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Sondergesetz passiert Folketing

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Ritzau/hm
Kopenhagen
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Ausländerminister Mattias Tesfaye (Soz.) während einer Sitzung des Parlaments im Zuge der Sondergesetz-Abstimmung Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

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Am Mittwochabend hat sich das dänische Parlament für ein Sondergesetz entschieden, das Flüchtlingen aus der Ukraine ein mittelfristiges Aufenthaltsrecht in Dänemark gewährt.

Eine große Mehrheit im dänischen Parlament hat für ein Sondergesetz gestimmt, das Ukrainerinnen und Ukrainern, die wegen des russischen Angriffs nach Dänemark geflüchtet sind, ein mittelfristiges Aufenthaltsrecht einräumt. Das Sondergesetz soll diesen Menschen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Schulbildung und zu Gesundheitsleistungen des Staates ermöglichen. Gegen das Gesetz votierten die Freien Grünen. Die Dänische Volkspartei, die Neuen Bürgerlichen und die Alternative enthielten sich. Das Gesetz tritt Donnerstag in Kraft.

Das Gesetz wurde am Montag vorgestellt und im Folketing im Schnelldurchgang behandelt. Trotz einer Reihe von Änderungsvorschlägen ist es in seiner ursprünglichen Form am Mittwochabend verabschiedet worden.

Das Sondergesetz wird zu geschätzten Kosten von 2,2 Milliarden Kronen im Jahr 2022 führen. 2 Milliarden werden aus dem Haushalt der Entwicklungshilfe abgezogen. Dies kritisierten die Stützparteien der Regierung scharf. Mit ihrem Änderungsvorschlag konnten sie sich aber nicht durchsetzen.

Bereits 3.000 Anträge

3.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten bis Mittwochmittag bereits einen Antrag gestellt auf Aufenthaltsgenehmigung, basierend auf dem neuen Sondergesetz, das erst am Mittwochabend vom Parlament gebilligt wurde. Eine Terminbuchung war schon vor dem Parlamentsentscheid möglich. Der Termin selbst findet dann beim Bürgerservice der Ausländerbehörde statt. Neben dem Antrag müssen die Antragstellenden ihre Ausweispapiere vorzeigen. Es werden Fingerabdrücke genommen, und es wird ein Passfoto gemacht.

Die Anzahl der Ukrainerinnen und Ukrainer, die einen Antrag auf Aufenthalt nach dem Sondergesetz gestellt haben, ist etwa doppelt so hoch wie die Zahl der Anträge ukrainischer Flüchtlinge auf Asyl. Diese Zahl liegt bislang bei 1.733 vom 24. Februar bis 15. März.

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