Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht entfällt ab Sonnabend

Maskenpflicht entfällt ab Sonnabend

Maskenpflicht entfällt ab Sonnabend

Ritzau/nb
Kopenhagen
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Nachdem die Gesundheitsbehörde bereits das Abstandsgebot von einem Meter aufgehoben hat, entfällt ab Sonnabend auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Transport. Foto: Emil Helms/Ritzau Scanpix

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Am Sonnabend entfällt die Pflicht, in Bussen, Zügen, der Metro und auf Fähren einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch das Abstandsgebot in Geschäften und Supermärkten entfällt.

Ab Sonnabend braucht man keinen Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen, Zügen, der Metro sowie auf Fähren zu tragen. Das teilt das Transportministerium mit.

Eigentlich sollte die Pflicht erst zum 1. September aufgehoben werden. Nachdem die Gesundheitsbehörde jedoch die Abstandsempfehlung in der Öffentlichkeit von einem Meter in dieser Woche aufgehoben hat, wird jetzt auch das Abschaffen der Maskenpflicht vorgezogen.

„Wir haben die Maskenpflicht gehabt, weil es beim Ein- und Aussteigen schwierig sein kann, Abstand zu halten. Aber wenn es das Abstandsgebot nicht länger gibt, haben wir entschieden, die Maskenpflicht ebenfalls aufzuheben“, sagt Transportminister Benny Engelbrecht (Soz.).

Abstandsgebot gilt weiterhin an Flughäfen und in Flugzeugen

An Flughäfen und in Flugzeugen gilt das Abstandsgebot weiterhin, da die Luftfahrt internationalen Regeln folgt.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an Flughäfen und in Flugzeugen wurde am 15. Juni 2020 eingeführt; für Züge, Busse, die Metro und Fähren galt sie seit dem 22. August vergangenen Jahres.

Mindestabstand ebenfalls nicht länger erforderlich

Ab Sonnabend wird es zudem nicht länger erforderlich sein, einen bestimmten Mindestabstand in Geschäften und Supermärkten einzuhalten. Das teilt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit.

Von der Aufhebung profitieren auch Frisöre, Vergnügungsparks, Schwimmbäder, Konferenzen, Tierschauen, Märkte, Messen sowie alle sonstigen liberalen Wirtschaftszweige.

Hintergrund sind auch hier die von der Gesundheitsbehörde geänderten Empfehlungen zum Infektionsschutz.

Freude über Rückkehr zu einem normalen Alltag

„Ich bin sehr erfreut, dass der Alltag draußen im Wirtschaftsleben zurückkehrt. Es ist ein entscheidender Wendepunkt nicht nur für Firmen, sondern für uns alle“, sagt Wirtschaftsminister Simon Kollerup (Soz.).

Auch der Transportminister setzt auf einen normalen Alltag und rechnet nicht damit, dass es notwendig wird, die Maskenpflicht zum Herbst erneut einzuführen.

„Ich habe aus der Corona-Krise gelernt, dass man nie etwas von vornherein ausschließen sollte, weshalb ich mir nicht hundertprozentig sicher bin. Die Dinge können sich ändern. Aber wir haben keine Pläne, die Maskenpflicht wieder einzuführen, es sei denn, es kommt zu einer außergewöhnlichen Infektionsentwicklung oder zu neuen Virusmutationen, von denen wir heute noch keine Kenntnis haben“, sagt Benny Engelbrecht.

Aufgrund des Impffortschritts sei er jedoch hoffnungsvoll, dass wir zu einem völlig normalen Zustand zurückkehren können.

Corona-Pass weiterhin erforderlich

Trotz der beschlossenen Lockerungen gilt die Pflicht zum Vorzeigen eines Corona-Passes weiterhin.

So muss in Restaurants und anderen Bewirtungsstätten weiterhin ein Corona-Pass in Innenräumen vorgezeigt werden. Das gilt ebenfalls für Festivals und Sommercamps sowie bei Kulturveranstaltungen in Innenräumen.

Bei Kulturveranstaltungen im Freien muss der Corona-Pass dann vorgezeigt werden, wenn das Publikum während der Veranstaltung steht oder mehr als 2.000 Zuschauer im Sitzen teilnehmen. Auch in Badeländern, Fitnessstudios und privaten Dienstleistern mit engem physischen Kontakt ist ein Corona-Pass erforderlich.

An den meisten Orten gilt die Pflicht zum Vorzeigen eines Corona-Passes noch bis zum 1. September, für Nachtclubs und besonders große Kulturveranstaltungen jedoch noch bis zum 1. Oktober.

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