Coronavirus
Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark
Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark
Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark
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Seit dem 1. Februar gilt Covid-19 nicht mehr als gesellschaftsbedrohende Krankheit. „Der Nordschleswiger“ fasst zusammen, was dies für Menschen bedeutet, die nach Dänemark einreisen wollen.
Obwohl die meisten Corona-Restriktionen am Dienstag entfallen, hat der Epidemie-Ausschuss beschlossen, dass die Einreise nach Dänemark vorerst bis Ende Februar weiterhin Beschränkungen unterliegt.
Konkret bedeutet dies, dass Personen, die aus einem EU- oder Schengenland einreisen, nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Die zusätzliche Pflicht eines Corona-Tests für Menschen, die nicht aus Schleswig-Holstein einreisen, fällt somit weg. Zudem entfällt die Testpflicht für Personen mit Wohnsitz in Dänemark nach einem Aufenthalt im Ausland.
Testpflicht für nicht geimpfte Personen
Personen aus EU- oder Schengenländern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark einen Test machen. Es sei denn, sie haben bereits vor der Einreise einen Schnelltest (48 Stunden gültig) oder PCR-Test (72 Stunden gültig) durchgeführt, bei dem das Ergebnis negativ ausfiel.
Die Einreise-Beschränkungen gelten vorläufig bis zum 28. Februar. Weitere Informationen zur Einreise gibt es unter www.coronasmitte.dk.