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Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark

Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark

Das gilt seit Dienstag bei der Einreise nach Dänemark

Kopenhagen
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Bei der Einreise nach Dänemark muss bis auf Weiteres ein Corona-Pass vorgezeigt werden. Foto: Karin Riggelsen

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Seit dem 1. Februar gilt Covid-19 nicht mehr als gesellschaftsbedrohende Krankheit. „Der Nordschleswiger“ fasst zusammen, was dies für Menschen bedeutet, die nach Dänemark einreisen wollen.

Obwohl die meisten Corona-Restriktionen am Dienstag entfallen, hat der Epidemie-Ausschuss beschlossen, dass die Einreise nach Dänemark vorerst bis Ende Februar weiterhin Beschränkungen unterliegt.

Konkret bedeutet dies, dass Personen, die aus einem EU- oder Schengenland einreisen, nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Das gilt ab dem 1. Februar

  • Geimpfte und Genesene können ohne Test einreisen.
  • Reisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise testen oder vor der Einreise einen negativen Test nachweisen.

Die zusätzliche Pflicht eines Corona-Tests für Menschen, die nicht aus Schleswig-Holstein einreisen, fällt somit weg. Zudem entfällt die Testpflicht für Personen mit Wohnsitz in Dänemark nach einem Aufenthalt im Ausland.

Testpflicht für nicht geimpfte Personen

Personen aus EU- oder Schengenländern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Dänemark einen Test machen. Es sei denn, sie haben bereits vor der Einreise einen Schnelltest (48 Stunden gültig) oder PCR-Test (72 Stunden gültig) durchgeführt, bei dem das Ergebnis negativ ausfiel.

Definition für geimpft, genesen oder getestet

  • Vollständig geimpft bedeutet, dass seit dem Abschluss der Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen Impfstoff mindestens zwei Wochen und höchstens 270 Tage (etwa 9 Monate) vergangen sind.
  • Genesen bedeutet, dass ein positiver PCR-Test vorliegt, der mindestens 11 Tage, aber weniger als 180 Tage alt ist.
  • Getestet bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Einreise ein negativer PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 72 Stunden ist oder ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachgewiesen werden kann.

Die Einreise-Beschränkungen gelten vorläufig bis zum 28. Februar. Weitere Informationen zur Einreise gibt es unter www.coronasmitte.dk.

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