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Grenzübertritt nach Deutschland: Wer darf und wer nicht?

Grenzübertritt nach Deutschland: Wer darf und wer nicht?

Grenzübertritt nach Deutschland: Wer darf und wer nicht?

Marle Liebelt/shz.de
Flensburg
Zuletzt aktualisiert um:
Unterstützungskräfte der Bundespolizei am Grenzpunkt der A7 in Ellund Foto: Bundespolizei/Langnau

Grenzlandbewohner sind verärgert. Einige dürfen nach Deutschland einreisen, andere werden an der Grenze abgewiesen. Was gilt seit dem 16. Mai?

Seit dem 16. Mai sind Lockerungen der Einreisekontrollen an Deutschlands Außengrenzen in Kraft. An der deutsch-dänischen Grenze, so hieß es, sollten die Kontrollen jedoch vorerst nicht gelockert werden. Man wolle abwarten, was die Verhandlungen mit der dänischen Regierung ergeben.

Für Grenzlandbewohner im Norden heißt das kurz gesagt: Ohne Pendlerbescheinigung oder anderen triftigen Grund, weiterhin keine Einreise. Ein einfacher Besuch beim Partner oder der Schwester galt bislang nicht als triftiger Grund.

Hin und Her an der Grenze

Gleichzeitig erreichen die SHZ-Redaktion in den vergangenen Tagen jedoch Berichte von Personen, deren Angehörige einreisen durften. Die Redaktion erreichen aber auch Berichte von Personen, deren Partner oder Familienangehörige umkehren mussten.

Eine werdende Mutter aus Nordfriesland berichtet, dass ihre Mutter aus Dänemark sie nicht besuchen durfte. Ihr dänischer Vater hingegen durfte schon drei Mal zu Besuch kommen – allerdings nicht erst seit dem 16. Mai.

Waltet hier Willkür?

Die Verwirrung in der Grenzregion ist groß, der Ärger verständlich. Die Grenzländer wollen endlich Klarheit.

Die Bundespolizei twitterte am Samstag, dass weiterhin stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt würden, es aber Erleichterungen gebe.

Aufatmen: Ja, es gibt Erleichterungen

Auf Nachfrage von shz.de erklärt Jürgen Henningsen, stellvertretender Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Flensburg, am Montag: „Es gibt Erleichterungen bei den einzelnen Einreisegründen.“

Diese seien spezifiziert und teils erweitert worden. So bedeute nun beispielsweise eine Einreise aus familiären Gründen auch, dass Ehe- und Lebenspartner besucht werden dürfen. Genauso können Verwandte – insbesondere Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen – besucht werden.

Lediglich zum Einkaufen oder zu touristischen Zwecken seien die „triftigen Einreisegründe“ weiterhin nicht gegeben, so Henningsen. Entsprechende Erläuterungen sind im Internet abrufbar. Der Einreisegrund sei „in geeigneter Weise glaubhaft zu machen“, heißt es.

Nachweise

Beim Anruf bei der für Grenzfragen eingerichteten Hotline der Bundespolizei (erreichbar unter der Telefonnummer +49 (0)461 31 32 300) sagte man gegenüber der SHZ-Redaktion: „Wir können natürlich nachvollziehen, dass Angehörige – seien es nun Lebenspartner oder Familienangehörige – sich wieder besuchen wollen. Deswegen kontrollieren die Kollegen an der Grenze wohlwollend.“

Da beispielsweise nicht eingetragene Partnerschaften nicht offiziell dokumentiert sind, seien diese jedoch entsprechend schwer zu belegen. Man wolle niemandem Steine in den Weg legen, aber um einen Missbrauch zu verhindern, gehe es auch hier nicht ohne Nachweis. Als Tipp sagte der Beamte am Telefon: „Wenn man eine Kopie der Meldebestätigung des Partners in Deutschlands mitführen und gegebenenfalls eine Adresse oder Telefonnummer angeben kann, bei der die Beamten im Zweifel noch einmal nachfragen können, ist das sicher hilfreich.“

Wenn die Grenzpolizisten nicht den Eindruck hätten, dass es sich hier um einen Betrug handele und die Person beispielsweise nur zum Shoppen über die Grenze wolle, dürfte die Passage für die in der Erläuterung aufgeführten Personen kein Problem sein.

Die dänische Regierung hat bislang weiterhin keine neuen Lockerungen der Kontrollen verkündet.

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