Lokalpolitik
Zankapfel Loddenhoi: Hafen-Gegner legen Einsprüche ein
Zankapfel Loddenhoi: Hafen-Gegner legen Einsprüche ein
Zankapfel Loddenhoi: Hafen-Gegner legen Einsprüche ein
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Die Schützer des Naturstrandes Loddenhoi sehen in den zwei erneuten Genehmigungen der Küstenbehörde wesentliche Verstöße gegen nationales Recht und EU-Bestimmungen. „Der Jollenhafen darf laut Gesetz nicht existieren“, stellt Hafen-Gegnerin Birte Schultz entschieden fest – und legte zusammen mit weiteren Weggenossinnen und -genossen Einspruch ein.
Niemand, der das fast zehnjährige Ringen um den Bau des Jollenhafens am Strand von Loddenhoi verfolgt hat, kann im Zweifel gewesen sein: Der Verein zum Erhalt des Naturstrandes Loddenhoi wird gegen die Anfang Dezember durch die Küstenbehörde (Kystdirektoratet, KDI) erneut erteilten Genehmigungen Klage bei der Umweltschiedsstelle in Viborg erheben. Dies geschah jetzt und Jacob Pedersen, Anwalt der Hafengegner stellt in den vier eigenständigen Einsprüchen fest, dass dem bereits gebauten Hafen die Rechtsgrundlage fehlt.
Keine Existenzberechtigung
„Dem Gesetz zufolge darf keine Hafenanlage bei Loddenhoi existieren“, unterstreicht Birte Schultz, Vorsitzende der Hafengegnerinnen und -gegner im Gespräch mit dem „Nordschleswiger“. „Die Planungsbehörde hat dies bereits zweimal entschieden und zwei Bebauungspläne der Kommune Apenrade aufgehoben. Zusätzlich ist die vom KDI eigenständig erteilte Ausnahmegenehmigung von der Strandschutzlinie rechtswidrig. Das hat sogar Bürgermeister Jan Riber Jakobsen gesagt.“
Schlampige Sachbearbeitung
In den vier Einsprüchen lautet der Tenor, dass die Küstenbehörde eine schlampige Sachbearbeitung vorgenommen und wesentliche Rechtsgrundlagen nicht beachtet hat. Jacob Pedersen hebt unter anderem hervor, dass von einer Umweltverträglichkeitsanalyse abgesehen wird, obwohl dies ausdrücklich vom Gesetzgeber verlangt wird. Gleichzeitig verweist der Anwalt darauf, dass das KDI dazu verpflichtet ist, sich nach der Entscheidung der Planungsschiedsstelle zu richten. Diese Entscheidung ist nicht berücksichtigt worden.
Schließlich bemängelt Pedersen, dass wesentliche Teile des Einspruches, den der Verein in Verbindung mit der öffentlichen Anhörung zum erneuten Antrag auf die Baugenehmigung eingereicht hat, nicht in der Entscheidung des KDI wiedergegeben werden. Wichtige EU-Bestimmungen zum Artenschutz werden fahrlässig außer Acht gelassen, weil natürliche Lebensräume nicht in die Bewertung einbezogen wurden.
Eklatanter Fehler
Das Delikate an dem Fall liegt darin, dass ein führender dänischer Umweltjurist sowie ein ehemaliger Mitarbeiter, die beide anonym bleiben wollen, gegenüber dem „Nordschleswiger“ ebenfalls fehlende Rechtsgrundlagen in den Genehmigungen bemängeln. Der Jurist nennt dies einen „eklatanten Fehler“ und verweist auf die „Umweltbewertungsbekanntmachung“ (miljøvurderingsbekendtgørelse). In der Bekanntmachung wird unmissverständlich eine Bewertung verlangt, wie sehr ein Bauprojekt die Umwelt belastet. Das ist beim Loddenhoier Jollenhafen nicht geschehen.
KDI-Beschluss außer Kraft
Die Einsprüche wurden fristgerecht bei der Umweltschiedsstelle eingereicht. „Der Nordschleswiger“ fragte Thomas Larsen, Abteilungsleiter beim KDI, nach dem weiteren Verlauf.
In einer schriftlichen Antwort schreibt Larsen: „In Relation zur Schiedsstelle liegt unsere Aufgabe jetzt darin, die Klage zu begutachten und – falls sie keinen anderen Anlass ergibt – werden wir die relevanten Akten an die Schiedsstelle weiterleiten. Die Schiedsstelle kann dann ihre Entscheidung fällen. Das bedeutet, dass unser bisheriger Beschluss keine Gültigkeit besitzt, bevor die Schiedsstelle nicht ihr neues Urteil gesprochen hat. Der Fall liegt nicht mehr in unseren Händen.“
Ausdauernder Kampf
„Wir kämpfen dafür, dass der Naturstrand bei Loddenhoi wieder hergestellt wird“, erklärt Birte Schultz. „Der Jollenhafen hat den Strand völlig zerstört, und unsere Warnung wurde von den Behörden sowie der Jollengilde in den Wind geschlagen. Nach anderthalb Jahren können wir feststellen, dass wir leider recht gehabt haben. Unsere Anwaltskosten belaufen sich bisher auf rund 300.000 Kronen, die unsere 170 Vereinsmitglieder aufgebracht haben. Zusätzlich haben wir Spenden erhalten.“
Keine Rücksicht auf Wertverlust
„Von kommunalpolitischer Seite wurde bemerkt, dass ein Abriss des Hafens einen wesentlichen Wertverlust für die Jollengilde darstellt, doch dieser ist selbst verschuldet“, fügt die Vorsitzende hinzu. „Unser Anwalt machte den Vorsitzenden Carsten Lau Kjærgård einen Monat vor Baubeginn im Juni 2020 darauf aufmerksam, dass die Baugenehmigung durch den Wegfall einer Umweltbewertung ungültig geworden war. Trotzdem wurde gebaut, und daher kann von einem Wertverlust, der gedeckt werden muss, keine Rede sein.“