinbekommen. Die Gründung eines Fonds ist außerdem kostspielig, weil eine teure Revision notwendig ist. Ich kann erinnern, dass für das Studentenwohnheim in Hellerup zu einer Spendenaktion aufgerufen wurde. Es war ein Millionenprojekt, aber es kamen nur 35.000 Kronen dabei herum. Natürlich gibt es die Möglichkeit, der Minderheit Erbschaften zu hinterlassen – aber das können wir vom BDN aus nicht steuern.

Sexismus-Politik

Wie ist der Stand der Sexismus-Politik?

Uwe Jessen, BDN-Generalsekretär: Der Stand ist, dass es sie gibt. Wir haben sie vor ein bis zwei Jahren beschlossen, und es hat meines Wissens ein Beispiel gegeben, wo die Politik in Anwendung getreten ist. Da war sie aber nicht ausreichend. Daher müssen wir konkrete Handlungsmöglichkeiten einarbeiten und damit weiterarbeiten. Damit werden wir uns natürlich noch beschäftigen.

 

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Jens Kragh Iversen Sportredakteur
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