Blaulicht

1.478 illegale Böller an der Grenze beschlagnahmt

1.478 illegale Böller an der Grenze beschlagnahmt

1.478 illegale Böller an der Grenze beschlagnahmt

Pepersmark/Pebersmark
Zuletzt aktualisiert um:
Sichergestellt wurden Feuerwerkskörper unterschiedlicher Farbe. Foto: Polizei für Nordschleswig und Südjütland

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Ein 23-jähriger Pkw-Fahrer hat versucht, sich durch Flucht einer Zollkontrolle zu entziehen, wurde aber sieben Kilometer vom Grenzübergang Pepersmark entfernt von der Polizei gestellt.

Davon abgesehen, dass Böller ohne CE-Kennzeichnung überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt, geschweige denn verkauft werden dürfen, hatte ein 23-jähriger Mann so viele illegale Feuerwerkskörper in seinem Auto, dass deren Nettoexplosivstoffmasse (NEM) das zulässige Gewicht 60-fach überstieg.

Gefasst wurde der junge Mann am Sonnabend unweit des Grenzübergangs Pepersmark im südwestlichen Zipfel der Kommune Apenrade (Aabenraa), schreibt die Polizei am Montagnachmittag in einer Pressemitteilung.

Der Kombi des jungen Mannes war bis unters Dach mit Feuerwerk beladen. Foto: Polizei für Nordschleswig und Südjütland

Vorher hatte er sich eine kürzere Verfolgungsjagd mit der Ausländerkontrollabteilung (UKA) der Polizei Pattburg (Padborg) geliefert, die gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom dänischen Zoll kurz hinter dem Grenzbaum eine Stichprobenkontrolle durchführte.

Zu den Fahrzeugen, die herausgewinkt wurden, gehörte auch der Kombi eines jungen Mannes. Statt der Aufforderung nachzukommen, drückte der Fahrer aufs Gaspedal. Die Polizei nahm sofort die Verfolgung auf und hatte das Fahrzeug nach rund sieben Kilometern gestellt.

Besonders gefährlich sind diese Böller, die unter der Bezeichnung „Cannonshot Big Boy“ (illegal) vertrieben werden. Auch davon befanden sich einige Kartons im Fahrzeug. Foto: Polizei für Nordschleswig und Südjütland

Im Auto fanden die Kontrollpersonen insgesamt 1.478 Böller mit einem NEM-Gehalt von 300 Kilogramm. Der Wert gibt die Nettomasse des explosiven Stoffes bei Sprengstoffen an.  

Legal dürfen in Privatfahrzeugen Feuerwerkskörper mit einem NEM-Wert von 5 Kilogramm transportiert werden. Ansonsten müssen die Transporte in besonders gesicherten und gekennzeichneten Gefahrgutfahrzeugen stattfinden.

Der 23-Jährige wurde festgenommen und wird nun des Schmuggels von illegalen Feuerwerkskörpern bezichtigt. Für wen die Lieferung bestimmt war, ging aus der Pressemitteilung der Polizei nicht hervor.

Mehr lesen