Jollenhafen

Küstenbehörde hat den Fall Loddenhoi abgehakt

Küstenbehörde hat den Fall Loddenhoi abgehakt

Küstenbehörde hat den Fall Loddenhoi abgehakt

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Der Jollenhafen in Loddenhoi erhitzt weiterhin die Gemüter. Foto: Paul Sehstedt

Nur der Ombudsmann oder Gerichte können die Entscheidung rückgängig machen. Der zuständige Abteilungsleiter der Küstenbehörde hat durchaus Verständnis für den Gram der Freunde des Naturstrandes Loddenhoi. (Aktualisierte Fassung)

„Ich zeige volles Verständnis für die Freunde des Naturstrandes Loddenhoi, aber wir als Behörde haben die Sache Jollenhafen abgehakt, weil an dem fertigen Projekt nichts auszusetzen ist“, erklärt Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter der Küstenbehörde in Lemvig gegenüber dem „Nordschleswiger“. Der Verein zum Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi (Loddenhøj) hat einen jahrelangen Kampf gegen den Bau der Hafenanlage geführt und mit Klagen sowie Eingaben versucht, die Realisierung zu verhindern. „Der Nordschleswiger“ berichtete.

Entscheidung steht fest

„In seiner jüngsten Klage hat der Verein die fachliche Integrität der Küstenbehörde in Zweifel gezogen. Wie verhält sich die Behörde dazu?

„An unserer Entscheidung halten wir fest“, unterstreicht Cutoi-Toft deutlich. ,,Aus unserer Sicht entspricht die fertige Anlage dem, was genehmigt wurde, und mit der Abschlussbestätigung, die die Jollengilde eingereicht hat, ist der Fall für uns abgeschlossen.“

Der gesamte Sandstrand hat sich in den vergangenen Monaten in eine Steinwüste verwandelt. Foto: Paul Sehstedt

Ombudsmann oder Gericht

„Kann gegen diese Entscheidung geklagt werden?

„Nein, keine Verwaltungsinstanz kann unseren Beschluss rückgängig machen “, erläutert der Abteilungsleiter. „Der Verein hat jetzt lediglich die Möglichkeit, entweder vor Gericht zu ziehen oder den Ombudsmann anzurufen, falls eine gesetzwidrige Sachbearbeitung bemängelt wird.“

Noch immer kampfbereit

Birte Schultz, Vorsitzende des Vereins zum Erhalt des Naturstrands Loddenhoi, zeigt sich in einem Gespräch mit dem „Nordschleswiger“ kampfbereit: „Wir werden, sobald uns die Antwort der Küstenbehörde schriftlich vorliegt, den Ombudsmann anschreiben, denn wir meinen noch immer, dass die Sachbearbeitung durch sowohl Küstenbehörde als auch Kommune nicht korrekt durchgeführt wurde. Unser Rechtsempfinden ist grob verletzt worden. Wir haben schon früher mit dem Ombudsmann gesprochen, der den Ausfall der endgültigen Entscheidung abwarten wollte, bevor er Stellung beziehen kann. Aber für uns steht fest, dass wir trotz kommunaler und behördlicher Passivität weitermachen.“

Kein Kommentar

Tom Wienke, Teamleiter in der Verwaltung für Planung, Technik und Umwelt in der Kommune Apenrade, bestätigt den Eingang der Klage, hat darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar. 

Eine weitere Klage eingereicht

Hans-Jürgen Beck, Sommerhausbesitzer am Lønholt 18 in Loddenhoi, hat auch eine detaillierte Klage bei der Küstenverwaltung eingereicht. Der Tenor entspricht in weiten Teilen der Eingabe des Vereines zum Erhalt des Naturstrandes. Trotzdem wird Becks Einspruch ernsthaft berücksichtigt.
„Wir müssen die Eingabe erst im Detail durchlesen, bevor wir ausschließen können, dass keine neuen Informationen gegeben werden”, schreibt Hans Erik Cutoi-Toft in einer Antwort an den „Nordschleswiger”. „Meine unmittelbare Einschätzung ist, dass die Klage vermutlich nichts ändert, da sie sich augenscheinlich parallel zu den anderen verhält. Wir werden die Eingabe gründlich durcharbeiten, bevor wir eine Schlussfolgerung ziehen können.”

 

(Dieser Artikel wurde am 9. Februar um den letzten Abschnitt erweitert.)

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